Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

15Sep./10

O-Ton + Magazin: Ohne Gebühren aus dem Parkhaus

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Der ist schuld, der aufgefahren ist. Nicht nur deswegen, weil immer der Auffahrende aufpassen muss, ob der vor ihm Fahrende bremst. Sondern auch, wenn man so dreist ist und so knapp aus einem Parkhaus unter der Schranke noch durchflutschen will, dann muss man die vollen Kosten des Unfalls übernehmen. – Länge 15 sec.

Mehr Infos und den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter verkehrsrecht.de.
 

Magazin: Ohne Gebühren aus dem Parkhaus 

Zwar freut sich jeder, wenn er ein bisschen sparen kann kann. Aber Schnäppchen ist nicht gleich Schnäppchen. Das musste ein junger Mann auch einsehen, der ein Parkhaus ohne Gebühren benutzen wollte. Am Ende landete der Fall vor Gericht – aber nicht der Parkhausbetreiber hatte geklagt ….. Hier ist der ganze, wunderliche Fall!

Beitrag:

Solche Fälle kann sich nicht mal der schlechteste Serienautor ausdenken. Solche Geschichten schreibt nur das Leben! Und auch Rechtsexpertin Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, hat solch einen Fall noch nicht auf dem Tisch gehabt:

O-Ton: Bisschen ungewöhnlich, würde ich meinen!

O-Ton: SFX

O-Ton: Ein Autofahrer wollte sich die Kosten fürs Parkticket im Parkhaus sparen und schlug einem anderen Autofahrer, der auch gerade aus der Garage rausfahren wollte, vor, dass er ganz nah hinter ihm fahren würde, bevor sich die Schranke wieder schließt, um so die Kosten zu sparen. – Länge 17 sec.

Doch der erste Autofahrer wollte sich nicht auf die krumme Tour einlassen. Er schüttelte den Kopf, stieg in seinen Wagen, machte die Tür zu …

O-Ton: SFX

… und fuhr los, ohne sich um den zweiten Fahrer – ohne das bezahlte Ticket –  zu kümmern.

O-Ton: Der Geizige sah das nicht ein, fuhr trotzdem ganz nah hinter dem Erstfahrenden  aus dem Parkhaus, dieser musste bremsen, so dass es zu einem Unfall kam! – Länge 9 sec.

Und nun kam das, was den Fall so besonders macht: Die Versicherung des zweiten Autofahrers regulierte sofort den Schaden an dem ersten Wagen. Und der zweite – der mit der „grandiosen“ ticketlosen Bezahlmethode – wurde dementsprechend höhergestuft.
Das wollte er aber nicht hinnehmen – und klagte nun gegen seine eigene Versicherung. Allerdings ohne Chance. Bettina Bachmann:

O-Ton: Der ist schuld, der aufgefahren ist. Nicht nur deswegen, weil immer der Auffahrende aufpassen muss, ob der vor ihm Fahrende bremst. Sondern auch, wenn man so dreist ist und so knapp aus einem Parkhaus unter der Schranke noch durchflutschen will, dann muss man die vollen Kosten des Unfalls übernehmen. – Länge 15 sec.

Mehr Infos und den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter verkehrsrecht.de.

Absage

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15Sep./10

O-Ton: Behörde haftet bei Schäden durch Mäharbeiten

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Die mussten bezahlen, aber auch deswegen, weil der Halter des geschädigten Fahrzeugs nachweisen konnte, dass das Auto aufgrund eines Steinschlages, der durch die Mäharbeiten ausgelöst worden ist, verursacht worden war. – Länge 20 sec.

Weitere Informationen unter www.verkehrsrecht.de

 

 

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09Sep./10

O-Ton-Paket + Magazin: Jasmin Tabatabai unterwegs

Beitrag:

Normalerweise denkt man immer: Schauspieler sind eigentlich wahnsinnig beschäftigte Menschen. Jasmin Tabatabai:

O-Ton:

Wenn die Schauspielerin über den Iran spricht, dann erzählt sie über ihre Geschichte. Wie sie mit zwei Kulturen groß wurde. Das letzte Mal war sie zur Beerdigung ihres Vaters 1986 im Iran. Was war eigentlich das Schwerste bei dem Buch?

