Ein Recht auf Widerruf eines Kaufs haben Kunden bei sogenannten Fernabsatzgeschäften, also wenn sie Artikel beispielsweise über Online-Shops oder über den Versandhandel erstehen. Das gilt grundsätzlich ebenso für Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden, also etwa am Telefon oder während einer Kaffeefahrt.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de:
O-Ton: Wer online einkaufen geht, hat 14 Tage Zeit den gesamten Kaufvertrag zu widerrufen. Es kommt nicht drauf an ob die Sache kaputt ist sondern die 14 Tage gelten für alles auch wenn man Sachen nicht gefällt. Anders ist es in stationären Einzelhandel kaufe ich etwas gekauft. – Länge 16 sec.
Mehr unter anwaltauskunft.de