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02Juli/10

Kollision zweier rückwärts ausparkender Autos

Beim Rückwärtsausparken aus zwei schräg gegenüberliegenden Parktaschen war es zu einer Kollision gekommen, wobei der genaue Unfallhergang zwischen den beiden Fahrern strittig ist. Einer der Fahrer gab dem anderen die Hauptschuld mit der Begründung, dieser sei in sein Fahrzeug hinein gefahren, während er selbst zum Zeitpunkt des Unfalls gestanden habe. Dem widersprach der Unfallgegner, der behauptete, beide Fahrzeuge hätten sich zum Zeitpunkt der Kollision in einer Rückwärtsbewegung befunden. Ersterer klagte daraufhin auf Schadensersatz.
Die Richter in erster Instanz wiesen die Klage jedoch ab und entschieden eine hälftige Schadensteilung. Schließlich hätten beide Fahrer gleichermaßen gegen die gebotene Sorgfaltspflicht verstoßen. Dabei sei es unerheblich, ob der Kläger bereits ein bis zwei Sekunden gestanden habe.
Anders sah dies das Landgericht Saarbrücken in der Berufungsinstanz: Zwar sei es richtig, dass beide Seiten für die Folgen des Unfalls einzustehen haben. Schließlich seien die Schäden jeweils beim Betrieb des Fahrzeugs entstanden und beide Fahrer hätten den Unfall abwenden können. Ein Kraftfahrer müsse beim Einfahren in die Fahrbahn, wie beispielsweise beim Ausparken, stets mit höchstmöglicher Sorgfalt vorgehen: Er müsse jederzeit mit Hindernissen rechnen und notfalls sofort anhalten können. Dies habe der Kläger getan, als er die Gefahr wahrgenommen habe. Somit könne man ihm keinen Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten vorwerfen. Es sei ihm lediglich die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs anzurechnen. Der Kläger konnte daher eine Erstattung von 80 Prozent des geforderten Schadensersatzes geltend machen.
Mehr Informationen zu Sorgfaltspflichten und dem Gebot der Rücksichtnahme im Straßenverkehr erhalten Sie unter www.verkehrsrecht.de oder unter 0 18 05 / 18 18 05 (14 Cent/min).

02Juli/10

Autopanne gefährdet öffentliche Sicherheit

Ein Lkw-Fahrer war mit seinem Fahrzeug in einer einspurigen Kurve liegen geblieben. Die Pannenstelle sicherte er mit einem Warndreieck ab. Da sich der Verkehr schon nach kurzer Zeit staute, rückte die Polizei aus, um die Straße in Fahrtrichtung zu sperren. Die Kosten für den Polizeieinsatz in Höhe von 256 Euro wurden dem Speditionsunternehmen, dem Arbeitgeber des Fahrers, in Rechnung gestellt.
Das Unternehmen wollte hierfür jedoch nicht aufkommen, da es den Polizeieinsatz unnötig fand: Zum einen habe der Fahrer die Pannenstelle mit einem Warndreieck abgesichert, zum anderen seien die Personalkosten für die Polizisten ja bereits aus Steuermitteln finanziert. Darüber hinaus sei es ungerecht, da Halter von Unfallfahrzeugen die Absicherung der Unfallstelle ja auch nicht bezahlen müssten.
Die Richter sahen dies jedoch anders: An einer so unübersichtlichen und zudem nur einspurigen Stelle sei die öffentliche Sicherheit durch einen liegen gebliebenen Lkw in jedem Fall gefährdet. Nur mit dem Aufstellen eines Warndreiecks sei es nicht getan. Somit war der Polizeieinsatz notwendig und gerechtfertigt.
Auch sei es gerechtfertigt, dass die Spedition die Kosten für den Einsatz trage, da es für den Stau und die Gefahrensituation im vorliegenden Fall einen individuellen Verursacher gab, nämlich den Speditionsfahrer.
Entgegen der Meinung des Speditionsunternehmens könne man außerdem die Absicherung einer Panne im Gegensatz zur Absicherung eines Unfalls durchaus auch rechtlich unterschiedlich behandeln: Das Erstere diene schließlich der Abwehr von Gefahr, das Letztere hauptsächlich der Beweissicherung.
 
Eine Autopanne ist immer ärgerlich. Wann Sie zudem noch mit Gebühren oder sogar Bußgeldern rechnen müssen, erfahren Sie von Ihrem Verkehrsrechtsanwalt oder unter www.schadenfix.de, einem Service der DAV-Verkehrsanwälte.

26Juni/10

O-Ton-Pakete: SEAT Kitesurf World Cup 2010

O-Ton-Paket Kiterin Celine Collaud

O-Ton-Paket Kiter Gunnar Biniasch

O-Ton-Paket Kiter Dirk Hahnel

O-Ton-Paket Seat-Marketingchef Rainer Koch 

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26Juni/10

Magazin: RTL-Star Tom Beck als Kitesurfer

Beitrag:

Zwischen zwei Drehtagen nutzte Tom Beck die Pause – zu einem Abstecher auf die deutsche Jetset-Insel Sylt – zum SEAT Kitesurf World Cup 2010. Doch ein Action-Schauspieler will natürlich auch mitmachen.

O-Ton:

Sagte er, nachdem er den Athleten aus 13 Nationen zugeschaut hatte. Denn Kraft und Schnelligkeit muss man schon haben, wenn man ganz vorn dabei sein will – so wie der erst 19jährige Kite-Profi Mario Rodwald:

O-Ton:

Also streifte Beck den Neoprenanzug über – und raus aufs Wasser, zusammen mit Kitelehrer Tobias Wigger:

O-Ton:

Der Schauspieler strahlte ob des Lobes übers ganze Gesicht – und witzelte:

O-Ton:

Aber als Markenbotschafter für den neuen SEAT Ibiza hat er sich die nächsten Termine für den Kampf um die Punkte für Kite-Weltmeisterschaftswertung schon fest im Kalender notiert – als Zuschauer, und vielleicht auch irgendwann mal als Teilnehmer:

O-Ton

Absage.

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26Juni/10

O-Ton-Paket: RTL-Star Tom Beck nach Kitestunde

Nach seinen ersten Versuchen sagte er:

O-Ton-Paket: (Kitesurfen)

 

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