Category Archives: Recht

08Sep./10

Mietminderung bei zu heißer Wohnung

Der Mieter einer Neubauwohnung in der obersten Etage und mit einer nach Süden ausgerichteten Glasfront hatte in den Sommermonaten unter der extremen Erwärmung der Wohnung zu leiden. Er kürzte daher die rund 1.000 Euro betragende Warmmiete um 205 Euro. Seine Vermieterin verklagte ihn daraufhin auf Zahlung des einbehaltenen Betrags. Der Mieter wiederum forderte in einer Widerklage, dass diese einen Wärmeschutz anbringen müsse.

 

Die Widerklage des Mieters hatte Erfolg. Auch wenn ein Mieter einer Endetagenwohnung eine höhere sommerliche Aufheizung hinnehmen müsse als ein Mieter in einem anderen Stockwerk, gebe es doch auch hier Grenzen. Eine relativ hochpreisige, gut ausgestattete Neubauwohnung, in der im Sommer zeitweise Temperaturen deutlich oberhalb der Wohlbefindlichkeitsschwelle herrschten, weise einen Mietmangel auf. Die Wärmeschutzmaßnahmen an einer Wohnung müssten den baurechtlichen Bestimmungen zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes entsprechen. Dies sei hier nicht der Fall, entschieden die Richter auf Grundlage des Sachverständigengutachtens.

Die Richter wiesen außerdem darauf hin, dass auch dann ein Mangel vorliege, wenn die Erwärmung ein Ausmaß erreiche, dass die Wohnung in ihrer eigentlichen Nutzung beeinträchtigt sei, etwa wenn eine Gesundheitsbeeinträchtigung oder gar Gesundheitsgefahr vorliege.
Die Vermieterin wurde verurteilt, einen angemessenen Wärmeschutz zu installieren. Die einbehaltene Miete musste der Mieter nicht nachzahlen.
Informationen und eine Anwaltssuche unter www.mietrecht.net

30Aug./10

Gemeinsame Grabeinfassung für zwei Einzelgräber

Die Eltern der Kläger, die bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen waren, wurden am selben Tag in zwei nebeneinander gelegenen Einzelgräbern bestattet. Die Kläger beantragten, die beiden Gräber durch eine gemeinsame Grabeinfassung verbinden zu dürfen. Die Gemeinde lehnte dies ab, da ihre Friedhofsatzung Doppelgräber ausschließe und Ausnahmen vermieden werden sollten.
Der daraufhin erhobenen Klage gab das Verwaltungsgericht statt. Den Klägern sei die gemeinsame Grabeinfassung zu erlauben. Dabei könne offen bleiben, ob der Ausschluss von Doppelgräbern in der Friedhofsatzung überhaupt wirksam sei. Durch eine gemeinsame Grabeinfassung würden die beiden Einzelgräber rechtlich nicht zu einem Doppelgrab. Es widerspreche auch nicht der Würde des Friedhofs, wenn der äußere Eindruck eines Doppelgrabes entstehe.
Das OVG wies die Berufung der Gemeinde zurück. Die von der Gemeinde geltend gemachten Bedenken seien unbegründet. Insbesondere gehe von der Zulassung der gemeinsamen Grabeinfassung keine negative Vorbildfunktion für andere Fälle aus. Der Fall der Kläger, in dem zwei Lebenspartner gleichzeitig versterben und in benachbarten Einzelgräbern bestattet worden seien, weise einmalige Züge auf. Es sei daher auch nicht zu befürchten, dass die in der Friedhofsatzung niedergelegte Grundsatzentscheidung gegen Doppelgräber durch das Auftreten ähnlich gelagerter Fälle in Zukunft unterlaufen werde.
Informationen: www.anwaltauskunft.de

30Aug./10

Schadensersatz wegen Beleidigung im Fußballstadion

In dem Fall hat ein Sportverein sein Stadion für das Fußballspiel von zwei Jugendmannschaften kostenlos zur Verfügung gestellt. Während des Spiels beleidigte der Vater eines Spielers Mitglieder der gegnerischen Mannschaft. Belegt ist die Äußerung „Fick Deinen Esel“. Für diese Beleidigung wurde der Sportverein durch das Verbandssportgericht zur Zahlung einer Strafe von 400 Euro verurteilt. Der Sportverein wollte die Strafe von dem Vater erstattet bekommen.
Das Gericht gab dem Sportverein recht. Auch und gerade weil das Stadion umsonst zur Verfügung gestellt worden war, sei eine besondere Rücksichtnahmepflicht gegeben. Der Sportverein durfte davon ausgehen, dass die Besucher die allgemein gültigen Umgangsformen beachten und die Interessen des Vereins wahren. Ein abweichendes Verhalten könne auch nicht dadurch gerechtfertigt werden, dass der Vater zuvor von jugendlichen Spielern der gegnerischen Mannschaft beleidigt worden war. Das Verhalten der Jugendlichen sei zwar nicht hinnehmbar, aber Beschimpfungen in derselben Art und Weise führten lediglich dazu, dass die Jugendlichen sich in ihrem Verhalten bestärkt sehen. „Unrecht lässt sich nicht durch Unrecht rechtfertigen“. Ein Notwehrrecht gegenüber verbalen Attacken gebe es nicht.
Bei allen Rechtsfragen kann Ihnen ein Anwalt helfen. Anwältinnen und Anwälte zu den verschiedenen Rechtsgebieten in der Nähe benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter www.anwaltauskunft.de oder unter der der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05/18 18 05 (0,14€/Min aus dem Festnetz).

