Category Archives: DAV

30Nov./09

O-Ton + Magazin: Firma muss Detektivkosten ersetzen

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein über die Arbeit des Detektivs:

O-Ton: Dieser Sherlock Holmes, der hat die Beklagte observiert, und hat auch noch einen Mitarbeiter als Praktikanten eingeschleust. Der trug einen GPS-Sender und begleitete das in Verdacht stehende Unternehmen bei der Plakatierung. – Länge 14 sec.

Damit wurde der Wettbewerbsverstoß dokumentiert. Unter www.anwaltauskunft.de gibt es den ganzen Fall zum Nachlesen.

Magazin: Unternehmer muss Wettbewerber Detektivkosten ersetzen

Es war ein Fall wie aus dem Lehrbuch: Zwei Plakatunternehmen waren in der gleichen Stadt unterwegs – und die eine Firma machte der anderen das Leben schwer. Ein Detektiv kam zum Einsatz und am Ende landete der Fall vor Gericht.

Beitrag:

O-Ton: Beide Unternehmen standen im Wettbewerb zueinander, das eine Unternehmen verdächtigte das andere, systematisch Plakate abzuhängen und zu beschädigten. – Länge 7 sec.
… schildert Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein die Ausgangssituation. Und entweder hatte der Geschäftsführer in früher Kindheit zu viel Räuber und Gendarm gespielt oder diverse TV-Serien hatten ihren Spuren hinterlassen.

O-Ton: SFX

Jedenfalls wurde die Idee geboren: Hier muss ein Detektiv ran!

O-Ton: Dieser Sherlock Holmes, der hat die Beklagte observiert, und hat auch noch einen Mitarbeiter als Praktikanten eingeschleust. Der trug einen GPS-Sender und begleitete das in Verdacht stehende Unternehmen bei der Plakatierung. – Länge 14 sec.

Dieser Sender piepste fröhlich vor sich hin:

O-Ton: SFX

Und heraus kam ein gar nicht so fröhliches Ergebnis: Die Plakate wurden – wie vermutet – umgehängt oder auch beschädigt oder gar durch eigene Werbung ersetzt. Der Auftraggeber war – ganz im Sinne von Sherlock Holmes – „not amused“. Swen Walentowski:

O-Ton: Jetzt verlangte natürlich das Unternehmen nicht nur Schadenersatz, sondern auch Ersatz der Detektivkosten, das waren immerhin bei dem Aufwand 32.000 Euro. – Länge 10 sec.

O-Ton: SFX

Viel Geld, doch das wollte das Unternehmen mit der merkwürdigen Wettbewerbsmoral nicht übernehmen. Schadenersatz – ja! Detektivrechnungen – nein! Also zog man wieder vor Gericht – in zweiter Instanz reduzierte sich diese Summe auf insgesamt 11.000 Euro. Denn, so der Rechtsanwalt:

O-Ton: Wenn die Detektei an einem Nachmittag im Mai viereinhalb Stunden lang beobachtet, wie die Beklagte auf dem Firmengelände grillte, um dann zu dem Ergebnis zu kommen, dass es sich wahrscheinlich um eine Betriebsfeier handelt. Das sind also keine Kosten, die ersetzbar sind. Die sind nicht wirtschaftlich. Ich kriege also nur das Geld wieder, was wirklich notwendig ist, um nachzuweisen, dass der andere hier meine Rechte beschädigt. – Länge 22 sec.

Wer sich gegen andere wehren will, sollte sich anwaltlicher Hilfe bedienen – und die gibt es unter www.anwaltauskunft.de so wie den ganzen Fall zum Nachlesen.

Absage.

