Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

01Mai/11

O-Ton: Kein Schmerzensgeld nach Singspiel

 Wenn im Zeltlager ein Singspiel durchgeführt wird und ein Kind dadurch ein schweres Trauma erleidet, muss der Veranstalter nicht automatisch Schmerzensgeld zahlen. Ein Trauma durch das Singspiel muss für den Veranstalter des Zeltlagers zumindest vorhersehbar sein, damit er haftbar wird, entschied das Oberlandesgericht Bamberg. Bei dem Singspiel war der Vater des Kindes im Rahmen seiner schauspielerischen Rolle erschossen worden, das Kind wurde dadurch erheblich psychisch beeinträchtigt – und sollte 5.000 Euro Schadensersatz erhalten.

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Zu Unrecht, hat das Gericht entschieden. Weil es muss eine Schuld vorliegen. Der Veranstalter ist hier nicht haftbar zu machen. Seit Jahrzehnten wird dieses Singspiel gespielt, ohne dass es zu einem Schaden gekommen ist. Und hier sei ja auch ein Schaden gar nicht beabsichtigt gewesen und es habe sich lediglich um ein Spiel gehandelt. – Länge 17 sec.

Mehr dazu unter www.anwaltauskunft.de.

+++++++++++++++++++++++++

O-Ton

Wenn Sie weitere O-Töne benötigen, senden Sie uns einfach eine Mail!

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs . de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

01Mai/11

O-Ton + Magazin: Vorsicht bei privater Homepage vor gebührenpflichtigen Inhalten

 Wer Ausschnitte von Stadtplänen auf seiner Homepage anbietet, braucht dazu das Einverständnis des Rechtinhabers. Dafür werden oft auch Gebühren fällig. Das Amtsgericht München entschied nun: Auch wer einen Stadtplanausschnitt nur auf seinem Server ohne Verlinkung auf die eigene Homepage vorhält, verstößt gegen das Urheberrecht – und muss zu Recht Lizenzgebühren zahlen. Denn der ausschnitt kann problemlos über Bildersuchdienste gefunden werden.

Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins, darum mit dem generellen Tipp:

O-Ton: Man muss immer bedenken und prüfen, ob hier Urheberrechte und Nutzungsrechte eines anderen tangiert werden. Dann darf ich in der Regel diese Dinge nur nutzen, wenn er das gestattet bzw. wenn ich dann, wer es gestattet, auch Gebühren dafür entrichte. – Länge 15 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Vorsicht bei privater Homepage vor gebührenpflichtigen Inhalten

Zahlreiche Geschäfts- oder Betriebsinhaber möchten ihren Kunden das Auffinden ihres Geschäfts erleichtern. Dies geht beispielsweise durch die Veröffentlichung eines Stadtplanausschnittes auf der eigenen Homepage. Dafür werden oft Gebühren fällig, weil die Rechte an den Karten urheberrechtlich geschützt sind. Und: Dieses Recht greift weiter, als man manchmal denkt.

Beitrag

Generell ist die Sache klar: Wer sich im Internet bewegt, muss die Rechte anderer respektieren. Dies gilt sowohl bei eigenen als auch fremden Angeboten, sagt Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Man muss immer bedenken und prüfen, ob hier Urheberrechte und Nutzungsrechte eines anderen tangiert werden. Dann darf ich in der Regel diese Dinge nur nutzen, wenn er das gestattet bzw. wenn ich dann, wer es gestattet, auch Gebühren dafür entrichte. – Länge 15 sec.

Im konkreten Fall vor dem Amtsgericht München hatte ein Ladenbesitzer ungerechtfertigt auf seiner Homepage den Ausschnitt einer Karte veröffentlicht.

O-Ton: Als der Rechteinhaber dies merkte, mahnte er ihn ab. Daraufhin zahlte er die Abmahngebühr und die Anwaltsgebühren. Er hat allerdings die Karte nicht vollständig gelöscht, sondern nur den Link. Beispielsweise ist die Karte weiterhin auf seinem Server verblieben. – Länge 12 sec.

Damit war die Karte zwar nicht mehr auf der Homepage zu sehen – durch Bildersuchmaschinen konnte der entsprechende Ausschnitt aber problemlos gefunden werden. Es vergingen einige Jahre.

O-Ton: SFX

Dann stieß der Rechteinhaber wieder auf den Ausschnitt, mahnte den Ladenbesitzer ab und verlangte Lizenz- und Anwaltsgebühren in Höhe von 1.470 Euro. Zu Recht, urteilten die Richter. Swen Walentowski:

O-Ton: Durch das Hinterlegen des Kartenausschnittes auf dem Server ist weiterhin das ausschließliche Nutzungsrecht des Diensteanbieters verletzt. – Länge 10 sec.

Mehr dazu unter www.anwaltauskunft.de.

Absage.

+++++++++++++++++++++++++

Magazin und O-Ton

Wenn Sie weitere O-Töne benötigen, senden Sie uns einfach eine Mail!

