Category Archives: Recht

16Nov./09

Vorsicht bei eBay: Inhaber des Mitgliedskontos haftet

Der Inhaber des eBay-Mitgliederkontos hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Zugangsdaten nicht Dritten zugänglich sind, damit sein Account vor dem Zugriff Dritter geschützt ist, entschieden die Richter. In dem Fall hatte ein eBay-Händler geklagt, dessen Frau ohne sein Wissen über seinen eBay-Account eine markenrechtlich geschützte Kette versteigert hatte. Die Karlsruher Richter bejahten eine Haftung des Ehemannes als Account-Inhaber. Er musste für die Schutz- und Markenrechtsverletzungen geradestehen, die über seinen eBay-Zugang gelaufen waren.

Jeder Inhaber eines Mitglieder-Accounts auf eBay sollte daher seine Zugangsdaten möglichst unzugänglich aufbewahren oder anderweitig sicherstellen, dass kein Unbefugter über den Account Geschäfte tätigen kann. Wer erfährt, dass unter seinem Namen und ohne sein Wissen Transaktionen durchgeführt werden, sollte sich sofort an eBay wenden. Denn der Bundesgerichtshof vertrat die Ansicht, eBay müsse nach einer entsprechenden Meldung über einen Namensdiebstahl dagegen vorgehen und Verstöße verhindern. Eine allgemeine Kontrollpflicht für eBay verneinte der Bundesgerichtshof dagegen.

Insgesamt hat das Unternehmensportal MittelstandsWiki.de zehn Urteile rund um eBay aufgelistet, die sowohl Käufer als auch Verkäufer betreffen.

09Nov./09

Falsche Mieterselbstauskunft – fristlose Kündigung

In seiner Selbstauskunft nannte ein Mieter sein Brutto- statt seines Nettogehalts und gab sich als fest angestellter Mitarbeiter eines angesehenen Forschungsinstituts aus, für das er jedoch nur freiberuflich tätig war. Der Mieter befand sich noch in einer Ausbildung. Wegen arglistiger Täuschung kündigte der Vermieter nach knapp zwei Jahren das Mietverhältnis fristlos und erhob Räumungsklage.

Die Richter gaben dem Vermieter Recht. Dieser sei berechtigt gewesen, nach den Einkommensverhältnissen zu fragen, da er ein Interesse daran habe, die Bonität seiner Mieter zu kennen. Für die Kündigung reiche es aus, wenn der Mietvertrag bei wahrheitsgemäßen Angaben aller Wahrscheinlichkeit nicht zustande gekommen wäre. Dabei spiele es keine Rolle, dass der Mieter in den zwei Jahren seine Miete stets pünktlich bezahlt habe. Nach Ansicht der Richter sei das Risiko bereits durch die Vertragsbindung schon entstanden. Der Vermieter müsse nicht warten, bis wirklich der Schaden eintrete, den er durch die Selbstauskunft gerade habe vermeiden wollen.

Informationen: www.mietrecht.net

09Nov./09

Mit der Miete im Verzug: Kein warmes Wasser

Die Frau lebte mit ihren beiden Kindern und ihrem Lebensgefährten in einer Mietwohnung. Nach knapp einem Jahr zog der Lebensgefährte aus. Die Frau verfügte über kein eigenes Einkommen und geriet mit den Mietzahlungen von monatlich 760 Euro in Verzug. Ihr Vermieter kündigte ihr fristlos und stellte die Warmwasserversorgung ein. Die Frau beantragte eine einstweilige Verfügung, da sie und ihre Kinder auf das Warmwasser angewiesen seien.

Die Richter wiesen ihren Antrag zurück. Da sie mit der Miete seit drei Monaten im Rückstand sei, habe der Vermieter ein Zurückbehaltungsrecht. Auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sahen die Richter nicht verletzt. Der Vermieter habe nicht alle Grundversorgungsleistungen wie Wasser und Strom zurückgehalten, sondern nur einen Teil.

Informationen: www.mietrecht.net

03Nov./09

Geschwindigkeit muss im Dunkeln angepasst werden

Der Fahrer eines Leihwagens fuhr bei Dunkelheit in eine Sperrschranke, die zur Absicherung einer Baustelle aufgestellt worden war. Die Eigentümerin des Wagens machte geltend, dass die Baustelle zum einen unzureichend ausgeschildert und zum anderen eine nur mangelhafte Beleuchtung an der Sperrschranke angebracht gewesen sei.

Das Gericht sah die Verantwortung für den Schaden allein beim Autofahrer. Er habe das Fahrzeug nicht mehr rechtzeitig vor dem Hindernis anhalten können und sei demnach deutlich zu schnell gefahren. Somit habe der Fahrer gegen das Sichtfahrgebot verstoßen, eines der elementarsten Sicherheitsvorschriften der Straßenverkehrsordnung. Dieses Gebot besage, dass der Fahrer eines Fahrzeuges nur so schnell fahren dürfe, dass er selbst bei unvermuteten Fahrbahnhindernissen noch anhalten kann. Ausnahmen würden nur Hindernisse bilden, mit denen ein Fahrer nicht rechnen müsse, wie zum Beispiel unvermittelt zwischen parkenden Autos hervortretende Fußgänger. Hierzu zähle eine vor einer Baustelle aufgestellte Sperrschranke nicht. Auch das Argument der schlechten Beleuchtung sei nicht ausschlaggebend: Selbst wenn die Schranke gar nicht beleuchtet gewesen wäre, läge bei einer Kollision die Verantwortung beim Fahrer, schließlich sei eine solche Schranke schon aufgrund ihrer Größe und durch Straßenbeleuchtung erkennbar gewesen. Eine Haftung der Beklagten sahen die Richter somit nicht.

Information: www.anwaltauskunft.de

03Nov./09

Autoradio für Selbstständige gebührenpflichtig

Ein Zahnarzt mit Wohnsitz in Mainz und eigener Praxis in Hessen sollte rückwirkend wegen Rundfunkgebühren für sein Autoradio zahlen. Dagegen argumentierte er, er benutze sein Fahrzeug nur für die Fahrt von seiner Wohnung zu seiner Praxis, also ausschließlich für private Zwecke. Er müsse deshalb wie ein Arbeitnehmer behandelt werden, der für sein als ausschließlich privat genutztes angesehenes Autoradio keine Rundfunkgebühren bezahlen müsse, wenn er gleichzeitig bereits mit einem anderen Rundfunkgerät angemeldet sei.

Die Richter sind der Auffassung des Klägers hinsichtlich der Gebührenfreiheit des so genannten Zweitgerätes in diesem Fall nicht gefolgt. Das Autoradio eines Selbstständigen sei auch dann gebührenpflichtig, wenn es nur für Fahrten von der Wohnung zur Praxis benutzt werde. Bei Selbstständigen sei nämlich die Wohnung – jedenfalls in der Regel – in viel stärkerem Maße in die Berufsausübung einbezogen, als bei Arbeitnehmern. Dies rechtfertige es, Fahrten von der Wohnung zur Betriebsstelle bereits der Berufsausübung zuzuordnen. Selbstständige hätten in der Regel ein häusliches Arbeitszimmer, das oft auch zu beruflichen Zwecken mit benutzt werde, unter anderem weil es bei ihnen anders als bei Arbeitnehmern keine festen Arbeitszeiten mit entsprechender Anwesenheitspflicht gebe. Geschäftliche Kontakte, deren Pflege sich oft nicht auf ein festen zeitlichen Rahmen beschränken ließen, würden nicht selten von unterwegs oder auch von der Wohnung aus unterhalten.

Information: www.anwaltauskunft.de