Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

01Dez./10

O-Ton + Magazin: Kaufhaus haftet nicht bei Spielecken-Verletzungen

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein.

O-Ton: Es gilt grundsätzlich bei Kindern unter drei Jahren eine erhöhte Sorgfaltspflicht der Eltern oder der für die Sorgfalt beauftragten Personen. An die Stelle der Aufsichtspflicht der Eltern tritt nicht die Verkehrssicherungspflicht des Kaufhauses. D.h. der Mutter hätte klar sein können, dass ein Kind nicht allein eine Leiter gefahrlos hochlaufen kann, sondern sie hätte einschreiten müssen, als sie die Gefahr erkannt hat und nicht erst dann, als es zu spät war. – Länge 20 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

Absage.

Magazin: Kaufhaus haftet nicht bei Spielecken-Verletzungen

Zur Vorweihnachtszeit sind die meisten Kaufhäuser gut besucht. Damit die Eltern entspannt einkaufen können, befinden sich in Kinderabteilungen häufig Spielecken. Dort müssen die Kaufhausbetreiber zwar dafür Sorge tragen, dass die Kinder sich nicht verletzen. Die Aufsichtspflicht der Eltern müssen sie aber nicht übernehmen, entscheid das Landgericht Itzehoe.

Beitrag.

Süßer die Glocken nie klingen – ebenso wie die Kassen in der Vorweihnachtszeit.  

O-Ton: SFX

Doch der Fall war gar nicht so besinnlich. Dabei begann alles ganz harmlos. Eine Frau ging mit Freundin und eineinhalb Jahre altem Sohn zum Shoppen. Der Kleine eroberte sofort die Spielecke, erzählt Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein.

O-Ton: Dort stand allerdings auch eine Rutsche, mit Handlauf und zwei Meter hoch. Der Boden unter der Leiter war nicht weiter abgedämmt, sondern nur der Auslauf der Rutsche, damit man dort gefahrlos runterrutschen konnte. – Länge 10 sec.

Nun kam was kommen musste: Der kleine Weltentdecker fiel von der Leiter und landete sehr unsanft auf dem Boden. Er verletzte sich schwer – und seine Mutter verlangte für ihn ein angemessenes Schmerzensgeld, mindestens 7.000 Euro, sowie Schadensersatz.

O-Ton: SFX

Allerdings: So weit wollte das Kaufhaus seiner Kundin doch nicht entgegen kommen – also traf man sich vor Gericht. Und die Richter gaben dem Shoppingtempel Recht:

O-Ton: Das Kaufhaus muss nicht zahlen. Natürlich hat das Kaufhaus eine Verkehrssicherungspflicht. D.h. es muss dafür sorgen, dass die Besucher des  Kaufhauses nicht geschädigt werden. Insbesondere gilt eine erhöhte Verkehrssicherungspflicht, wenn es um Kinder geht. Aber hier handelt es sich um eine TÜV-Rutsche, mit Handlauf und allem, und dass man den Auslaufbereich dann abgefedert hat, war ausreichend. – Länge 18 sec.

Denn immerhin sind die Eltern auch in der Pflicht, auf ihre Sprösslinge aufzupassen. Swen Walentowski:

O-Ton: Es gilt grundsätzlich bei Kindern unter drei Jahren eine erhöhte Sorgfaltspflicht der Eltern oder der für die Sorgfalt beauftragten Personen. An die Stelle der Aufsichtspflicht der Eltern tritt nicht die Verkehrssicherungspflicht des Kaufhauses. D.h. der Mutter hätte klar sein können, dass ein Kind nicht allein eine Leiter gefahrlos hochlaufen kann, sondern sie hätte einschreiten müssen, als sie die Gefahr erkannt hat und nicht erst dann, als es zu spät war. – Länge 20 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

Absage.

 

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01Dez./10

O-Ton: Umzug bei Schimmel

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das Gericht hat gesagt, nach Aussage der Vermieter sei trotz Renovierungsversuchen mehrfach Schimmel in der alten Wohnung aufgetreten. Die Tochter war krank. Daraus ergebe sich eine Umzugsnotwendigkeit und somit eine gesetzliche Verpflichtung der ARGE, die Kosten der neuen, teureren Unterkunft auch zu zahlen. – Länge 14 sec.

Mehr Informationen unter www.anwaltauskunft.de.

 

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26Nov./10

O-Ton + Magazin: Wege zu mehr Lebensqualität

Ingo Kailuweit, Vorstandschef der KKH-Allianz:

O-Ton:

Hier ist nun besonders die Politik am Zug, um die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen.