27Aug./10

Altes Auto: Keine Schenkung zum Ausschlachten

In dem von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall hatte eine junge Frau ihr über 20 Jahre altes Auto in einer Anzeige zum Ausschlachten angeboten. Den Wagen hatte sie bei der zuständigen Stelle bereits vorläufig abgemeldet. Auf ihre Anzeige hin meldete sich ein Interessent, dem sie das Fahrzeug samt Schlüssel, Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief kostenlos überließ, nachdem er einen Übernahmevertrag mit seinen Personalien unterzeichnet hatte. Kurze Zeit später wurde der Wagen ohne Kennzeichen, jedoch noch mit Betriebsflüssigkeiten und weiteren Schadstoffen an einer öffentlichen Straße gefunden. Von dem Abnehmer fehlte dagegen jede Spur: Er konnte nicht mehr ausfindig gemacht werden, da er unter der von ihm angegebenen Adresse nicht gemeldet war.

Der jungen Frau, die als frühere Halterin ermittelt wurde, wurde daraufhin fahrlässige umweltgefährdende Abfallbeseitigung vorgeworfen: Sie hätte die Person, an die sie den Wagen verschenkt hatte, nicht ausreichend geprüft. Gegen diesen Strafbefehl legte die Frau Einspruch ein, zunächst mit Erfolg. Das Amtsgericht Hannover war der Ansicht, dass man der Angeklagten keine fahrlässige umweltgefährdende Abfallbeseitigung vorwerfen könne. Sie habe das Fahrzeug ordnungsgemäß abgemeldet und mit dem Abnehmer einen Vertrag geschlossen, in dem sein Name und seine Adresse aufgeführt waren. Die Tatsache, dass der Abnehmer später nicht mehr zu finden gewesen sei, spreche nicht für eine Verletzung der Sorgfaltspflicht durch die Frau.

Das Oberlandesgericht Celle in der nächsten Instanz entschied anders. Nach der Altfahrzeugverordnung dürfe man sein Fahrzeug ausschließlich bei anerkannten Annahme- bzw. Rücknahmestellen oder Demontagebetrieben entsorgen. Die Angeklagte habe sich die Kosten einer ordnungsgemäßen Entsorgung ihres Autos ersparen wollen, indem sie das Fahrzeug verschenkte. Das Amtsgericht müsse nun in einer neuen Verhandlung klären, ob die Angeklagte vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt habe.

Worauf Sie bei der Entsorgung Ihres alten Fahrzeugs auf jeden Fall achten müssen, erfahren Sie von Ihrem Verkehrsrechtsanwalt oder unter www.verkehrsrecht.de.

27Aug./10

18 Punkte in Flensburg

Ein Autofahrer hatte nach Mitteilung des Kraftfahrt-Bundesamtes einen Stand von 18 Punkten im Verkehrszentralregister erreicht. Die Stadt Ludwigshafen entzog ihm daraufhin die Fahrerlaubnis. Gegen diese sofort vollziehbare Maßnahme erhob der Mann Widerspruch und wandte sich zugleich mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht. Er trug vor, die Punkteberechnung sei fehlerhaft, da das mehrfache Parken ohne gültigen Parkschein nicht die Eintragung von Punkten nach sich ziehen könne.

Das Gericht ist dem nicht gefolgt: Die Entziehung der Fahrerlaubnis sei rechtmäßig. Durch Erreichen von 18 Punkten erweise man sich unwiderleglich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Eine Überprüfung der mit Punkten bewerteten, im Verkehrszentralregister eingetragenen Entscheidungen durch die Fahrerlaubnisbehörde finde nicht statt. Die Eintragung einer Ordnungswidrigkeit in das Register sei im Übrigen dann rechtens, wenn wegen der Ordnungswidrigkeit – wie im Falle des Antragstellers – eine Geldbuße von mindestens 40 Euro festgesetzt worden sei.

Informationen: www.verkehrsrecht.de