Eine Frau wollte die Schreibweise ihres Nachnamens ändern. Sie begründete dies mit psychischen Belastungen und praktischen Problemen im Alltag. Doch das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes lehnte die Namensänderung ab. Die Begründung reiche nicht aus, ein öffentliches Interesse am bisherigen Namen überwiege.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Also Namensänderungen im Nachnamen haben einen Ausnahmecharakter. Der darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Da hat sich auch was vielleicht eingespielt. In dem Fall war die Frau ja auch schon 42 Jahre alt und mit ihrem Nachnamen aufgetreten. Sie ärgerte sie sich nur, dass die meisten Leute mit W ihren Namen schrieben. Dabei wurde er mit V geschrieben. Das wollte sie ändern. Da hat das Gericht gesagt: Es ist so eingespielt, der Name, das ist kein wirklicher Grund und es lag auch keine seelische Belastung vor. Sie muss halt ab und zu mal sagen, ich werde anders geschrieben. – Länge 30 sec.
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