Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

09Feb./10

O-Ton: Kein Anspruch auf freien Tag an Karneval

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Man kann also nicht den Arbeitgeber verpflichten, über normale gesetzliche Pflichten, zu denen er verpflichtet ist, hinaus, Freiräume oder Freizeiten zu gewähren. Das ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die ich nicht einklagen kann. Rosenmontag oder auch Weiberfastnacht ist kein vergleichbarer Feiertag wie Neujahr oder der Tag der Deutschen Einheit. – Länge 20 sec.

Weitere Information dazu zum Nachlesen unter www.anwaltauskunft.de

 

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09Feb./10

O-Ton: Abschleppen am Rosenmontagszug erlaubt

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein mit dem Tipp für alle Autofahrer:

 

O-Ton: An Rosenmontag kann auch kurzfristig abgeschleppt werden, der Zug muss ordentlich durchkommen, der Karnevalszug. Und deshalb: Auch wer sein Auto kurzfristig abstellt, muss die Kosten fürs Abschleppen zahlen, wenn der Abschleppunternehmer das Auto schon abschleppfertig gemacht hat und er kann es noch auslösen, muss er dennoch die Kosten dafür tragen. – Länge 20 sec.

Weitere Infos zu diesem Fall unter www.anwaltauskunft.de

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09Feb./10

O-Ton: Hauseigentümer haftet bei Dachlawinen

Rechtsanwalt Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Ich muss als Hauseigentümer dafür Sorge tragen, dass die Autos nicht beschädigt werden, die auf einem angrenzenden öffentlichen Parkplatz abgestellt werden. Der Mann bekam aber nur teilweise Recht, weil die Richter haben auch gesagt: Du bist ortskundig, Du hättest eigentlich wissen können – es war März, es war Tauwetter – dass hier eine Dachlawine runtergehen kann. Deshalb kriegst Du nur 50 Prozent des Schadens ersetzt. – Länge 20 sec.

Das waren dann genau 750 Euro. Alle Infos zu dem Fall unter www.anwaltauskunft.de

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09Feb./10

O-Ton: Vor Kneipen mit Betrunkenen rechnen

Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Zu Recht! Autofahrer müssen, selbst wenn sie nicht schuld sind – nicht nur in der Karnevalszeit, aber auch dann – damit rechnen, dass ihnen Betrunkene vor den Wagen laufen können. D.h., wenn erkennbar ist, dass in der Kneipe gefeiert wird, da ist Leuchtreklame, da stehen Autos davor, möglicherweise noch mehrere Personen – also, die Geschwindigkeit reduzieren, damit man sicher vorbei fahren kann, ohne dass einem ein Betrunkener vor den Wagen läuft – für den man dann auch noch Schadensersatz zahlen muss. In dem Fall waren 25 %, obwohl der Autofahrer sich sonst an die Regeln gehalten hatte. – Länge 30 sec.

Alle Infos zu dem Fall gibt es unter www.anwaltauskunft.de

 

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09Feb./10

O-Ton + Gespräch: Gerichtstermin am Rosenmontag

Rechtsanwalt Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Wenn ein Gerichtstermin auf Rosenmontag gelegt wird, dann muss man den auch wahrnehmen und nicht denken, es sind ja die tollen Tage und eigentlich passt mir das nicht. Und wenn der Richter auch noch den Antrag auf Verlegung dieses Termins wegen Rosenmontag ablehnt, dann muss man sich auch an alles halten, was an diesem Termin abgesprochen worden ist. Die Pappnase hat man selber auf, wenn man das nicht ernst nimmt, was da besprochen worden ist. – Länge 17 sec.

Weitere Infos zu diesem Fall unter www.anwaltauskunft.de

Kollegengespräch: Gerichtstermin am Rosenmontag ernst nehmen!

Auch wenn das Rheinland am Rosenmontag meist im Ausnahmezustand ist – die Gerichte arbeiten. Und darum muss man entsprechende Termine auch ernst nehmen. Die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin weist in diesem Zusammenhang auf einen Beschluss des Landesarbeitsgerichts in Rheinland-Pfalz hin.

Rechtsanwalt Swen Walentowski ist Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft und antwortet auf folgende Fragen:

1.    Wie ist die Rechtslage?

2.    Wie war der Fall genau?

3.    Das Urteil verblüfft besonders, weil es einer Karnevalshochburg kommt?

Weitere Infos dazu unter www.anwaltauskunft.de

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O-Ton und Kollegengespräch  (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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