06Feb./11

O-Ton + Magazin: Lottogewinn ist auf Hartz IV anzurechnen

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Grundsätzlich werden Lottogewinne auch als Einkommen bei Hartz IV-Beziehern angesehen und müssen dementsprechend angerechnet werden. Weil: Ein Gewinn verringert ja die Hilfsbedürftigkeit des Klägers. Und darum geht es ja bei den Sozialleistungen – nämlich um die Hilfsbedürftigkeit. – Länge 17 sec.

Nachzulesen ist der Fall auf anwaltauskunft.de.

Magazin: Lottogewinn ist auf Hartz IV anzurechnen

Wenn Hartz IV-Empfänger beim Lotto gewinnen, schmälert das ihre staatliche Unterstützung. Der Gewinn wird als Einkommen angerechnet. Das hat das Landesozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

Beitrag:

Aus einem Glückspilz kann so ganz schnell ein Pechvogel werden, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Grundsätzlich werden Lottogewinne auch als Einkommen bei Hartz IV-Beziehern angesehen und müssen dementsprechend angerechnet werden. Weil: Ein Gewinn verringert ja die Hilfsbedürftigkeit des Klägers. Und darum geht es ja bei den Sozialleistungen – nämlich um die Hilfsbedürftigkeit. – Länge 17 sec.

Der Fall lässt aufhorchen: Der Kläger hatte in der Lotterie „Aktion Mensch“ 500 Euro gewonnen. Also keine Millionen, sondern ein kleinen „warmen Regen“.

O-Ton: SFX

Dieser Gewinn wurde auf seine Hartz IV-Bezüge angerechnet. Und weil dies nicht ganz so einfach ist, wurde die Summe auf zwei Monate aufgeteilt:

O-Ton: Es wurde eine Anrechnung in zwei Monatsbeträgen und zwar jeweils à 250 Euro festgelegt. Daraufhin klagte er. – Länge 10 sec.

Es kam also zum Verfahren – zunächst erfolglos. Das wollte der Mann nicht hinnehmen, aber auch mit seiner Berufung drang er nicht durch. Die Richter betonten, der Lotteriegewinn sei wie andere Glücksspielgewinne als Einkommen anzusehen. Swen Walentowski:

O-Ton: Der vermeintliche Glückspilz hat noch gesagt, dass er bereits seit dem Jahr 2001 an der Aktion Mensch teilnimmt und immerhin in diesem Zeitraum 945 Euro für die Lottoscheine bezahlt hat. 500 hat er nur eingenommen – also hat er sogar einen Verlust gemacht. – Länge 15 sec.

Aber auch das überzeugte die Richter nur wenig. Allerdings: Den Preis für das Gewinnlos – es kostete ihn monatlich 15 Euro – durfte der Kläger vom 500 Euro-Gewinn abziehen. Mehr nicht. Nachzulesen ist das Rechenexempel auf anwaltauskunft.de.

Absage.

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05Feb./11

O-Ton: Holzofen beeinträchtigt Nachbarn nicht

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Der Nachbar beschwerte sich, dessen Grundstück war fünf Meter entfernt von dem Abgasrohr und er forderte die Behörde zur Stilllegung des Ofens auf. Schließlich würde er durch eindringende Abgase und Rauchbelästigungen gesundheitlich beeinträchtigt. Das Gericht hat gesagt: Entspricht ein installierter Holzofen den gesetzlichen Anforderungen und erfolgt auch die Nutzung rechtmäßig, dann hat der Nachbar keine Chance, dagegen vorzugehen. – Länge 22 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

 

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05Feb./11

O-Ton: eBay: Kein Wettbewerbsverstoß bei Mehrfachangeboten

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das Gericht hat aber gesagt: Du hast überhaupt keine Vertragsbeziehung. Der Händler hat eine Vertragsbeziehung mit eBay. Und gegen diesen Vertrag hat er verstoßen. Also ist es Sache von eBay ihn abzumahnen oder Konsequenzen zu ziehen. Du bist nur Dritter, der von draußen drauf guckt, Du hast keine eigenen Rechte. Sondern das muss schon eBay als Vertragspartner selbst machen. – Länge 20 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

 

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05Feb./11

O-Ton: Keine Kosmetikbehandlungen in Apotheken

Zu den Hintergründen Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Das Verwaltungsgericht in Minden hat entschieden, dass hier ein unerlaubtes Nebengeschäft vorliegt, weil nämlich in den Räumlichkeiten der Apotheke diese Kosmetikbehandlungen angeboten wurden – teilweise Behandlungen bis zu 150 Minuten. Also Dienste wie ein richtiges Kosmetikstudio. Allerdings müssen Apotheker sich an ihrem Auftrag messen. Ihr Auftrag ist nämlich eine ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln. Dies verbietet die Entwicklung hin zu einem Kosmetikstudio. – Länge 22 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

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05Feb./11

O-Ton: Vermieter muss Anwaltskosten ersetzen

Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Der Vermieter verlangte von seinem ehemaligen Mieter – der hatte bereits ordnungsgemäß gekündigt – einen Schadensersatz umfangreicher Schönheitsreparaturen in Höhe von 11.500 Euro. Nur mit Unterstützung eines Rechtsanwalts konnte der Mieter diesen Anspruch zurückweisen. Vom Vermieter verlangte er denn auch die Erstattung dieser Anwaltskosten – sowohl vor Gericht als auch die vorgerichtlichen Anwaltskosten. – Länge 22 sec.

Und bekam Recht. Mehr dazu unter www.anwaltauskunft.de.

 

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