Category Archives: Recht

04Juni/09

Schmerzensgeld für grundlosen Kindesentzug

Für die Eltern war es ein Albtraum: Eine Mitarbeiterin des Jugendamtes sah in einem Münchener Kindergarten ein kleines Mädchen mit einem blauen Auge – und hat den Verdacht, das Kind sei misshandelt worden. Zur Klärung wurde das Mädchen in eine Kinderklinik gebracht, wo die Ärzte den Verdacht bestätigen: Ursache der Verletzung könne nur eine Kindesmisshandlung sein. Das Mädchen wurde daraufhin den Eltern entzogen.

Die völlig aufgelösten Eltern werden in Begleitung der Polizei in eine Psychiatrie gebracht, nachdem der Vater der fünfköpfigen Familie in seiner Verzweiflung drohte, er werde sich umbringen. Als klar wird, dass der Vorwurf der Kindesmisshandlung unhaltbar ist, befindet sich das Mädchen bereits fast vier Wochen in staatlicher Obhut.

Vor Gericht wird klar, dass sich das Kind das blaue Auge beim Zusammenstoß mit einer Tür geholt hatte, wie dies von den Eltern immer wieder beteuert worden ist. Der gerichtliche Sachverständige stellte ausdrücklich fest, dass die Verletzung ohne weiteres zu dieser Unfallschilderung der Eltern passt. Ein Hinweis auf eine Kindesmisshandlung ergab sich nicht. Daraufhin verurteilte das Landgericht München I den Träger der Kinderklinik zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro, wobei den Eltern jeweils 5.000 Euro und dem Mädchen 10.000 Euro zugesprochen wurden.

Informationen: www.anwaltauskunft.de

28Mai/09

Vorsicht bei Hausarzttarifen

Unter diese Aufzählung fällt nach dieser Entscheidung nicht die Behandlung durch einen hausärztlichen Internisten, wenn nicht zuvor eine Überweisung stattgefunden hat. Für den Versicherten sei es erkennbar, da es sich bei dieser Auflistung um formale Kriterien handelt und es nicht auf die Art der Behandlung ankommt.

„Leider sind sich viele Privatversicherte über den Umfang ihres Versicherungsschutzes nicht im Klaren, insbesondere dann, wenn sie vermeintlich preiswerte Sondertarife abgeschlossen haben“, erklärt Rechtsanwalt Martin Wendt von der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein. Bei Zweifeln über den Umfang des eigenen Versicherungsschutzes rät er zum einen, den eigenen Versicherungsvertrag gründlich zu studieren oder bei dem Versicherer nachzufragen, um unliebsame und teure Überraschungen zu vermeiden.

Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des DAV benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (Festnetzpreis 0,14 € pro Minute) oder man sucht selbst im Internet unter www.davvers.de.

27Mai/09

Lehrer wählen links

Laut Emnid wählen Lehrer zu 26 Prozent SPD (gegenüber 27 Prozent im Bundesschnitt), zu 23 Prozent Bündnis 90 / Die Grünen (bundesweit 11 Prozent) und zu 16 Prozent die Linkspartei (bundesweit 11 Prozent). Eine bürgerliche Koalition aus CDU und FDP erhielte an deutschen Schulen lediglich 32 Prozent, die zu 24 Prozent auf die Union (gegenüber 34 Prozent bundesweit) entfielen und zu lediglich 8 Prozent auf die FDP (bundesweit 13 Prozent).

26Mai/09

Kleinere Wohnfläche: Geringere Nebenkosten

In dem von der Arbeitsgemeinschaft Miet- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall inserierte ein Vermieter eine Wohnung mit folgendem Text: „Vermiete im Stadtzentrum […] Maisonette-Whg., DG, 50 m2 Wfl., […]“. Nach Besichtigung mietete der Kläger die Wohnung, ohne dass im Mietvertrag bei der Beschreibung des Mietgegenstands eine bestimmte Fläche ausgewiesen war. Bei den Nebenkostenregelungen war jedoch Folgendes festgehalten: „Die vom Mieter zu tragenden Nebenkosten werden mit 50,60 qm Wohnfläche berechnet“. Später musste der Mieter aber feststellen, dass die Wohnung tatsächlich nur 36,97 qm groß war. Er machte die in der Vergangenheit zuviel gezahlte Miete gerichtlich geltend.

Nachdem das Amtsgericht ihm Recht gegeben hatte, wandte sich der Vermieter an das Landgericht. Die Flächenangabe im Mietvertrag sei nur eine auf die Nebenkosten bezogene Umlagevereinbarung. Der Mieter habe die Wohnung wie besichtigt gemietet.

Auch dort scheiterte er. Der Mieter habe einen Rückzahlungsanspruch. Die Wohnung sei mit einem nicht unerheblichen Mangel behaftet, weil die tatsächliche Wohnfläche mehr als 10 Prozent geringer sei als die vereinbarte. Die Nennung der Wohnfläche bei den Nebenkostenregelungen sei als Präzisierung der annoncierten Wohnflächenangabe und damit als verbindliche Wohnflächenvereinbarung zu verstehen. Allein aufgrund der Besichtigung könne man nicht annehmen, dass die Wohnfläche keine Rolle mehr spielte. Jedenfalls im Hinblick auf die Höhe der Miete musste der objektive Erklärungsempfänger davon ausgehen, dass die Wohnfläche weiterhin von Bedeutung sei.

Informationen: www.mietrecht.net

26Mai/09

Gaststätte muss bei Pachtbeginn sauber sein

Der Kläger hatte das Lokal ab Anfang Juni 2007 für drei Jahre gepachtet und 3.000 Euro Kaution an den Verpächter bezahlt. Mitte Juni verlangte er vom Verpächter, innerhalb von fünf Tagen die Verschmutzung der Küche zu beseitigen und die vom Vorpächter stammenden Gegenstände zu entfernen. Als der Verpächter nicht tätig wurde, kündigte der Kläger den Pachtvertrag fristlos und verlangte Rückzahlung der Kaution. Der Verpächter hingegen behauptete, ein Kündigungsgrund habe nicht bestanden. Er forderte deshalb vom Pächter die seiner Meinung nach aufgelaufenen Pachtzinsen in einer Gesamthöhe von 19.000 Euro.

Das Landgericht Coburg bestätigte jedoch die Rechtsposition des Klägers. Schon aufgrund der zurückgelassenen Gegenstände des Vorpächters wäre eine gastronomische Nutzung nicht möglich gewesen. Es habe auch erhebliche Verschmutzungen des Edelstahl-Küchenbereichs gegeben. Außerdem hätten sich Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum in der Kneipe befunden. Nachdem der Beklagte diese Mängel trotz Aufforderung nicht beseitigt habe, habe ein Grund zur außerordentlichen fristlosen Kündigung vorgelegen. Denn unter Berücksichtigung insbesondere der hygienischen Verhältnisse sei dem Kläger ein Festhalten am Pachtvertrag für die vereinbarte Drei-Jahres-Dauer nicht zuzumuten. Die Kaution erhielt er zurück.

Informationen: www.mietrecht.net