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18Jan./10

Entfernen behördlicher Aufkleber von Führerscheinen

Im vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer bei einer Verkehrskontrolle seinen tschechischen Führerschein vorgezeigt. Dieser hätte eigentlich auf Vorder- und Rückseite Hinweisaufkleber der deutschen Verkehrsbehörde aufweisen sollen, die der Autofahrer jedoch entfernt hatte. Da dem Fahrer in der Vergangenheit mehrere Verkehrsverstöße nachgewiesen worden waren, war ihm die deutsche Fahrerlaubnis auf lange Sicht entzogen worden. Der Aufkleber auf dem Führerschein sollte somit darauf hinweisen, dass das in Tschechien ausgestellte Dokument in Deutschland nicht mehr gültig ist. Um jedoch weiterhin den Anschein einer gültigen Fahrerlaubnis zu erwecken, hatte der Mann diesen Sperrhinweis von seinem Führerschein entfernt.

Der Fahrer wurde daraufhin zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Urkundenfälschung verurteilt. Die Richter des Kölner Oberlandesgerichts teilten jedoch hinsichtlich der Urkundenfälschung nicht die Einschätzung des Amtsgerichts. Sie argumentierten, dass das Ablösen der deutschen Sperrhinweise die ursprüngliche Fahrerlaubnis der tschechischen Behörden nicht verändert habe und das Dokument weiterhin seine Gültigkeit habe. Der Aufkleber als solcher hätte zudem ohne Bezug zu einem bestimmten Führerschein keinen eigenständigen Erklärungswert, könne somit auch nicht Teil einer Urkundenfälschung sein. Die Kölner Richter machten jedoch deutlich, dass eine Strafbarkeit wegen Veränderns eines amtlichen Ausweises in Frage komme, deren Strafandrohung jedoch geringer ausfiele als bei Urkundenfälschung.

Der Fall wurde deshalb an das zuständige Landgericht zurückverwiesen.

Was man beim Fahren im Ausland unbedingt beachten sollte, erfahren Sie von Ihren Verkehrsrechtsanwälten oder unter www.verkehrsrecht.de.

18Jan./10

Führerscheinentzug für uneinsichtige Diabetiker möglich

Die Klage des Autofahrers gegen diese Maßnahme blieb erfolglos. Die Richter des Verwaltungsgerichts sahen den Führerscheinentzug als begründet an: Das Gutachten verweise auf eine Diabetes mit Neigung zu schweren Stoffwechselentgleisungen. Zudem seien bereits mehrere Unfälle des Klägers im Zusammenhang mit einer Unterzuckerung dokumentiert. Trotz allem jedoch habe der Kläger vor Fahrtantritt seinen Blutzuckerwert nicht regelmäßig kontrolliert. Er habe somit uneinsichtig gehandelt und sei deshalb derzeit zum Führen eines Kraftfahrzeugs nicht geeignet.

Durch eine Diabetikerschulung und den Nachweis einer mehrmonatigen stabilen Blutzuckereinstellung könne der Autofahrer allerdings darauf hoffen, schon bald wieder hinters Steuer zu dürfen.

Ob und welche Rechte und Pflichten für Verkehrsteilnehmer gelten, die unter einer Krankheit oder anderen Beeinträchtigung leiden, erfahren Sie direkt von Ihren Verkehrsrechtsanwälten, unter www.verkehrsrecht.de oder unter 0 18 05 / 18 18 05 (14 Cent/min).

14Jan./10

O-Ton + Magazin: Führerscheinentzug für Diabetiker

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Ein Diabetiker sollte vor Fahrtantritt seinen Blutzuckerspiegel prüfen, ob er nicht an Unterzuckerung leidet und dadurch ja in seiner Reaktion, in seiner Wahrnehmungsfähigkeit eingeschränkt ist. Erst dann, wenn feststeht, dass er nicht an Unterzuckerung leidet, sollte er sich ans Steuer setzen. – Länge 14 sec.

