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13Aug./09

O-Ton + Magazin: Kaskoversicherung muss nicht zahlen

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Das Problem ist: Wenn Sie sich entfernen, kann nicht mehr nachgewiesen werden: Haben Sie Alkohol zu sich genommen oder nicht. Und das spielt ja gerade bei der Regulierung von Verkehrsunfällen eine ganz große Rolle für die Versicherungen. Denn: Ist Alkohol im Spiel, muss die Versicherung nicht zahlen. – Länge 16 sec.

Nachzulesen ist der ganze Fall unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Vom Unfallort entfernt  bevor die Polizei eintraf – Kaskoversicherung muss nicht zahlen

Ein Autofahrer, der mit seinem Fahrzeug einen Unfall hat, muss alles tun, was der Aufklärung des Tatbestands und der Minderung des Schadens dient. Verlässt er den Unfallort, bevor die Polizei eingetroffen ist, so verletzt er seine Verpflichtung zur Aufklärung gegenüber der Kaskoversicherung und hat keinen Anspruch auf Schadensersatz – auch dann nicht, wenn er seinen Wagen und seine Papiere an der Unfallstelle zurücklässt.

Beitrag:

Solche Unfälle sind möglicherweise gar nicht so selten. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Der Fahrer eines PKWs war nachts in der Kurve von der Fahrbahn abgekommen und mit der Begrenzungsmauer eines naheliegenden Anwesens kollidiert.
O-Ton: SFX
O-Ton: Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 800 Euro. Der Fahrer wartete nicht bis die Polizei eingetroffen war, sondern verließ den Unfallort. Er hinterließ aber seine Papiere, so dass ermittelbar war, wer den Schaden verursacht hatte. – Länge 24 sec.

Und genau das Verlassen des Unfallortes hätte er besser lassen sollen. Er sagte zwar später, dass er unter Schock gestanden habe. Außerdem wollte einem Streit mit einem der anwesenden Zeugen aus dem Weg gehen. Allerdings:

O-Ton: Das Problem ist: Wenn Sie sich entfernen, kann nicht mehr nachgewiesen werden: Haben Sie Alkohol zu sich genommen oder nicht. Und das spielt ja gerade bei der Regulierung von Verkehrsunfällen eine ganz große Rolle für die Versicherungen. Denn: Ist Alkohol im Spiel, muss die Versicherung nicht zahlen. – Länge 16 sec.

Und so war es auch in diesem Fall: Zwar sagte der Unglücksfahrer, er sei nicht schuldfähig und man müsse doch Verständnis haben für diese besondere Situation. Allerdings: Die Klage wurde abgelehnt, die Versicherung musste nicht zahlen.

O-Ton: Genauso haben das die Richter gesehen. Die haben gesagt: Deine Kasko-Versicherung muss nicht zahlen, weil Du nicht nachweisen kannst, dass Du keinen Alkohol getrunken hast, das es also nicht unter Alkoholeinfluss zu diesem Unfall gekommen ist. – Länge 13 sec.

Nachzulesen ist der ganze Fall unter www.verkehrsrecht.de. Dort findet man auch den passenden Verkehrsrechtsanwalt für den eigenen Fall.

Absage.

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13Aug./09

O-Ton: Wenn der Wind ums Cabrio pfeift

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsanwälte des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Deswegen hat auch das Landgericht Coburg entschieden, dass der Käufer eines Luxuscabrios im Werte von 98.000 Euro das Cabrio dann zurückgeben kann, wenn der Verkäufer nicht in der Lage ist, diese Pfeifgeräusche abzustellen. D.h. er konnte von seinem Kaufvertrag zurücktreten. – Länge 18 sec.

Der Verkäufer hatte stets behauptet, es sei kein Mangel des Fahrzeugs. Der Pkw entspreche „dem Stand der Serie“. Nachzulesen unter www.verkehrsrecht.de.

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13Aug./09

O-Ton: Bei Ausfahrt kein „rechts vor links“

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Der fließende Verkehr hat grundsätzlich Vorrang. Wenn ich einbiege, dann gilt der Grundsatz „rechts vor links“ nicht, wenn ich aus einer Ausfahrt komme und nicht aus einer Straße. – Länge 12 sec.

