Berlin – Nach der Abschaffung der Wehrpflicht befindet sich die Bundeswehr nach Ansicht von Militärexperten zunehmend auf dem Weg zu einer Unterschichtenarmee. „Diejenigen, die zur Berufsarmee kommen, vor allem zu den Mannschaftsgraden, sind aus den Unterschichten“, sagte Professor Michael Wolffson von der Bundeswehr-Uni München in der Sat.1-Sendung „Eins gegen Eins“ (Sendung am Montagabend um 23.30 Uhr in Sat.1). Er fügte hinzu: „Die haben weniger Chancen oder sind nicht in der Lage, auf dem zivilen Arbeitsmarkt bessere Arbeitsmöglichkeiten zu bekommen.“ Es sei eine große Ungerechtigkeit in der Gesellschaft, dass das Todesrisiko den unteren Schichten zugeschoben werde.
„Dieser Vorwurf ist unerträglich“, wies Christian Schmidt, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium, die Anschuldigungen zurück. Nach seinen Worten sei über die Hälfte der zum 1. Juli neu angetretenen Bundeswehrangehörigen „Leute mit Hochschul- und Fachhochschulreife“. Rund 30 Prozent hätten einen Berufsschulabschluss und nur ein kleiner Prozentsatz habe über keinen oder einen Hauptschulabschluss verfügt, erklärte Schmidt.
Bestimmte Diskusionen zur Zukunft der Bundeswehr würden nicht geführt, beispielsweise zur Frage, wozu die Armee überhaupt da sei, kritisierte in der Talksendung auch Ulrich Meyer, Sat.1-Moderator und Oberstleutnant der Reserve. Mit Blick auf Afghanistan betonte Meyer: „Wir jagen junge Leute dorthin, von denen wir ganz genau wissen, dass ein großer Prozentsatz beschädigt an Leib und Seele zurück kommt.“ Es gebe aber keine breite Diskussion dazu.
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Wer seinen Führerschein im Ausland macht, muss auch dort wohnen. Eine deutsche Behörde hat mit Recht eine in Tschechien erworbene Fahrerlaubnis nicht anerkannt, da die Frau zum Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs nicht in der Tschechischen Republik wohnte. Mit dieser Entscheidung setzte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in die deutsche Rechtsprechung um.
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Die gesetzlich vorgeschriebene Größe einer Parkscheibe muss eingehalten werden. Ansonsten droht ein Bußgeld. Darauf weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins unter Berufung auf ein Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hin.