Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

08Sep./10

O-Ton: Sozialamt muss Miete doppelt zahlen

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Wie sonst, so das Gericht, soll die Frau eigentlich ihre Wohnung loswerden können? Wenn sich doch erst in der stationären Pflege, die erst nur für einen Monat vorgesehen war, feststellen lässt, dass die Frau gar nicht mehr zurück kann. Dann weiß sie auch erst dann, dass sie ihre Wohnung aufgeben muss. Wenn sie das dann tut, muss das Sozialamt die Miete doppelt zahlen – einmal für die Pflege, und einmal bis die Kündigungsfrist abgelaufen ist. – Länge 20 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.anwaltauskunft.de.

 

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O-Ton  (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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02Sep./10

O-Ton + Kollegengespräch: Virus bald im TV?

Marco Preuss, Virenanalyst bei Kaspersky Lab, sagte uns, worauf man beim Kauf achten sollte:

O-Ton:

Kollegengespräch: Virus bald im TV?

Anmoderation: Laut einer aktuellen BITKOM-Umfrage wollen knapp 40 Prozent der Deutschen in ihrem Haushalt Fernseher, Musikanlage, Computer und Handy miteinander verbinden. Diese schöne neue digitale Zukunft ist eines der bestimmenden Themen auf der IFA. Die Experten diskutieren aber auch darüber, wie die neuen Geräte gegen Angriffe von Cyberkriminellen sicher gemacht werden können.
Marco Preuss, Virenanalyst bei Kaspersky Lab, antwortet dazu auf folgende Fragen.

1.    Welche Geräte sind besonders betroffen? Der Kühlschrank weniger als das Handy oder Fernseher?
2.    Und was interessiert einen Cyberkriminellen an meinem vernetzten Kühlschrank oder an meinem neuen Fernseher?
3.    Viele sagen: Ich verzichte aus Sicherheitsgründen auf Online-Banking und wickele lieber alles in der Filiale ab. Und wenn mein Mailkonto geknackt werden sollte – dann hole ich mir halt ein neues Konto. Aber so sorglos sollte man nicht sein?
4.    Wie schütze ich mich also?

Mehr Infos dazu auf Funkausstellung in Berlin oder auch unter kaspersky.de

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O-Ton und Kollegengespräch (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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30Aug./10

O-Ton: Grabeinfassung für Einzelgräber

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Das Gericht hat gesagt: Ja, das ist ein seltener Fall, dass beide gleichzeitig ums Leben kommen, gleichzeitig beerdigt werden. Das berührt nicht die Friedhofssatzung, dass generell keine Gemeinschaftsgräber zulässig seien. Eine gemeinsame Grabeinfassung ist noch kein Gemeinschaftsgrab. – Länge 16 sec.

Weitere Informationen unter www.anwaltauskunft.de.

 

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O-Ton  (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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30Aug./10

O-Ton + Magazin: Schadensersatz wegen Beleidigung

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Und der Vater musste zahlen. Selbst wenn die Spieler der gegnerischen Mannschaft ihn provoziert haben, dann ist es immer noch so, dass er da nicht in gleicher Art und Weise reagieren darf. Das Verhalten der Jugendlichen sei zwar nicht hinnehmbar, aber Beschimpfungen in derselben Art und Weise führten lediglich dazu, dass die Jugendlichen sich in ihrem Verhalten bestärkt sehen. „Unrecht lässt sich nicht durch Unrecht rechtfertigen“, hat das Gericht gesagt. – Länge 25 sec.

Mehr Infos dazu unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Schadensersatz wegen Beleidigung im Fußballstadion

Beleidigungen auf dem Fußballplatz können teuer werden. Aber auch die Strafen für Beleidigungen am Spielfeldrand durch Zuschauer sind nicht eben billig. Hören Sie mal den kompletten Fall, den das Amtsgericht Lingen entscheiden musste.

Beitrag:

Es ging hoch her im Stadion:

O-Ton: SFX

Am Ball waren allerdings keine Profis, sondern zwei Jugendmannschaften. Und ein Verein hatte sein Stadion kostenlos für die Partie zur Verfügung gestellt, erzählt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Während des Spiels beleidigte der Vater eines Spielers Mitglieder der gegnerischen Mannschaft. Belegt ist die Äußerung „Fick Deinen Esel“ und ähnliches. – Länge 8 sec.

