Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

29Dez./11

O-Ton + Magazin: Entschädigung für verweigerten Eintritt zur Diskothek

 Wem wegen seiner Hautfarbe der Einlass in eine Diskothek verwehrt wird, steht eine Entschädigung zu. So hat das Oberlandesgericht Stuttgart ganz aktuell entschieden. Dabei hatte ein Türsteher die Ablehnung auch noch mit den Worten kommentiert , es seien „schon genug Schwarze drin“.

Swen Walentowski, stellv. Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins, über das Urteil und die Begründung der Richter:

O-Ton: Generell wichtig sei eine generalpräventive Überlegung, d.h. ein Abschreckungseffekt. Also der Diskothekenbetreiber und andere sollen sich künftig dreimal überlegen, ob sie ihre Türsteher so anweisen, dass sie dunkelhäutige Gäste vielleicht abweisen, dass niemand diskriminiert wird. Also der Grundgedanke des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes. Man darf niemanden diskriminieren aufgrund seiner Rasse, Herkunft oder Überzeugung. – Länge 24 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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Magazin: Entschädigung für verweigerten Eintritt zur Diskothek

Wem wegen seiner Hautfarbe der Einlass in eine Diskothek verwehrt wird, steht eine Entschädigung zu. So hat das Oberlandesgericht Stuttgart ganz aktuell entschieden. Wie sich der ganze Fall abspielte – und dann vor zwei Gerichten weiterging – dazu mehr hier:

Beitrag:

O-Ton: Eine Diskothek verweigerte einem dunkelhäutigen Mann den Zutritt – und der Türsteher hat auch noch die Bemerkung gemacht, es sind jetzt „schon genug Schwarze drin“. – Länge 8 sec.

…erzählt Swen Walentowski, stellv. Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins. Der Fall ging vor Gericht – und das Landgericht Tübingen gab der Klage statt. Demnach dürfe die Diskothek dem Kläger künftig den Zutritt nicht mehr wegen seiner Hautfarbe verweigern.

O-Ton: SFX

Allerdings: Die Klage auf Zahlung eines Schmerzensgeldes von mindestens 5.000 Euro wurde abgewiesen. Begründung: Der Eingriff in die Rechte des Klägers sei gering.

O-Ton: Mit dieser Entscheidung wollten sich beide, der Diskothekenbetreiber und der Gast nicht zufrieden geben und gingen in die nächste Instanz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat dann entschieden, die Entscheidung, dass die Diskothek den Mann wegen seiner dunklen Hautfarbe nicht abweisen darf, ist völlig richtig. – Länge 18 sec.

Allerdings war da ja noch die Forderung nach dem Schmerzensgeld. Und da entschied das Gericht:
900 Euro Schmerzensgeld sind angemessen. Das entspricht ungefähr dem Eintritt der 150 zahlenden Gästen an dem besagten Abend. Swen Walentowski:

O-Ton: Generell wichtig sei eine generalpräventive Überlegung, d.h. ein Abschreckungseffekt. Also der Diskothekenbetreiber und andere sollen sich künftig dreimal überlegen, ob sie ihre Türsteher so anweisen, dass sie dunkelhäutige Gäste vielleicht abweisen, dass niemand diskriminiert wird. Also der Grundgedanke des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes. Man darf niemanden diskriminieren aufgrund seiner Rasse, Herkunft oder Überzeugung. – Länge 24 sec.

Das kann auch der Fall sein, wenn man sich für eine Wohnung oder einen Job bewirbt und abgelehnt wird. Die Überprüfung, ob man danach Ansprüche hat, übernehmen Anwälte in der Nähe – sie findet man unter anwaltauskunft.de.

Absage.

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26Dez./11

O-Ton-Paket: Änderungen 2012

 Mit dem neuen Jahr kommen wieder eine ganze Reihe von Änderungen auf die Bundesbürger zu. Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher des Deutschen Anwaltvereins, fasst die wichtigsten Änderungen zusammen.

1. Altersvorsorge:

Bei Lebensversicherungen oder auch Riesterrenten steigt das Mindestalter von bislang 60 auf 62 Jahre.

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2. Banken:

Normale Girokonten können ab Januar gepfändet werden. Darum empfiehlt es sich, sein Konto dagegen schützen zu lassen und es in ein P-Konto umzuwandeln. Damit haben potenzielle Gläubiger nur Zugriff bis zum Selbstbehalt von rund 1.000 Euro. Und: Banküberweisungen nun müssen schneller werden:

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3. Gesundheit:

Die Einkommensgrenze, bis zu der Krankenkassenbeiträge abgeführt werden müssen, wird im neuen Jahr auf 3825,00 Euro angehoben. Sie liegt damit reichlich einhundert Euro höher als bisher. Weitere Änderungen:

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4. Rente:

Nun beginnt der Einstieg in die Rente mit 67 – betroffen sind jene Menschen, die in diesem Jahr 65 werden. Sie müssen für den vollen Rentensatz einen Monat länger arbeiten. So verschiebt sich das Renteneintrittsalter immer weiter nach hinten – Bundesbürger, die 1964 geboren wurden, sind die ersten, die dann mit 67 Jahren in Rente gehen. Dafür sinkt der Beitragssatz geringfügig:

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5. Sozialleistungen:

Ab 2012 erhalten Pflegebedürftige mehr Geld. Für die ambulante Betreuung daheim gibt es abhängig von der Pflegestufe bis zu 60 Euro mehr im Monat. Bei im Heim betreuten Menschen steigen die Pflegesätze in der Stufe III und für Härtefälle auf maximal bis zu 93 Euro mehr. Auch die Sätze für Hartz4-Empfänger wachsen:

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20Dez./11

O-Ton: Wer muss Schaden für abgedriftete Silvesterraketen zahlen?