Schnelle und unkomplizierte Hilfe findet man unter www.schadenfix.de, einem Service der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht.

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12Aug./09

Kollegengespräch (lang + kurz): Fotoplattform Polylooks

Thorsten Fleischhauer von Polylooks antwortet dazu auf folgende Fragen:

1.    Thorsten Fleischhauer, Sie sind für Polylooks mitverantwortlich, was für Bilder kann ich den genau bei Polylooks anbieten?
2.    Die Bilder können auf Ihrer Plattform aber nicht nur verkauft werden, oder?
3.    Das heißt jeder, der einen digitalen Fotoapparat hat und nicht nur mit dem Handy knipst, kann mitmachen?
4.    Wenn ich als Interessent dann eines dieser Bilder kaufen möchte, mit welchen Preisen muss ich denn rechnen?
5.    Jetzt weiß ich als Journalist ja, dass ich nicht einfach alle Bilder veröffentlichen darf – gibt es da bei Ihnen auch bestimmte Regeln?

Abmoderation:
www.polylooks.de – so heißt die neue Online-Bildagentur der Deutschen Telekom. Für ein paar Euro können Sie da Bilder kaufen – oder mit Ihren Urlaubsfotos aus diesem Jahr die Urlaubkasse für’s nächste Jahr aufbessern.

 

Langfassung Kollegengespräch Polylooks: 

Anmoderation:
Unter der Sonne liegen, den Urlaub genießen und ganz nebenbei noch Geld verdienen. Genau das das geht seit ein paar Wochen mit Polylooks – der neuen Online-Bildagentur der Deutschen Telekom. Hier können Sie Ihre Fotos nicht nur Freunden zeigen und darüber diskutieren – nach dem Urlaub kann der Sonnenuntergang jetzt auch bares Geld bringen.

Thorsten Fleischhauer von Polylooks antwortet dazu auf folgende Fragen:

1.    Thorsten Fleischhauer, Sie sind für Polylooks Mit-Verantwortlich, was ist Polylooks denn genau?
2.    Kann denn jeder, der einen digitalen Fotoapparat hat und nicht nur mit dem Handy knipst, Bilder auf Polylooks verkaufen?
3.    Was kann ich als denn da als Verkäufer so verdienen?
4.    Die Bilder können auf Ihrer Plattform aber nicht nur verkauft werden, oder?
5.    Jetzt weiß ich als Journalist ja, dass ich nicht einfach alle Bilder veröffentlichen darf – gibt es da bei Ihnen auch bestimmte Regeln?
6.     Wie komm’ ich als Käufer denn an ein Foto – und was kostet mich das?
7.    Alles klar. Zum Schluss interessiert mich noch, was den zur Zeit die gefragtesten Motive sind

Abmoderation:
www.polylooks.de – so heißt die neue Online-Bildagentur der Deutschen Telekom. Für ein paar Euro können Sie da Bilder kaufen – oder mit Ihren Urlaubsfotos aus diesem Jahr die Urlaubkasse für’s nächste Jahr aufbessern.

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Kollegengespräch (kurz 1´40) und Kollegengespräch (lang 3´15) (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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12Aug./09

Geschäftsführung haftet bei Daten-Missbrauch

Er muss kontrollieren, ob die Sicherheit der Daten garantiert ist. Werden die Informationen nicht mit dem Computer bearbeitet, sondern in Ordnern abgeheftet, muss die Geschäftsführung bei mehr als 19 zugangsberechtigten Kollegen aktiv werden.

Wer selbst jedoch Adresshändler ist oder einem anderen Berufszweig angehört, der besonders sensible Daten verwaltet, muss sich schon als Einmann-Firma nach einem Experten umzusehen. Ansonsten können Bußgelder bis zu 25.000 Euro fällig werden. Verstöße gegen das Datenschutzgesetz können mit 150.000 Euro, in besonders krassen Fällen sogar mit bis zu 250.000 Euro zu Buche schlagen.