Category Archives: DAV

15Apr./09

O-Ton + Magazin: Unfall beim Abbiegen

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Ein Autofahrer wollte nach links abbiegen, und wurde in dem Moment als er zum Abbiegen ansetzte, überholt von einem Motorradfahrer, wobei es zu einer Kollision kam.
Da der Sachverhalt nicht aufzuklären war, hat das Gericht entschieden – ganz salomonisch – jeder trägt 50 Prozent des Schadens.
– Länge 20 sec.

Weitere Informationen unter www.verkehrsrecht.de.  

Magazin: Unfall beim Abbiegen

Bei der Kollision zweier Fahrzeuge, bei der der eine Fahrer links abbiegen will, der andere jedoch gerade zum Überholmanöver ansetzt, trifft beide Fahrer die gleiche Schuld. So hat das Oberlandesgericht Celle entschieden. Hören Sie mal den ganzen Fall.

Beitrag:

Es war eine Situation, wie sie jedem von uns passieren kann, sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Ein Autofahrer wollte nach links abbiegen, und wurde in dem Moment als er zum Abbiegen ansetzte, überholt von einem Motorradfahrer, wobei es zu einer Kollision kam. – Länge 10 sec.

O-Ton: SFX

Das Dilemma der beiden: Sie hatten nur Beulen und Kratzer an ihren Fahrzeugen, allerdings gab es niemanden, der den Unfall beobachtet hatte. Und der Richter bekam zwei völlig verschiedene Versionen der Kollision zu hören:

O-Ton: In dem Fall war es so, dass es keine Zeugen für den Unfall gab und jeder der beiden Beteiligten den Hergang so schilderte, als ob er sich ganz vorschriftsmäßig verhalten hätte. D.h. derjenige, der abbiegen wollte, hat geblinkt, hat die Geschwindigkeit reduziert, hat nach hinten geschaut, ob keiner kommt. Der Motorradfahrer hat behauptet, dass der Autofahrer nicht geblinkt habe, dass er nicht die Geschwindigkeit reduziert habe und deswegen für ihn überhaupt nicht ersichtlich gewesen sein, dass dieser hätte abbiegen wollen, worauf er unbesorgt zum Überholen habe ansetzen können. – Länge 30 sec.

Also, Justizia – ein dicker Brocken? Zu wem neigt sich die Waage? Bettina Bachmann:

O-Ton: Da der Sachverhalt nicht aufzuklären war, hat das Gericht entschieden – ganz salomonisch – jeder trägt 50 Prozent des Schadens. – Länge 10 sec.

Gerade in solch komplizierten Fällen kann einem anwaltliche Beratung manchen Ärger ersparen. Unter www.schadenfix.de gibt es jetzt ein neues und komfortables Angebot der Verkehrsrechtsanwälte, damit Unfallopfern schnell und unkompliziert geholfen wird.

Absage.

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15März/09

O-Ton: Radler über Hindernisse auf eigene Verantwortung

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Das Amtsgericht München hat gesagt: Nein, es war kein zusätzliches Warnschild auf dem Bürgersteig notwendig, um darauf aufmerksam zu machen, dass hier ein Schlauch liegt. Weil allein dadurch, dass der Schlauchwagen da stand, es schon so auffällig war, dass die Radfahrerin ihre Geschwindigkeit, ihr Verhalten an die Situation hätte anpassen müssen. – Länge 19 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de

 

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14März/09

O-Ton + Magazin: Bei Motordefekt andere Fahrer warnen

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Ein Autofahrer merkt auf der Autobahn, er wird immer langsamer und verliert immer mehr an Geschwindigkeit. Er wechselt deswegen die Fahrspur, also von der linken auf die rechte Fahrspur. Dadurch, dass er immer langsamer wird, kommt es zu einem Auffahrunfall. Grundsätzlich gilt ja, wenn es hinten kracht, gibt es vorne Geld. Und so dachte auch der Autofahrer, dann soll der mir mal, der auf mich aufgefahren ist, meinen Schaden ersetzen. – Länge 22 sec.

Doch damit scheiterte er vor Gericht größtenteils, denn er hatte weder gehupt hatte noch die Warnblinkanlage eingeschaltet – darum musste der Kläger zwei Drittel des Schadens tragen.
Den ganzen Fall zum Nachlesen findet man unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Bei Motordefekt andere Verkehrsteilnehmer warnen

Wenn der Wagen durch einen Motordefekt immer langsamer wird, muss der betroffene Autofahrer die anderen Verkehrsteilnehmer warnen. Kommt es ohne eine Warnung zu einem Auffahrunfall, muss er den größten Teil des Schadens tragen. So hat das Kammergericht Berlin entschieden.

Text:

Der Fall ereignete sich mitten auf einer viel befahrenen Autobahn, sagte Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: SFX

O-Ton: Ein Autofahrer merkt auf der Autobahn, er wird immer langsamer und verliert immer mehr an Geschwindigkeit. Er wechselt deswegen die Fahrspur, also von der linken auf die rechte Fahrspur. Dadurch, dass er immer langsamer wird, kommt es zu einem Auffahrunfall. – Länge 12 sec.

