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25Juni/10

Porsche-Betriebsrat pocht auf Eigenständigkeit

Neuer Porsche-Lenker und Nachfolger von Michael Macht soll dem Vernehmen nach Matthias Müller werden. Derzeit leitet Müller in Wolfsburg das VW-Ressort K-GM Produkte (zuständig für den „Produktanalyse- und Produktstrategieprozess“)  und berichtet direkt an Konzernchef Martin Winterkorn. Müllers Stab ist nach einem internen VW-Papier, das der Automobilwoche vorliegt, unter anderem zuständig für die „Definition von Leitplanken und Schnittstellen“ im Modellprogramm der Konzernmarken, „inklusive Anbahnung und Managen von Kooperationen“. Auch seine Erfahrungen rund um „Fahrzeuge, Baukästen, Plattformen“ von VW könnte Müller bei Porsche nutzen.

Der Noch-Porsche-Chef Michael Macht wird als Nachfolger von VW-Produktionsvorstand Jochem Heizmann gehandelt. Heizmann ist als Chef des neu zu formierenden Nutzfahrzeuggeschäfts von VW im Gespräch.

25Juni/10

So viele Schlüssel wie Mieter

Ein junges Elternpaar mietete ein Wohnung mit dazugehörigem Tiefgaragenstellplatz. Nach der Geburt ihres zweiten Kindes baten sie für die Garage um einen zweiten Schlüssel, da ihre Wohnung nur über diesen Weg barrierefrei – und damit kinderwagen-freundlich – zu erreichen war. Der Vermieter weigerte sich jedoch: Würde er mehrere Schlüssel pro Stellplatz vergeben, bestehe die Gefahr, dass der Mieter mehr als ein Fahrzeug in der Garage abstelle. Darüber hinaus wies er auf den entstehenden Verwaltungsaufwand hin. Das Paar minderte daraufhin die Miete um zehn Prozent.
Die Richter erkannten eine Mietminderung von fünf Prozent als gerechtfertigt an. Die Mieter hätten Anspruch auf so viele Tiefgaragenschlüssel, wie sie für ihre individuellen Zwecke benötigten. Mieter seien zwei Personen. Diese würden unabhängig voneinander die Garage benützen. Daher müsse jeder über einen eigenen Schlüssel verfügen können. Ansonsten entstehe ein unzumutbarer Koordinierungsbedarf. Der Mangel, der durch das Fehlen des zweiten Schlüssels entstehe, beschränke sich aber nicht nur auf die Garage, sondern auch auf die Wohnung, da diese eben nur durch die Garage barrierefrei zu erreichen sei.
Weitere Informationen und eine Anwaltssuche unter www.mietrecht.net.

25Juni/10

Teure Hilfe beim Umzug

Beim Einzug in die neue Wohnung beschädigten zwei Bekannte des neuen Mieters, die ihm beim Umzug halfen, den Notschalter im Fahrstuhl. Der Vermieter klagte auf Erstattung seiner Reparaturkosten. Der Mieter musste zahlen. Er sei verpflichtet, so die Richter, die ihm nicht vermieteten, allgemein zugänglichen Gebäudeteile – wie etwa Aufzug oder Treppenhaus – nicht zu beschädigen. Nimmt er beim Umzug die Hilfe anderer Personen in Anspruch, haftet der Mieter, wenn die Helfer einen Schaden verursachen.
Gleiches gilt übrigens, wenn Gäste oder Lieferanten derartige Schäden verursachen.
Weitere Informationen und eine Anwaltssuche unter www.mietrecht.net.

25Juni/10

Privater Krankenversicherer darf keinen Zuschlag verlangen

Konkret betroffen war die Allianz Private Krankenversicherungs-AG, die der Auffassung war, einen solchen Zuschlag berechnen zu dürfen. „Ein solches Verlangen ist nach dem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichtes ein klarer Verstoß gegen zwingendes Versicherungsvertragsrecht und damit auch eine Verletzung des Versicherungsvertrages“, erläutert Rechtsanwalt Arno Schubach (Koblenz), stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). „Wer gut beraten war und nur unter Vorbehalt gezahlt hat, kann nun die Beträge zuzüglich Verzinsung zurückverlangen.“
Aber auch derjenige, der vorbehaltlos gezahlt hat, kann laut Rechtsanwalt Schubach die Rückzahlung verlangen, da die Allianz ihm wegen der Vertragsverletzung zum Schadensersatz verpflichtet ist. „Gleiches gilt für diejenigen, die sich wegen des verlangten Zuschlages haben abschrecken lassen“, so Rechtsanwalt Schubach weiter. „Diese müssen von der Allianz so gestellt werden, als wäre der Tarifwechsel ohne Zuschlag durchgeführt worden, ihnen sind also die durch den unterbliebenen Tarifwechsel entstandenen finanziellen Nachteile zu ersetzen.“
Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des DAV benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (Festnetzpreis 0,14 € pro Minute) oder man sucht selbst im Internet unter www.davvers.de.

25Juni/10

Sozialhilfe muss Versicherung im Basistarif finanzieren

Ein 72-jähriger Mann wehrte sich gegen die von der Stadt Essen vorgenommene Kürzung der Leistungen zur Finanzierung der monatlichen Beiträge seiner privaten Kranken- und Pflegeversicherung auf ein unterhalb des Basistarifs liegendes Maß. Die Stadt hatte bei der Sozialhilfegewährung nur noch Beiträge in Höhe der für einen gesetzlich krankenversicherten Sozialhilfeempfänger abzuführenden Beträge berücksichtigt. Diese lagen rund 130 Euro unter den Kosten, die dem Mann im von ihm zuletzt gewählten Basistarif seiner privaten Krankenversicherung entstanden. Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung war dem Mann aus Rechtsgründen verschlossen.
Nachdem das Sozialgericht Duisburg den Antrag des Betroffenen auf Eilrechtsschutz abgelehnt hatte, gab das LSG hingegen dem Antragsteller Recht. Und dies sogar im Eilwege, weil die von der Stadt für den Sofortvollzug ihrer Absenkungsentscheidung gegebene Begründung nicht ausreichte. Diese ließe insbesondere nicht erkennen, aus welchen besonderen Gründen eine sofortige Vollziehung gerade im Fall des Antragstellers erforderlich sein sollte. Der Betroffene müsse die Möglichkeit haben, weiter bei einer privaten Krankenversicherung zu bleiben. Die Kosten hierfür seien zu erstatten.
Informationen: www.arge-medizinrecht.de