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs . de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

01Mai/11

O-Ton + Magazin: Falsche Rechnung bei Diebstahl – Versicherung muss nicht zahlen

 Legt jemand für ein gestohlenes Fahrrad der Hausratversicherung eine falsche Rechnung vor, verliert er seinen Anspruch. Die Hausratversicherung muss dann nicht zahlen. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltsauskunft.

O-Ton: Der Kläger hatte bei der Meldung eine erst nachträglich erstellte Rechnung eines Fahrradgeschäfts beigefügt – und nicht die Originalrechnung. Auf dieser war auch nicht erkennbar, dass er in diesem Fahrradgeschäft nur einen Teil von seinem Rad und andere wesentliche Fahrradteile in einem anderen Geschäft gekauft hatte und sich selbst das Rad dann zusammengebaut hat. – Länge 16 sec.

Seine Klage blieb erfolglos – mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Magazin: Falsche Rechnung bei Diebstahl – Versicherung muss nicht zahlen

Legt jemand für ein gestohlenes Fahrrad der Hausratversicherung eine falsche Rechnung vor, verliert er seinen Anspruch. Die Hausratversicherung muss dann nicht zahlen. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag

Das Fahrrad war gestohlen worden – so etwas kommt häufiger vor.

O-Ton: SFX

Dieser Diebstahl wurde ein Fall für die Versicherung – auch das kommt häufiger vor.

O-Ton: SFX

Die Versicherung aber weigerte sich zu zahlen – wegen arglistig falscher Angaben bei der Schadensmeldung. Wie oft das vorkommt, wissen wir nicht.

O-Ton: SFX

Jedenfalls trafen sich Kläger und Versicherung vor Gericht. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltsauskunft.

O-Ton: Der Kläger hatte bei der Meldung eine erst nachträglich erstellte Rechnung eines Fahrradgeschäfts beigefügt – und nicht die Originalrechnung. Auf dieser war auch nicht erkennbar, dass er in diesem Fahrradgeschäft nur einen Teil von seinem Rad und andere wesentliche Fahrradteile in einem anderen Geschäft gekauft hatte und sich selbst das Rad dann zusammengebaut hat. – Länge 16 sec.

Seine Klage blieb erfolglos – auch der Weg durch mehrere Instanzen hat nichts gebracht.

O-Ton: Das Gericht ist jetzt davon ausgegangen: Er hat den Kauf aus einer Hand vorgespielt, um so den Anlass der Versicherung nach Herkunft und Zustand der gekauften Teile zu vermeiden. Er hat einfach gesagt, so ist es einfacher. Und er hat selber noch gesagt vor Gericht, er hätte noch sämtliche Unterlagen. – Länge 13 sec.

Doch das half ihm nicht, die Versicherung musste nicht zahlen.

O-Ton: SFX

Denn die Begründung des Gerichts, so Swen Walentowski, war eindeutig.

O-Ton: Du hast hier Deine sämtlichen Ansprüche verloren, weil Du nämlich gesagt hast: Guck mal hier, mir ist ein Schaden entstanden – und hier ist die Rechnung meines Fahrradgeschäfts, von dem ich das Fahrrad erworben habe. Das ist eine arglistige Täuschung, Du verlierst Deine Ansprüche komplett. – Länge 15 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Absage.

+++++++++++++++++++++++++

Magazin und O-Ton

Wenn Sie weitere O-Töne benötigen, senden Sie uns einfach eine Mail!

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

29Apr./11

O-Ton: Wer haftet bei Versicherungsschäden durch Krawalle?

 In mehreren deutschen Städten werden zum 1. Mai Krawalle befürchtet. Neben den Sicherheitskräften kommt auch auf die Versicherer viel Arbeit zu. Wer haftet beispielsweise, wenn mein Auto beschädigt wird? In welchem Fall greift die Teilkasko, wann die Vollkasko? Antworten dazu von Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton:

++++++++++++++++++++++

O-Ton

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben

19Apr./11

O-Ton: Einsatzfahrzeuge müssen sich in Kreuzungen „hineintasten“

 Einsatzfahrzeuge, die mit Blaulicht und Martinshorn fahren, müssen sich in Kreuzungen „hineintasten“, entschied das das Oberlandesgericht Brandenburg. In dem Fall waren Einsatzfahrzeug und ein Pkw auf der Kreuzung zusammengestoßen.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

[podcast]http://www.vorabs.de/sounds/695.mp3[/podcast]

O-Ton: Es gab ein salomonisches Urteil. 50 Prozent muss das Einsatzfahrzeug an Haftung und Verschulden auf sich nehmen, 50 Prozent die Autofahrerin. Und da ist es wichtig, dass Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht bevorrechtigt sind, aber auch diese müssen sich – wenn sie bei Rotlicht eine Ampel überfahren – „hineintasten“. Sie können nicht mit 30 Stundenkilometern in die Kreuzung rauschen und dann nicht mehr abbremsen können. – Länge 22 sec.

Mehr Informationen unter www.verkehrsrecht.de.