 Driftet eine abgeschossene Silvesterrakete ab und steckt ein Gebäude in Brand, haftet der Hobbyfeuerwerker nicht unbedingt. So entschied der Bundesgesetzhof. In dem Fall hatte ein Mann eine Rakete von seinem Grundstück so unglücklich abgeschossen, dass dadurch auf dem Nachbargrundstück eine Scheune abbrannte – mit 420.000 Euro Schaden.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über die Begründung der Richter:

O-Ton: Der Mann musste nicht zahlen, weil sich hier nicht ein spezifische Gefahr aus dem Nutzen seines Grundstücks ergeben hat. Also: Er hat eine Feuerwerksrakete ja nicht wegen der Nutzung des Grundstücks gestartet, sondern weil es ein Brauch ist. Ein volkstümlicher Brauch ist es, um das Neujahr herum Raketen abzuschießen. Das ist also keine konkrete Grundstücksnutzung, sondern etwas ganz Normales, was jeder macht. Und deshalb musste er hier nicht haften aufgrund seines Grundstücks. – Länge 22 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.anwaltauskunft.de

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20Dez./11

O-Ton: Keine Kündigung wegen Lichterketten am Haus

 Bringt ein Mieter außen an einem Haus weihnachtliche Lichterketten an, rechtfertigt dies noch lange keine Kündigung. So entschied das Landgericht Berlin.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über die Begründung der Richter:

O-Ton: Die Richter haben gesagt, darin ist kein Kündigungsgrund zu sehen. Es ist eine weit verbreitete Sitte, gerade in der mit Lichterketten Fenster und Balkone zu schmücken. Und deshalb stelle dies keine Pflichtverletzung dar. – Länge 12 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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20Dez./11

O-Ton + Magazin: Kein Inkasso bei Telefondienstleistungen

 Wenn jemand seine Telefonrechnung nicht bezahlt, darf die Telefongesellschaft ihre Ansprüche nicht an ein Inkassounternehmen weitergeben, damit diese das Geld eintreibt. Bei Telekommunikationsverträgen sind die Daten, wie beispielsweise die Verbindungen, durch das Fernmeldegeheimnis geschützt. So entschied das Amtsgericht Bremen, denn
gibt besonders sensible Bereiche – da möchte niemand, dass das Gesprochene an Dritte gerät.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Beispielsweise ist das bei Ärzten der Fall, zwischen Anwalt und Mandant, aber auch bei Telekommunikationsfirmen. Da werden ja Daten gesammelt – Verbindungsdaten, Rufnummern, Uhrzeiten, wann ich mit wem telefoniert habe – die sind durch das Datenschutzgeheimnis geschützt. – Länge 16 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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Magazin: Kein Inkasso bei Telefondienstleistungen

Wenn jemand seine Telefonrechnung nicht bezahlt, darf die Telefongesellschaft ihre Ansprüche nicht an ein Inkassounternehmen weitergeben, damit diese das Geld eintreibt. Bei Telekommunikationsverträgen sind die Daten, wie beispielsweise die Verbindungen, durch das Fernmeldegeheimnis geschützt. So entschied das Amtsgericht Bremen. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag

Es gibt besonders sensible Bereiche – da möchte niemand, dass das Gesprochene an Dritte gerät. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Beispielsweise ist das bei Ärzten der Fall, zwischen Anwalt und Mandant, aber auch bei Telekommunikationsfirmen. Da werden ja Daten gesammelt – Verbindungsdaten, Rufnummern, Uhrzeiten, wann ich mit wem telefoniert habe – die sind durch das Datenschutzgeheimnis geschützt. – Länge 16 sec.

Und darum ist es ein erheblicher Unterschied, ob jemand seine Telefonrechnung nicht bezahlt oder ob er die Kosten für einen Schrank schuldig bleibt. Beim Schrank sind die Schrauben für jedermann zugänglich – die Telefondaten sind es nicht!

O-Ton: SFX

Und damit dies auch gewährleistet bleibt, dürfen die Daten nicht weiter gegeben werden.
Dieses Urteil ist bedeutsam, insbesondere für Auskunftsdienste. Denn es gibt Anbieter, die ihre Forderungen dann, wenn der Kunde nicht zahlt, an Inkassodienstleister abtreten.

O-Ton: SFX

Und da haben mittlerweile mehrere Amtsgerichte gesagt: Nein, die Ansprüche aus einem Telekommunikationsvertrag müssen mit den Verbindungsdaten begründet werden. Die kann man nicht weiter geben. Swen Walentowski:

O-Ton: Also: Kann ich nicht, wenn ich es einmal einer Firma erlaube, die Daten zu verkaufen – dann könnte die ja wieder weiter verkaufen und wieder verkaufen – einer Vielzahl von Unternehmen. Die könnten dann Kenntnis über das Telefonverhalten und die Verbindungsdaten eines bestimmten Menschen bekommen. – Länge 16 sec

Anders liegt der Fall beim bloßen Einzug der Ansprüche: Denn hier verkauft der Telekommunikationsdienstleister seine Forderungen nicht, sondern behält sein Recht daran, so die Deutsche Anwaltauskunft. In dem Fall werden Daten nur an weisungsgebundenes Unternehmen weitergegeben – und auch nur die geforderte Summe, nicht gleich das gesammelte Telefonverhalten des Schuldners.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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