Die deftigen Worte trieben manchem nicht nur die Schamröte ins Gericht, sondern holten auch das Verbandssportgericht auf dem Plan. Es verdonnerte den Sportverein zu einer Strafe von 400 Euro.

O-Ton: SFX

Der Sportverein wollte nun die Strafe von dem pöbelnden Vater erstattet bekommen und zog seinerseits vor Gericht.

O-Ton: Und der Vater musste zahlen. Auch und gerade weil das Stadion umsonst zur Verfügung gestellt worden war, sei hier eine besondere Rücksichtnahmepflicht gegeben. Selbst wenn die Spieler der gegnerischen Mannschaft ihn provoziert haben, dann ist es immer noch so, dass er da nicht in gleicher Art und Weise reagieren darf. Das Verhalten der Jugendlichen sei zwar nicht hinnehmbar, aber Beschimpfungen in derselben Art und Weise führten lediglich dazu, dass die Jugendlichen sich in ihrem Verhalten bestärkt sehen. „Unrecht lässt sich nicht durch Unrecht rechtfertigen“, hat das Gericht gesagt. – Länge 30 sec.

Bleibt abzuwarten, ob sich dieses Urteil auch auf den Rängen bei anderen Spielen bemerkbar machen wird …..

O-Ton: Hier sind wir im Amateurbereich, passend zur Bundesligasaison muss man vielleicht manche Worte auch abwägen. Aber manchmal geht es da auch deftiger zu. – Länge 10 sec.

Mehr Infos dazu unter www.anwaltauskunft.de.

Absage

 

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27Aug./10

O-Ton + Magazin: 18 Punkte – Führerschein weg

O-Ton: Wenn die Punkte eingetragen worden sind, wird dann auch nicht mehr überprüft, warum Sie die Punkte bekommen haben. Und z.B. auch wenn Sie nur falsch geparkt haben, können Sie Punkte bekommen. Und nach Eintrag der Punkte – wenn sich das auf insgesamt 18 summiert, ganz egal für welche Ordnungswidrigkeit – wird Ihnen der Führerschein entzogen. – Länge 16 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: 18 Punkte – Führerschein auch für Falschparker weg

Wer im Verkehrszentralregister 18 Punkte hat, verliert seinen Führerschein. Dabei wird nicht überprüft, warum er die Eintragungen erhalten hat – für schnelles Fahren oder auch für mehrfaches Parken ohne Parkschein.

Text:

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum: Nur Raser bekommen Punkte in Flensburg. Nein, alle Verkehrssünden werden registriert, sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Wenn die Punkte eingetragen worden sind, wird dann auch nicht mehr überprüft, warum Sie die Punkte bekommen haben. Und z.B. auch wenn Sie nur falsch geparkt haben, können Sie Punkte bekommen. Und nach Eintrag der Punkte – wenn sich das auf insgesamt 18 summiert, ganz egal für welche Ordnungswidrigkeit – wird Ihnen der Führerschein entzogen. – Länge 16 sec.

Diese Erfahrung musste auch ein Autofahrer machen, der seinen Führerschein abgeben sollte. Die Begründung – lax formuliert: Der Kandidat hat 18 Punkte!!

O-Ton: SFX

Er wollte das nicht hinnehmen und zog vor Gericht:

O-Ton: Der Mann legt Widerspruch ein mit der Begründung: Die Punkte-Berechnung sei fehlerhaft, weil er auch Punkte erhalten habe für mehrfaches Parken ohne gültigen Parkschein. – Länge 10 sec.

Das Gericht ist dem nicht gefolgt, sagt Bettina Bachmann:

O-Ton: Punkt ist Punkt! Und wer 18 Punkte hat, ist unwiderleglich, so wird es dann vermutet, ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs. Und es findet eben keine Überprüfung der mit Punkten bewerteten, im Verkehrszentralregister eingetragenen Entscheidungen statt. Wenn ein Punkt eingetragen ist, dann hätte man gleich damals dagegen vorgehen müssen, aber nicht, wenn die 18 Punkte erreicht sind. – Länge 19 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

Absage

 

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