Category Archives: DAV

16Feb./10

O-Ton + Magazin: Bei Unfall nicht angeschnallt

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Da war es völlig anders – und zwar, weil die Schuld des Unfallverursachers außerordentlich schwer gewogen hat. Er ist nämlich in einer Ortschaft mit 90 Stundenkilometern gefahren. Es kam zum Zusammenstoß. Die Sachverständigen konnten nachweisen, dass auch dann, wenn die Frau angeschnallt gewesen wäre, ihre Verletzungen nicht geringer ausgefallen wären, sondern im Gegenteil ihr sogar möglicherweise tödliche Bauchverletzungen gedroht hätten. – Länge 26 sec

Und so muss die gegnerische Versicherung komplett zahlen. Mehr Informationen zu diesem Fall und rechtliche Hilfe bei allen Unfällen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Bei Unfall nicht angeschnallt – Fahrerin trifft trotzdem kein Mitverschulden

Seit vielen Jahren schon ist es Pflicht, dass man sich im Auto anschnallt. Tut man es nicht, riskiert man den Versicherungsschutz. Allerdings gibt es Fälle, in denen ein Verstoß gegen die Anschnallpflicht bei einem Verkehrsunfall keine Rolle spielt. So wie in diesem Fall, den das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied.

Text:

O-Ton: Da war es völlig anders – und zwar, weil die Schuld des Unfallverursachers außerordentlich schwer gewogen hat. Er ist nämlich in einer Ortschaft mit 90 Stundenkilometern gefahren. Es kam zum Zusammenstoß. – Länge 13 sec

… sagt Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins. Die Autofahrerin wurde auf der regennassen Straße schwer verletzt, sie war nicht angeschnallt. Zwei weitere Mitfahrer wurden ebenfalls schwer verletzt, einer verstarb kurz darauf.
Die Frau lag monatelang im Krankenhaus und später in der Reha, seit dem Unfall leidet sie unter schweren körperlichen und seelischen Schäden. Sie klagte auf Schadenersatz – mit Erfolg:

O-Ton: Die Sachverständigen konnten nachweisen, dass auch dann, wenn die Frau angeschnallt gewesen wäre, ihre Verletzungen nicht geringer ausgefallen wären, sondern im Gegenteil ihr sogar möglicherweise tödliche Bauchverletzungen gedroht hätten. – Länge 13 sec

Die Frau forderte neben 40.000 Euro Schmerzensgeld auch die Erstattung der Kosten für eine Haushaltshilfe sowie Schadensersatz für alle materiellen Schäden. Die gegnerische Versicherung wollte allerdings die Klägerin am Schaden beteiligen – eben mit der Begründung: Sie war nicht angeschnallt. Bettina Bachmann:

O-Ton: Das ist hier schon sehr entscheidend, dass auch dann, wenn die Frau korrekt sich verhalten hätte und angeschnallt gewesen wäre, sie dieselben Verletzungen – möglicherweise sogar schwerere – davon getragen hätte. – Länge 12 sec

Den Einwand der Versicherung, angeschnallt hätte die Frau einen Großteil der Verletzungen vermeiden können, wiesen die Richter zurück: Rein rechtlich gesehen, habe sie zwar gegen die Anschnallpflicht verstoßen, gegenüber der außerordentlich schwer wiegenden Schuld des Unfallgegners trete dies jedoch zurück.

Mehr Informationen zu diesem Fall und rechtliche Hilfe bei allen Unfällen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

Absage

 

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12Jan./10

O-Ton + Magazin: Führerscheinentzug für Diabetiker

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Ein Diabetiker sollte vor Fahrtantritt seinen Blutzuckerspiegel prüfen, ob er nicht an Unterzuckerung leidet und dadurch ja in seiner Reaktion, in seiner Wahrnehmungsfähigkeit eingeschränkt ist. Erst dann, wenn feststeht, dass er nicht an Unterzuckerung leidet, sollte er sich ans Steuer setzen. – Länge 14 sec.

Dies hatte der Mann versäumt. Allerdings stellte das Gericht ihm nach einer entsprechenden Schulung und dem Nachweis einer mehrmonatigen stabilen Blutzuckereinstellung den Führerschein wieder in Aussicht. Alle Infos zu diesem Fall gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Führerscheinentzug für uneinsichtige Diabetiker möglich

Wer an Diabetes leidet und aufgrund von Unterzuckerungen in Unfälle verwickelt wird, kann seinen Führerschein verlieren. So entschied das Verwaltungsgericht Mainz. Hören Sie mal den ganzen Fall.