++++++++++++

O-Ton und Magazinbeitrag (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

 

01Nov./09

O-Ton + Magazin: Toilettenhäuschen-Rarität auf Ebay

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Es handelte sich erstens um ein Toilettenhäuschen samt Inneneinrichtung (was immer das auch sein mag). Und es war zwar als Rarität und „alt“ beschrieben, das aber war – hat sogar ein Gutachter, der bestellt werden musste, festgestellt – durchaus zutreffend. Auch Repliken von Märklin-Toilettenhäuschen seien eine Seltenheit und hier war es immerhin ca. 20 Jahren alt, also auch als „alt“ einzustufen. – Länge 20 sec.

Damit musste sich der Sammler dann zufrieden geben. Unter anwaltaukunft.de kann man auch den ganzen Fall noch einmal nachlesen.

Magazin: Toilettenhäuschen-Rarität auf Ebay

Die Internetplattform Ebay ist manchmal für Käufer wie auch Verkäufer eine feine Sachen. Der eine findet Dinge, die er schon lange gesucht hat, nur einen Mausklick entfernt. Verkäufer hingegen können neue Kunden finden. Allerdings gibt es immer Fälle, in denen sich beide dann auch vor Gericht treffen …..

Beitrag:

O-Ton: Tja, es gibt ja Sammler von altem Spielzeug, und Sammler sind ja manchmal auch bereit, viel Geld für ihre Leidenschaft auszugeben. – Länge 6 sec.

O-Ton: SFX

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft hat sich den Fall, der  Landgericht München I verhandelt wurde, genau angesehen:

O-Ton: Bei einer Ebay-Auktion ersteigerte ein Sammler für 2.247 Euro ein Toilettenhäuschen.

O-Ton: SFX

O-Ton: Ein Spielzeugtoilettenhäuschen wohlgemerkt, mit Inneneinrichtung allerdings. – Länge 10 sec.

Was für die einen eine Rarität war, war vielleicht für andere eine schlichte Klobude. Und: Unser Sammler machte eine Wechselbad der Gefühle durch, nachdem das vermeintlich gute Stück bei ihm eingetroffen. Auch er sortierte – nach dem Auspacken – die erhoffte Rarität völlig ernüchtert ganz schnell in die deutlich schlichtere Rubrik ein.

O-Ton: SFX

Es war nämlich nicht das erhoffte Original von Märklin, sondern ein Nachbau aus den 80’er Jahren. Daraufhin wollte er den Kauf rückgängig machen. Da er das Stück aber von einem anderen Hobbysammler ersteigert hatte, wiesen die Richter die Klage ab.

O-Ton: Weil es ein Hobbysammler war, gab es schon mal kein Widerrufsrecht. Wenn ich bei einem Händler kaufe – das sind bei Ebay meistens die mit dem Sofortkauf – dann habe ich ein Widerrufsrecht. – Länge 10 sec.

Dennoch beharrte der Käufer: Das ist nicht das, was ich wollte. Dennoch hatten die Richter kein Einsehen, sagt Swen Walentowski:

O-Ton: Es handelte sich erstens um ein Toilettenhäuschen samt Inneneinrichtung (was immer das auch sein mag). Und es war zwar als Rarität und „alt“ beschrieben, das aber war – hat sogar ein Gutachter, der bestellt werden musste, festgestellt – durchaus zutreffend. Auch Repliken von Märklin-Toilettenhäuschen seien eine Seltenheit und hier war es immerhin ca. 20 Jahren alt, also auch als „alt“ einzustufen. – Länge 20 sec.

Damit musste sich der Sammler dann zufrieden geben. Anwälte zu den verschiedenen Rechtsgebieten nennt die Deutsche Anwaltauskunft unter 0 18 05/18 18 05 oder unter anwaltaukunft.de. Dort kann man auch den ganzen Fall noch einmal nachlesen.

Absage

++++++++++++

O-Ton und Magazinbeitrag (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

 

01Nov./09

O-Ton + Magazin: Geschwindigkeit im Dunkeln anpassen

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das Oberlandesgericht Thüringen sah allerdings die alleinige Schuld, also nicht einmal eine hälftige Teilung o.ä., die alleinige Schuld bei dem Autofahrer. Weil: Man muss mit Hindernissen rechnen. Die Geschwindigkeit muss an die Dunkelheit, an die Lichtverhältnisse angepasst werden – das ist ja auch gerade in der dunklen Jahreszeit ganz besonders wichtig. Ein Autofahrer muss jederzeit mit Hindernissen rechnen! – Länge 17 sec.