Magazin: Wege zu mehr Lebensqualität

Die Schlagzeilen, die im Zusammenhang mit dem Gesundheitswesen täglich zu lesen sind, sind selten positiv. Da ist von „Gefahr für Patienten“ die Rede, der Tod lauert angeblich im Krankenhaus und „Krankenkassen sehen höhere Belastungen für Versicherte“. Wie kommt man raus aus dem Dilemma?

Text:

Der Begriff Hochnutzer ist wohl einer der weniger Begriffe, die es in Wikipedia noch nicht gibt. Sicher wird dies aber bald der Fall sein. Denn unter Hochnutzern verstehen Krankenkassen die Patienten, die durch ihre Leiden hohe Kosten hervor rufen. Ingo Kailuweit, Vorstandschef der KKH-Allianz:

O-Ton:

Gewaltige Kosten, meist hervorgerufen durch Herzkreislauf-Krankheiten oder Depressionen. Davon sind nicht nur ältere Menschen betroffen:

O-Ton:

Unterm Strich – so die Forderung – muss die Betreuung der Patienten besser werden. Beispiel: Chronische Schmerzen können beim Spezialisten besser behandelt werden als beim Hausarzt. Dafür aber muss es genügend Experten geben. Ihre Zahl ist dagegen in den letzten Jahren weitgehend konstant geblieben, die der Patienten wächst ständig. Ingo Kailuweit:

O-Ton:

Hier ist nun besonders die Politik am Zug, um die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen.

 

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25Nov./10

O-Ton: Winterreifenpflicht kommt

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, über die Regelung in Österreich:

 

O-Ton:

Weitere Informationen dazu und zu Regelungen in anderen europäischen Ländern gibt es hier unter  davblog.de.

 

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19Nov./10

O-Ton + Magazin: Ein Eichhörnchen ist kein Hase

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Wenn Sie einen Unfall haben mit Haarwild im Sinne des Jagdgesetzes, dann tritt die Kaskoversicherung ein. Unter Haarwild versteht man Hasen, Kaninchen, Rehe, Hirsche, Wildschweine, Füchse, Luchse, Dachse und sogar Seehunde. Nicht jedoch Ratten, Igel, Elche, Rentiere, Wölfe, Bären oder aber Eichhörnchen. – Länge 20 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Ein Eichhörnchen ist kein Hase

Wildunfall ist nicht gleich Wildunfall. Teilkaskoversicherungen zahlen in der Regel nur bei einem Wildunfall mit Jagdwild. Bei kleineren Tieren wie Eichhörnchen muss die Versicherung nicht zahlen. In diesem Sinne entschied kürzlich auch das Landgericht Coburg.
Hier ist der ganze Fall:

Beitrag:

In der dunklen Jahreszeit sind die Polizeiberichte voll von Schlagzeilen wie etwa “Wildunfall verursacht Totalschaden”. Es muss zwar nicht immer gleich ein Totalschaden sein, aber auch in manchen Fällen kommt auch noch Ärger mit der Versicherung hinzu:

O-Ton: Wenn Sie einen Unfall haben mit Haarwild im Sinne des Jagdgesetzes, dann tritt die Kaskoversicherung ein. Unter Haarwild versteht man Hasen, Kaninchen, Rehe, Hirsche, Wildschweine, Füchse, Luchse, Dachse und sogar Seehunde. Nicht jedoch Ratten, Igel, Elche, Rentiere, Wölfe, Bären oder aber Eichhörnchen. – Länge 20 sec.

… erklärt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Und gerade um so einen Unfall mit einem Eichhörnchen ging es. Das kleine Tier rannte auf die Straße und zwang eine Autofahrerin zu einer Vollbremsung:

O-Ton: SFX

Doch trotz quietschender Bremsen kam das Auto ins Schleudern und wurde völlig zerstört. 6.000 Euro Schaden. Der Versicherer aber erklärte, das war kein versicherter Wildunfall – und bekam damit vor Gericht Recht.

O-Ton: Die Autofahrerin musste feststellen, dass Schäden, die durch eine Kollision mit einem Eichhörnchen ausgelöst werden, nicht von der Teilkasko-Versicherung erstattet werden. Da es sich bei einem Eichhörnchen eben nicht um Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes handelt und viele Teilkaskoversicherungen nur diese Schäden ersetzen.

O-Ton: SFX

O-Ton: Es gibt aber auch Versicherungen, die Schäden ersetzen, die durch Kollisionen mit Nutztieren entstehen, also zum Beispiel mit Kühen, Schafen, Pferden. Man muss bei seiner Versicherung im Kleingedruckten nachschauen: Sind bei mir nur wirkliche Wildunfälle mit Haarwild abgedeckt oder hat der Versicherer den Versicherungsschutz auch auf andere Tiere ausgedehnt. – Länge 38 sec.

Mehr Informationen dazu – und zu anderen Rechtsthemen rund ums Auto unter www.verkehrsrecht.de.

Absage

 

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