Text:

Es gibt eine Grundvoraussetzung, wenn man sich hinter das Lenkrad setzt, sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Ja, ich sollte mich im Vollbesitz meiner geistigen und körperlichen Kräfte befinden, wenn ich mich in den Straßenverkehr stürze. – Länge 8 sec.

Und da denkt jeder wohl gleich an Alkohol:

O-Ton: SFX

Allerdings:  Beim „Vollbesitz der geistigen und körperlichen Kräfte“ sind auch Diabetiker gemeint:

O-Ton: Ein Diabetiker sollte vor Fahrtantritt seinen Blutzuckerspiegel prüfen, ob er nicht an Unterzuckerung leidet und dadurch ja in seiner Reaktion, in seiner Wahrnehmungsfähigkeit eingeschränkt ist. Erst dann, wenn feststeht, dass er nicht an Unterzuckerung leidet, sollte er sich ans Steuer setzen. – Länge 14 sec.

Genau das aber hatte unser Autofahrer in dem Verfahren versäumt: Aufgrund einer Unterzuckerung streifte er in einer Baustelle die Begrenzung, kam ins Schleudern und blieb nach weiteren Kollisionen mit der Leitplanke schließlich quer zur Fahrbahn liegen.

O-Ton: SFX

Aufgrund eines ärztlichen Gutachtens entzog ihm die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein. Der Mann klagte – und verlor! Bettina Bachmann:

O-Ton: Man muss aber sagen, dass dieser Mann schon mehrfach Unfälle verursacht hat, weil er unterzuckert gefahren ist. Und es hat sich auch herausgestellt, dass er nicht vor Fahrtantritt seinen Blutzuckerspiegel kontrolliert hat, so dass der Führerscheinentzug gerechtfertigt war. – Länge 16 sec.

Durch eine Diabetikerschulung und den Nachweis einer mehrmonatigen stabilen Blutzuckereinstellung könne der Autofahrer allerdings darauf hoffen, schon bald wieder hinters Steuer zu dürfen, so die Richter. Alle Infos zu diesem Fall gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

Absage

 

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12Jan./10

O-Ton: Volle Haftung der Eltern für ihre Kinder

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Da hat aber das Landgericht Coburg entschieden, dass im Straßenverkehr keine eingeschränkte Haftung des Elternteils gegenüber dem Kind existiert, so dass die Versicherung den vollen Schaden des Sohnes ersetzen musste. Denn im Straßenverkehr gilt die Sorgfaltspflicht allen gegenüber gleich, da kann man nicht sagen, meiner Ehefrau oder meinem Sohn hafte ich weniger als fremden Menschen gegenüber. – Länge 22 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

 

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15Dez./09

O-Ton: Schwangerschaft ist keine Behinderung

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, sagt, das Urteil gilt überall:

O-Ton: Es ist deswegen allgemeingültig, weil auf Behindertenparkplätzen nur Menschen parken dürfen, die einen Behindertenausweis haben. Es gibt ja Fälle, da sind Sie kurzfristig eingeschränkt in Ihrer Mobilität durch einen Sportunfall oder durch eine Schwangerschaft. Da sind Sie zwar – in Anführungszeichen – behindert, aber Sie haben keinen Behindertenausweis und dürfen deswegen sich nicht auf die ausgewiesenen Behindertenparkplätze stellen. – Länge 25 sec.

Einzelheiten zu dem Fall finden sich unter www.verkehrsrecht.de.

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15Dez./09

O-Ton: Schmerzensgeld auch durch Versicherung

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, sagt, das Urteil gilt überall:

O-Ton: Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach den vorliegenden Beeinträchtigungen. Also: Wenn Sie jetzt nicht mehr arbeitsfähig sind, wenn Sie Angst haben, aus der Wohnung zu gehen, Angst haben, Auto zu fahren – das alles wird dann berücksichtigt.  Und das Oberlandesgericht Schleswig hat auch entschieden, dass das Verhalten der Versicherung selber, also die die Zahlung des Schmerzensgeldes hinausgezögert hat und dadurch die Geschädigten belastet hat , dass auch das berücksichtigt wird bei der Höhe des Schmerzensgeldes. – Länge 25 sec.

Einzelheiten zu dem Fall – insgesamt ging es um 30.000 Euro Schmerzensgeld – finden sich unter www.verkehrsrecht.de.

 

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