Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

13Mai/10

O-Ton-Paket: Reform der Sicherheitsverwahrung

Prof. Dr. Wolfgang Ewer, der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, sagte dazu auf dem Deutschen Anwaltstag in Aachen:

O-Ton-Paket:

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13Mai/10

O-Töne: Podiumsdiskussion DAT – Medien und Justiz

Ausführliche O-Töne zu diesem Thema finden sich unter www.davblog.de, hier bieten wir Ihnen kurze, nachrichtenfähige Töne von:

Ottmar Breidling, Vorsitzender Richter am OLG Düsseldorf
Gisela Friedrichsen, Der Spiegel
Dr. Nicolaus Fest, Bild-Zeitung
Axel Spilcker, Focus
Johann Schwenn, Rechtsanwalt

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11Mai/10

O-Ton: Rettungskosten für Unfallopfer

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins über die Unfallfahrerin:

O-Ton: Sie war sehr schwer verletzt und die Rettungskräfte durchsuchten danach noch die nähere Umgebung nach möglichen Beifahrern, weil die Autofahrerin angeblich gesagt hatte, dass sie nicht allein im Wagen gefahren sei. Nach Abschluss der Rettungsaktion – es wurde niemand gefunden – wurden der Autofahrerin die Kosten für die Suchaktion in Höhe von 1.400 Euro in Rechnung gestellt und sie weigerte sich, diese Kosten zu bezahlen. – Länge 22 sec.

Das Gericht gab der Autofahrerin recht. Durch ihre Verletzungen habe sie am Unfallort keine verlässigen Angaben über Beifahrer machen können.
Infos und Tipps bei Verkehrsunfällen wie diesem findet man unter www.schadenfix.de.

 

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11Mai/10

O-Ton + Magazin: Unfall bei Rot

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins über die hohe Mithaftung des Kindes:

O-Ton: Das wurde damit begründet, dass eindeutig aufgrund der Zeugenaussagen festgestellt werden konnte, dass sie bei „Rot“ die Ampel überquert hat, dass der LKW alle erforderlichen Sorgfaltspflichten beachtet hat. D.h. er ist nicht bei „Rot“ gefahren, er ist auch nicht zu schnell gefahren. Und deswegen muss das Mädchen 70 Prozent der Schäden tragen. – Länge 22 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Unfall bei Rot – Elfjährige trifft hohe Mitschuld

Ein elfjähriges Kind, das trotz roter Ampel eine Kreuzung überquert, kann bei einem Verkehrsunfall eine Mitschuld von bis zu 70 Prozent treffen. So urteilte das Landgericht Hamburg. Das Mädchen wollte seinen Schulbus noch erreichen, rannte über die Straße und übersah einen Transporter.

Beitrag:

O-Ton: SFX (Bremsen)

Es war eine Sache von wenigen Sekundenbruchteilen, sagt Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ein elfjähriges Mädchen rannte auf dem Weg zur Schule zum Schulbus, der bereits im Gange war abzufahren. Und weil sie den Schulbus noch erreichen wollte, ist sie bei einer roten Ampel über die Straße gelaufen. Es kam zum Unfall mit einem Transporter, bei dem das Mädchen schwer verletzt wurde. – Länge 20 sec.

Und am Transporter entstand Totalschaden. Das Mädchen, das sich später nur noch ungenau erinnerte, erklärte, es sei noch bei Grün auf die Fahrbahn gelaufen. Und: Der Fahrer des Transporters sie sehen müssen.

O-Ton: SFX

Zu dem Unfall sei es gekommen, weil der Transporter zu schnell und außerdem noch bei „rot“ gefahren sei. Aufgrund der schweren Verletzungen habe sie lange Zeit im Krankenhaus bleiben müssen und die Versetzung in die nächst höhere Klasse nicht geschafft. Sie verklagte den Fahrer auf Schmerzensgeld. Sie bekam es auch, allerdings: Das Mädchen war mitschuldig, entschieden die Richter – und müsse 70 Prozent allein tragen. Bettina Bachmann:

O-Ton: Das wurde damit begründet, dass eindeutig aufgrund der Zeugenaussagen festgestellt werden konnte, dass sie bei „Rot“ die Ampel überquert hat, dass der LKW alle erforderlichen Sorgfaltspflichten beachtet hat. D.h. er ist nicht bei „Rot“ gefahren, er ist auch nicht zu schnell gefahren. Und deswegen muss das Mädchen 70 Prozent der Schäden tragen. – Länge 22 sec.