Nachzulesen ist der gesamte Fall unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Geschwindigkeit muss im Dunkeln angepasst werden

In der dunklen Jahreszeit müssen Autofahrer besonders aufmerksam sein. Ein Kraftfahrer muss jederzeit mit Fahrbahnhindernissen rechnen. Wenn er aber schneller als geboten fährt und dann mit einem Hindernis kollidiert, trägt er die alleinige Verantwortung. Hören Sie mal den ganzen Fall.

Beitrag:

Es gibt jetzt Tage, da wird es gar nicht richtig hell. Allerdings: Vor Gericht ist dies als Argument wenig glaubhaft. Doch der Reihe nach:

O-Ton: Der Fahrer eines Leihwagens fuhr bei Dunkelheit in eine Sperrschranke, die zur Absicherung einer Baustelle aufgestellt worden war. Die Mietwagenfirma machte nun geltend, dass die Baustelle zum einen unzureichend ausgeschildert und auch noch schlecht beleuchtet war. Und deshalb wollte sie den Schaden ersetzt bekommen, von demjenigen, der für die Baustelle verantwortlich war. – Länge 21 sec.

… sagt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Doch so einfach wie es sich die Mietwagenfirma vorgestellt hatte, lief das Verfahren nicht. Erst ging es durch mehrere Instanzen, schließlich entschieden die Richter:

O-Ton: Das Oberlandesgericht Thüringen sah allerdings die alleinige Schuld, also nicht einmal eine hälftige Teilung o.ä., die alleinige Schuld bei dem Autofahrer. Weil: Man muss mit Hindernissen rechnen. Die Geschwindigkeit muss an die Dunkelheit, an die Lichtverhältnisse angepasst werden – das ist ja auch gerade in der dunklen Jahreszeit ganz besonders wichtig. Ein Autofahrer muss jederzeit mit Hindernissen rechnen! – Länge 17 sec.

Und deswegen muss er auch jederzeit bremsen können, urteilten die Richter!

O-Ton: SFX

Es gibt allerdings Ausnahmen von dieser Regel. Swen Walentowski:

O-Ton: Das sind zum Beispiel zwischen parkenden Autos hervortretende Fußgänger. Aber man muss mit Baustellen rechnen, man muss an Überwegen mit Fußgängern rechnen. Das sind die Dinge, an die man sich halten sollte. Das Gericht hat auch gesagt, selbst wenn die Schranke gar nicht beleuchtet gewesen wäre, läge bei einer solchen Kollision die Verantwortung allein beim Fahrer. Denn eine solche Schranken ist schon aufgrund ihrer Größe erkennbar und durch die Reststraßenbeleuchtung. – Länge 32 sec.

Nachzulesen ist der gesamte Fall unter www.anwaltauskunft.de.

Absage.

++++++++++++

O-Ton und Magazinbeitrag (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

 

30Okt./09

O-Ton-Paket: DAV mahnt mehr Bürgerrechte an

Es sei allerdings zu beachten, dass es sich hierbei zunächst nur um einen Koalitionsvertrag und noch nicht um konkretes Regierungshandeln in Form von Gesetzesvorhaben handele.

O-Ton1 (Gleichbehandlung von Geheimnisträgern)

O-Ton2 (Gleichbehandlung von Geheimnisträgern)

O-Ton3 (Onlinedurchsuchungen)

++++++++++++

O-Töne – Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

 

04Okt./09

O-Ton: Kündigung wegen 10 Cent

 

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton:

Nachzulesen ist der Fall unter www.anwaltauskunft.de.

++++++++++++

O-Ton (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.