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13Nov./09

Opel muss zum Überleben Produktpalette erweitern

Mit Blick auf gegenwärtig erfolgreiche Autos fügte er hinzu: „Da werden die Modelle Astra und Insignia bei Weitem nicht ausreichen“.
Neben dem Abbau von Überkapazitäten und der Reduzierung von Kosten müsse eine auf einem „GM-weiten Modulbaukasten aufsetzende Produktstrategie“ entwickelt werden: „Das derzeitige Portfolio muss ausdifferenziert werden, um verschiedene Nischen mit Modellen zu besetzen“, betonte Bratzel. Schließlich werde der Erfolg von Opel auch davon abhängen, wie GM die Balance zwischen Führung und Eigenständigkeit für Opel gestalte.

Bei den künftigen Standorten des Unternehmens erscheine das Werk in Antwerpen „am stärksten gefährdet“, Rüsselsheim dagegen „ist für mich gesetzt“. Über die anderen drei deutschen Werke lasse sich nach Bratzels Einschätzung „diskutieren“.

13Nov./09

Volkswagen will in China weiter wachsen

Mit 1,1 Millionen verkauften Autos in China erzielte Volkswagen 2008 insgesamt 14 Milliarden Euro Umsatz und erwartet in diesem Jahr rund 20 Milliarden.

Künftig sollen neue und umweltfreundlichere Modelle das Wachstum sichern, neben der Dieseltechnik setzt Volkswagen künftig auch auf Hybrid- und Elektroautos. „Für 2010 erwarten wir ein Wachstum von zehn bis 15 Prozent. In diesem Zusammenhang ich bin sehr froh, dass mit dem Polo ein hier schon totgesagtes Auto wieder lebt“, betonte der VW-Manager. Rund 120.000 Polo will VW China verkaufen, für den neuen Golf gebe es bereits 10.000 Bestellungen.

11Nov./09

Porsche: Weitreichende Job-Garantien

„Auch sonstige Maßnahmen mit nachteiligem Einfluss auf Ihr Arbeitsverhältnis wird es seitens der neuen Porsche AG nicht geben. Es werden insbesondere, wegen der Verschmelzung und der unmittelbar hieran anschließenden Ausgliederung, keine Betriebsänderungen oder Entlassungen vorgenommen“, heißt es in dem Papier weiter.

Zugleich werden neue Einzelheiten rund um die beabsichtigte Verbindung mit VW mitgeteilt. Demnach wird die jetzige Porsche AG auf eine Zwischenholding verschmolzen, die ihren gesamten operativen Geschäftsbetrieb direkt im Anschluss auf die sogenannte Porsche Fünfte Vermögensverwaltung übertragen soll. Die entsprechen Verträge sollen noch in diesem Monat unterschrieben werden. Die Eintragung der Ausgliederung in das Handelsregister „wird voraussichtlich in der Woche vom 23. bis 29. November 2009 stattfinden“, heißt es dazu in dem internen Dokument.
„An der Porsche Zwischenholding GmbH wird sich die Volkswagen AG im Wege einer Kapitalerhöhung beteiligen. Unabhängig davon bleibt weiterhin die Porsche Automobil Holding SE mit 51 Prozent an der Volkswagen AG beteiligt. Im Verlauf des Jahres 2011 soll es schließlich zu einer weiteren Verschmelzung kommen, diesmal zwischen der Porsche Automobil Holding SE und der Volkswagen AG“, teilt das Porsche-Management der Belegschaft mit.

Die Erleichterung nach Eingang des Schreibens sei „mit Händen zu greifen“, sagte ein Porsche-Mitarbeiter der Automobilwoche. In der Vergangenheit hatte es viel Unsicherheit über die konkreten Details der geplanten Fusion gegeben.

09Nov./09

Falsche Mieterselbstauskunft – fristlose Kündigung

In seiner Selbstauskunft nannte ein Mieter sein Brutto- statt seines Nettogehalts und gab sich als fest angestellter Mitarbeiter eines angesehenen Forschungsinstituts aus, für das er jedoch nur freiberuflich tätig war. Der Mieter befand sich noch in einer Ausbildung. Wegen arglistiger Täuschung kündigte der Vermieter nach knapp zwei Jahren das Mietverhältnis fristlos und erhob Räumungsklage.

Die Richter gaben dem Vermieter Recht. Dieser sei berechtigt gewesen, nach den Einkommensverhältnissen zu fragen, da er ein Interesse daran habe, die Bonität seiner Mieter zu kennen. Für die Kündigung reiche es aus, wenn der Mietvertrag bei wahrheitsgemäßen Angaben aller Wahrscheinlichkeit nicht zustande gekommen wäre. Dabei spiele es keine Rolle, dass der Mieter in den zwei Jahren seine Miete stets pünktlich bezahlt habe. Nach Ansicht der Richter sei das Risiko bereits durch die Vertragsbindung schon entstanden. Der Vermieter müsse nicht warten, bis wirklich der Schaden eintrete, den er durch die Selbstauskunft gerade habe vermeiden wollen.

Informationen: www.mietrecht.net

09Nov./09

Mit der Miete im Verzug: Kein warmes Wasser

Die Frau lebte mit ihren beiden Kindern und ihrem Lebensgefährten in einer Mietwohnung. Nach knapp einem Jahr zog der Lebensgefährte aus. Die Frau verfügte über kein eigenes Einkommen und geriet mit den Mietzahlungen von monatlich 760 Euro in Verzug. Ihr Vermieter kündigte ihr fristlos und stellte die Warmwasserversorgung ein. Die Frau beantragte eine einstweilige Verfügung, da sie und ihre Kinder auf das Warmwasser angewiesen seien.

Die Richter wiesen ihren Antrag zurück. Da sie mit der Miete seit drei Monaten im Rückstand sei, habe der Vermieter ein Zurückbehaltungsrecht. Auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sahen die Richter nicht verletzt. Der Vermieter habe nicht alle Grundversorgungsleistungen wie Wasser und Strom zurückgehalten, sondern nur einen Teil.

Informationen: www.mietrecht.net