Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

18Aug./10

O-Ton: Gamescom in Köln öffnet für Besucher

Immer häufiger werden – ähnlich wie beim Diebstahl von Bankdaten – die persönlichen Zugänge zu den Spielen gekapert:

O-Ton:

Rund 16.000 solcher Angriffe werden täglich in Deutschland gezählt, weltweit sind es über drei Millionen. Die Gamescom in Köln ist insgesamt bis zum Sonntag geöffnet.

 

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17Aug./10

O-Ton: Fehlerhafte MPU

Swen Walentowski, Pressesprecher des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Es gibt eine große Macht der Führerscheinstellen. Wir kennen Beispiele, dass Führerscheinstellen allein aufgrund der Äußerung einer Ehefrau gegen den Ehemann eine MPU angeordnet haben. Da reichen manchmal allgemeine Behauptungen aus, der treibe sich nur in Kneipen rum oder bewege sich in der Drogenszene. Der Wahrheitsgehalt dieser Aussagen wird gar nicht überprüft, sondern die Führerscheinstelle – ohne groß nachzudenken, wird eine MPU angeordnet. – Länge 25 sec.

Allerdings können sich Autofahrer gegen eine fehlerhafte MPU-Anordnung kaum wehren, da dies nicht als Verwaltungsakt gilt. Daher sind auch rechtlichen Schritte schwierig.
Weitere Informationen unter anwaltauskunft.de.

 

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17Aug./10

O-Ton-Paket: Karlsruhe kippt bisherige Erbschaftssteuer

Swen Walentowski, Sprecher des Deutschen Anwaltvereins, zu dem Urteil:

O-Ton kurz (17 sec) + O-Ton-Paket (1´30)

 

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12Aug./10

O-Ton-Paket: Debatte um Sicherheitsverwahrung

Darüber hinaus erscheint es als wahrscheinlich, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung ebenfalls vor dem EGMR keinen Bestand haben wird. Der Reformbedarf betrifft zum einen die Sicherungsverwahrung generell. Zum anderen muss die Frage geklärt werden, was mit den bisher teilweise menschenrechtswidrig Verwahrten geschieht.

 

Auf einer Veranstaltung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Berlin diskutierten Experten zu dem Thema. Nachfolgend bieten wir O-Ton-Pakete von:

Dr. Stefan König, Vorsitzender des DAV-Strafrechtsausschusses

Prof. Dr. Jörg Kinzig, Strafrechtler und Kriminologe an der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen,

Sebastian Scharmer, Strafverteidiger

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06Aug./10

O-Ton: Vertretung bei Schönheits-OP

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft zu den Hintergründen des Urteils:

O-Ton: Das heißt, es ist eigentlich eine persönliche Leistung. Ich gehe zu dem Chefarzt der Schönheitsklinik und gehe davon aus, dass der mich nicht nur untersucht, sondern auch operiert. Dann muss er das auch tun. Da der Chefarzt die persönliche Leistung nicht erbracht hatte, hat er auch keinen persönlichen Vergütungsanspruch und muss der Klägerin das gezahlte Honorar von immerhin knapp 7.800 Euro zurück zahlen. – Länge 18 sec.

Nachzulesen ist dieser Fall unter www.anwaltauskunft.de.

 

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