Auch in einem Freizeitbad müssen Regeln und Sicherheitsvorkehrungen beachtet werden. Wer offensichtliche und jedermann einleuchtende Vorkehrungen missachtet und dadurch einen Unfall verursacht, haftet für den Schaden und muss bei Verletzungen möglicherweise auch Schmerzensgeld zahlen. So entschied das Oberlandesgericht Koblenz. In dem Fall wollten zwei Männer eine Rutsche in entgegengesetzter Richtung benutzen. Weiter
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O-Ton-Paket: Achtung – Linksverkehr
Wer in diesen Tagen eine Fahrt mit dem Auto zu Olympia nach London plant, muss sich nicht nur auf Linksverkehr einstellen. Er muss auch damit rechnen, dass auf den Straßen der Insel manches anders ist. Der rechte Außenspiegel bietet nicht solch ein Bild, wie man es vom Rechtsverkehr kennt. Weiter
O-Ton + Magazin: Auch Anruf „wegdrücken“ ist Benutzung des Handys
Wer am Steuer sitzt, darf sein Mobiltelefon nicht benutzen – auch, wenn man den Anruf nur abweisen will, entschied das Oberlandesgericht. Geklagt hatte ein Autofahrer, der einen Gesprächspartner nur weggedrückt hatte. Die Geldbuße und der Punkt in Flensburg sind rechtens, so das Gericht. Weiter
O-Ton + Magazin: Unfallopfer müssen billigere Werkstätten nicht hinnehmen
Unfallopfer, die nicht schuld an dem Crash waren, müssen nicht zwangsläufig eine billigere Werkstatt für die Reparatur ihres Autos akzeptieren. Zwar suchen Versicherungen meist nach einer günstigen Lösung. Allerdings gibt es mehrere Gerichtsentscheidungen, die den geschädigten Autofahrern Recht gaben. Weiter
O-Ton: Auch getarnte Fahrzeuge dürfen Sonderrechte nutzen – müssen aber sorgsam sein
Auch getarnte Fahrzeuge können Sonderrechte in Anspruch nehmen, das heißt, Verkehrsregeln überschreiten. Aber sie müssen besonders aufpassen, da sie weder Blaulicht noch Martinshorn nutzen. So entschied das Landgericht Bonn in dem Fall, in dem ein Auto der GSG9 beim Überholen einen normalen Wagen berührt hatte. Weiter