Dies hatte der Mann versäumt. Allerdings stellte das Gericht ihm nach einer entsprechenden Schulung und dem Nachweis einer mehrmonatigen stabilen Blutzuckereinstellung den Führerschein wieder in Aussicht. Alle Infos zu diesem Fall gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Führerscheinentzug für uneinsichtige Diabetiker möglich

Wer an Diabetes leidet und aufgrund von Unterzuckerungen in Unfälle verwickelt wird, kann seinen Führerschein verlieren. So entschied das Verwaltungsgericht Mainz. Hören Sie mal den ganzen Fall.

Text:

Es gibt eine Grundvoraussetzung, wenn man sich hinter das Lenkrad setzt, sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Ja, ich sollte mich im Vollbesitz meiner geistigen und körperlichen Kräfte befinden, wenn ich mich in den Straßenverkehr stürze. – Länge 8 sec.

Und da denkt jeder wohl gleich an Alkohol:

O-Ton: SFX

Allerdings:  Beim „Vollbesitz der geistigen und körperlichen Kräfte“ sind auch Diabetiker gemeint:

O-Ton: Ein Diabetiker sollte vor Fahrtantritt seinen Blutzuckerspiegel prüfen, ob er nicht an Unterzuckerung leidet und dadurch ja in seiner Reaktion, in seiner Wahrnehmungsfähigkeit eingeschränkt ist. Erst dann, wenn feststeht, dass er nicht an Unterzuckerung leidet, sollte er sich ans Steuer setzen. – Länge 14 sec.

Genau das aber hatte unser Autofahrer in dem Verfahren versäumt: Aufgrund einer Unterzuckerung streifte er in einer Baustelle die Begrenzung, kam ins Schleudern und blieb nach weiteren Kollisionen mit der Leitplanke schließlich quer zur Fahrbahn liegen.

O-Ton: SFX

Aufgrund eines ärztlichen Gutachtens entzog ihm die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein. Der Mann klagte – und verlor! Bettina Bachmann:

O-Ton: Man muss aber sagen, dass dieser Mann schon mehrfach Unfälle verursacht hat, weil er unterzuckert gefahren ist. Und es hat sich auch herausgestellt, dass er nicht vor Fahrtantritt seinen Blutzuckerspiegel kontrolliert hat, so dass der Führerscheinentzug gerechtfertigt war. – Länge 16 sec.

Durch eine Diabetikerschulung und den Nachweis einer mehrmonatigen stabilen Blutzuckereinstellung könne der Autofahrer allerdings darauf hoffen, schon bald wieder hinters Steuer zu dürfen, so die Richter. Alle Infos zu diesem Fall gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

Absage

 

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O-Ton und Magazinbeitrag (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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14Jan./10

O-Ton: Volle Haftung der Eltern für ihre Kinder

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Da hat aber das Landgericht Coburg entschieden, dass im Straßenverkehr keine eingeschränkte Haftung des Elternteils gegenüber dem Kind existiert, so dass die Versicherung den vollen Schaden des Sohnes ersetzen musste. Denn im Straßenverkehr gilt die Sorgfaltspflicht allen gegenüber gleich, da kann man nicht sagen, meiner Ehefrau oder meinem Sohn hafte ich weniger als fremden Menschen gegenüber. – Länge 22 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

 

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O-Ton (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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14Jan./10

O-Ton: Deutsche Aufkleber auf EU-Führerscheinen

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Wenn Ihnen der Führerschein in Deutschland entzogen wurde und Sie hier mit einem langjährigen Fahrverbot belegt sind, dann können Sie nicht einfach mit einem Führerschein, den Sie in einem anderen Land erworben haben, hier Auto fahren. Und da gibt es auch deswegen die Möglichkeit für die Verwaltungsbehörden einen Aufkleber auf das Papier zu machen, dass Sie aufgrund der Tatsache, dass Sie in Deutschland den Führerschein entzogen bekommen haben, nicht mit diesem ausländischen Führerschein fahren dürfen. – Länge 23 sec.

Wer allerdings diesen Aufkleber der deutschen Behörden entfernt, fälscht nach Auffassung des Oberlandesgerichts Köln noch keine Urkunde. Dieser Fall muss jetzt vor dem Landgericht neu verhandelt werden, alle Einzelheiten dazu unter www.verkehrsrecht.de.

 

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