Das Urteil ist auch deshalb bemerkenswert, weil die Betriebsgefahr eines Fahrzeugs – die Grundlage bei der Schadensbemessung – ja höher ist. Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

Absage

 

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Magazin und O-Ton (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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11Mai/10

O-Ton + Magazin: Schlechter Service an Service-Tankstelle

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Die Klägerin fordert selbstverständlich Schadenersatz und das wurde ihr auch zugesprochen vom Landgericht München I. Bei einer Service-Tankstelle kann man davon ausgehen, dass etwas mehr Service und mehr Dienste angeboten werden, zu denen dann auch gehört, dass ihr Auto in die Waschstraße hinein gefahren wird. Besonders auch deswegen, weil ja der Tankwart den Schlüssel angenommen hat. Hätte er es nicht getan, dann wäre die Sache anders gewesen. Aber er hat den Schlüssel angenommen und damit den Service auch zugesagt. – Länge 20 sec

Den ganzen Fall zum Nachlesen – und den passenden Beistand nach einem Unfall – gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Schlechter Service an Service-Tankstelle

Zur Leistung einer Service-Tankstelle nebst Selbstbedienungswaschanlage gehört, dass die Mitarbeiter der Tankstelle das Auto auch in die Waschanlage fahren. Wird das Fahrzeug bei der Fahrt dorthin beschädigt, muss der Tankstellenbetreiber für den Schaden aufkommen. So hat das Landgericht München entschieden.

Beitrag:

Endlich war der Winter vorbei, Zeit fürs Cabrio. Allerdings: Auch solche schnittigen Flitzer brauchen ein bisschen Pflege:

O-Ton: SFX

Dafür fuhr unsere spätere Klägerin nur kurz um die Ecke – zur Tankstelle, erzählt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Eine Frau fährt mit ihrem Cabrio zur Tankstelle, lässt es betanken und möchte dann, dass es auch noch gewaschen wird in der Waschstraße. Zu dem Zweck übergibt sie ihren Autoschlüssel an den Tankwart. Der hat aber keinen Führerschein und in der Tankstelle gibt es dann nur noch die Kassiererin, die über wenig Fahrpraxis verfügt. – Länge 18 sec.

Damit begann eine ganz besondere Version der „Drei von der Tankstelle“. Der Rest hört sich dann auch wie ein Drehbuch an:

O-Ton: Dennoch, nach einiger Diskussion, übernimmt der Tankwart den Schlüssel. Und ihm gelingt es auch, die Kassiererin zu überreden, das Auto in die Waschstraße zu fahren. Und es kommt, wie es kommen musste, die Kassiererin verwechselt Gas- und Bremspedal und fährt mit dem Wagen gegen eine Wand, wobei die Vorderfront beschädigt wird. – Länge 21 sec.

O-Ton: SFX

Für die Cabriobesitzerin waren die nächsten Wege damit vorprogrammiert: Werkstatt, Anwalt und Gericht, sagt Bettina Bachmann:

O-Ton: Die Klägerin fordert selbstverständlich Schadenersatz und das wurde ihr auch zugesprochen vom Landgericht München I. Bei einer Service-Tankstelle kann man davon ausgehen, dass etwas mehr Service und mehr Dienste angeboten werden, zu denen dann auch gehört, dass ihr Auto in die Waschstraße hinein gefahren wird. Besonders auch deswegen, weil ja der Tankwart den Schlüssel angenommen hat. Hätte er es nicht getan, dann wäre die Sache anders gewesen. Aber er hat den Schlüssel angenommen und damit den Service auch zugesagt. – Länge 20 sec

Den ganzen Fall zum Nachlesen – und den passenden Beistand nach einem Unfall – gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

 

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Magazin und O-Ton (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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