O-Ton:

Und – Buch schreiben und Baby betreuen – das ging quasi Hand in Hand:

O-Ton:

In diesen Tagen und Wochen ist die Schauspielerin nun auf Lesereise. Unterstützt wird sie dabei von Seat, denn der Autohersteller präsentiert jetzt auch seinen neuen Van Alhambra:

O-Ton:

Übrigens: Das Buch Rosenjahre ist bei Ullstein erschienen und kostet 19,95 Euro.

 

Absage

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09Sep./10

O-Ton: BGH zu Werbegeschenken in Apotheken

Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein zu der Entscheidung des BGH:

 

O-Ton:

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08Sep./10

O-Ton+Magazin: Bei Volksfesten mit Betrunkenen rechnen

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein.

O-Ton: Es kommt immer wieder zu Unfällen rund um Festveranstaltungen, die im Herbst wieder losgehen, in allen Bundesländern und in allen Städten. Hier kommt es darauf an, dass man als Verkehrsteilnehmer, als Motorrad- oder Autofahrer, nicht auf seinem Recht zu beharren. D.h. nicht, wenn 50 erlaubt auch ist, auch 50 neben einem Festgelände zu fahren. Sondern man muss die Geschwindigkeit immer den örtlichen Gegebenheiten anpassen. Das heißt, mit Betrunkenen auf den Straßen rund um Volksfeste ist zu rechnen. – Länge 30 sec

Mehr Infos dazu unter anwaltauskunft.de.

Magazin: Bei Volksfesten mit Betrunkenen rechnen

Egal ob Oktoberfest in München, Cannstatter Wasen, Dom in Hamburg oder Pützchens Markt – im Herbst ist die Zeit für Volksfeste. Abgesehen davon, dass man als Besucher da sein Auto lieber stehen lassen sollte – wenn man fährt, muss man mit Betrunkenen rechnen. Auf diese lapidare Formel brachte es das Amtsgericht München in einem Unfall-Verfahren.

Beitrag:

Das Bier fließt auf den Volksfesten in Strömen, gleich literweise geht es über die Tresen. Und wenn es für manch einen dann doch zu viel wird – dann kommt es auch mal zu Streit. Mal direkt am Tisch, mal später im Gericht, erzählt Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein.

O-Ton: Es kommt immer wieder zu Unfällen rund um Festveranstaltungen, die im Herbst wieder losgehen, in allen Bundesländern und in allen Städten. Hier kommt es darauf an, dass man als Verkehrsteilnehmer, als Motorrad- oder Autofahrer, nicht auf seinem Recht zu beharren. D.h. nicht, wenn 50 erlaubt auch ist, auch 50 neben einem Festgelände zu fahren. Sondern man muss die Geschwindigkeit immer den örtlichen Gegebenheiten anpassen. Das heißt, mit Betrunkenen auf den Straßen rund um Volksfeste ist zu rechnen. – Länge 30 sec

Und das kann teuer werden:

O-Ton: SFX

So war es auch in diesem Fall, bei dem eine Motorradfahrerin gegen Mitternacht mit etwa 40 bis 50 Stundenkilometern nahe der Wiesn mit einem Mann kollidierte.

O-Ton: Ein angetrunkener Wiesn-Besucher blieb auf der Straße stehen – bei Rot. Er sagt, er sei bei Grün losgelaufen. Sie sagt, es war schon Rot. Es kam zu einem Unfall, Sachschaden von 2.500 Euro am Motorrad, und dann wollte sie noch 1.000 Euro Schmerzensgeld von dem Mann. – Länge 12 sec.

Doch der Mann weigerte sich zu zahlen – also landete der Fall vor Gericht. Und die Richter kamen zu folgendem Urteil. Swen Walentowski:

O-Ton: Das Gericht hat gesagt, dass die Motorradfahrerin hier den Schaden zur Hälfte selber tragen muss. Zwar hat auch der Fußgänger zur Hälfte schuld, die Motorradfahrerin trägt auch eine Mitschuld an dem Unfall. Zur Oktoberfestzeit seien – Zitat Gericht – „nächtens amtsbekannt größere Mengen Betrunkener“ – Zitat Ende unterwegs. – länge 20 sec.

Und gerade bei denen könne man nicht immer erwarten, dass sie die Verkehrsregeln einhalten. Die Motorradfahrerin hätte daher ihre Geschwindigkeit anpassen müssen – und bekommt kein Schmerzensgeld.
Mehr Informationen dazu unter www.anwaltauskunft.de.

Absage.

 

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O-Ton und Kollegengespräch (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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