O-Ton: SFX

Der Pannenfahrer war offenbar so mit sich und seinem defekten Wagen beschäftigt, dass er weder durch Hupen oder Warnblinker die anderen Autofahrer auf sein Dilemma aufmerksam gemacht hat.

O-Ton: Dann hat es geknallt und grundsätzlich gilt ja, wenn es hinten kracht, gibt es vorne Geld. Und so dachte auch der Autofahrer, dann soll der mir mal, der auf mich aufgefahren ist, meinen Schaden ersetzen. – Länge 10 sec.

Doch damit scheiterte er sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanz größtenteils. Bei einem Auffahrunfall spreche zwar viel für die Schuld des Auffahrenden. In diesem Fall müsse der Kläger aber zwei Drittel des Schadens tragen, entschied das Gericht. Bettina Bachmann:

O-Ton: Weil es sagt, es war für den hinten Fahrenden ja nicht erklärbar, dass er so langsam wird – der vor ihm Fahrende – aufgrund eines Motorschadens. Also hätte derjenige, der den Motorschaden hatte, durch Warnblinker oder Hupen darauf aufmerksam machen müssen, dass er immer mehr an Geschwindigkeit verliert. – Länge 15 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen – und den passenden Verkehrsanwalt für alle Fälle – findet man unter www.verkehrsrecht.de. Denn solch ein Motorschaden passiert schneller als man denkt.

Absage.

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14März/09

O-Ton: Garantie gegen Durchrosten

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Dann ist es so, dass auch nicht jeder Rostbefall, der sichtbar ist, davon erfasst wird, denn es heißt ja schon „Durchrostung“. Und unter Durchrostung sind erheblich Schäden zu verstehen, korrosionsbedingte Schäden. Aber nicht jeder Rost, der außen auf dem Lack nach ein paar Jahren sichtbar wird, wird davon umfasst. – Länge 18 sec.

In dem Fall wollte ein Kläger vier Jahre nach dem Autokauf die Garantie von 30 Jahren gegen „Durchrostung von innen nach außen“ in Anspruch nehmen. Nachzulesen ist der ganze Fall unter www.verkehrsrecht.de.

 

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14März/09

O-Ton + Magazin: Radler überholt anfahrenden Bus

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Ein Radfahrer hat einen Bus, nachdem der schon zum Ausscheren angesetzt hatte, überholt und war kurz vor dem Bus wieder eingeschert und dabei stieß er mit dem Bus zusammen und wurde verletzt. – Länge 13 sec.

Der Radfahrer wollte Schadensersatz und Schmerzensgeld, verlor aber in zwei Instanzen. Die Begründung der Richter: Grundsätzlich haben öffentliche Verkehrsmittel Vorrang, wenn ein Bus blinkt, dürfen dahinter fahrende Verkehrsteilnehmer, egal ob Auto- oder Radfahrer, nicht mehr überholen. Den ganzen Fall zum Nachlesen findet man unter www.verkehrsrecht.de.

 

Magazin: Radfahrer überholt anfahrenden Bus – Schuld an Unfall

Anmoderation: Ein Busfahrer muss beim Anfahren von der Haltestelle nicht auf einen Radfahrer warten, der ihn überholen möchte, wenn sich der Radler noch etwa ein bis zwei Fahrzeuglängen hinter dem Heck des Busses befindet. So hat das
Kammergericht Berlin entschieden.

Text:

Die Situation war ziemlich eindeutig, beschreibt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Ein Radfahrer hat einen Bus, nachdem der schon zum Ausscheren angesetzt hatte, überholt und war kurz vor dem Bus wieder eingeschert und dabei stieß er mit dem Bus zusammen und wurde verletzt. – Länge 13 sec.

O-Ton: SFX

Der Radfahrer klagte nun auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Vor dem Landgericht scheiterte er – und zog weiter in die nächste Instanz. Doch auch hier zog der Radler den Kürzeren:

O-Ton: Das Urteil wurde so begründet, dass der Radfahrer – wenn er schon den Bus überholt – nicht so kurz vor ihm wieder einscheren dürfen, weil der Bus sich beim Ausfahren befand. Er hatte nicht nur den Blinker gesetzt, dass er ausschert, sondern er war schon dabei. Es ist schon fraglich gewesen, ob der Radfahrer überhaupt zum Überholen hätten ansetzen dürfen. Keinesfalls hätte er so kurz vor dem Bus wieder einscheren dürfen, so dass ein Unfall durch das Verhalten des Radfahrers nicht zu vermeiden war, da öffentliche Verkehrsmittel Vorrang haben. – Länge 28 sec.

Moment – da wollen wir doch noch mal nachfragen: Öffentliche Verkehrsmittel haben Vorfahrt? In dieser Situation ja, erklärt Bettina Bachmann:

O-Ton: Grundsätzlich ist es so, dass öffentliche Verkehrsmittel Vorrang haben. D.h. wenn ein Bus den Blinker setzt zum Ausscheren, hat der dahinter fahrende Verkehrsteilnehmer, sei es jetzt ein Autofahrer oder ein Radfahrer, nicht mehr zum Überholen anzusetzen. – Länge 12 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen und den passenden Verkehrsrechtsanwalt in der Nähe findet man unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

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