Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

07Feb./11

Kollegengespräch: forsa-Umfrage zur Ambiente – Konsumbremse ist gelöst

Matthias Tüxen mit den Einzelheiten.

1. Frage: Was besagt denn die Studie nun genau?

1. Antwort:  Ganz simpel gesagt: Geiz ist geil – das war gestern. Für viele Deutsche darf es wieder ein bisschen mehr sein. 90 Prozent sind bereit, mehr Geld auszugeben – dabei zählen heute Qualität, hochwertige Materialien und gute Verarbeitung. Fragt man dann nach den Kriterien für den Kauf, dann spielen Design, Nachhaltigkeit und Sozialverträglichkeit eine große Rolle. Vier von zehn Deutschen würden sogar
deutlich mehr ausgeben.


2. Frage: Was hat das für Konsequenzen?

2. Antwort: Für die Messemacher ist klar – sie sind mit der Ambiente auf dem richtigen Weg. In der Umfrage hat sich die Produktgestaltung neben der Qualität als entscheidendes Verkaufsargument herausgestellt: Wenn 88 Prozent der Deutschen beim Einkauf auf gutes Design achten, dann ist das eine klare Ansage an die Hersteller. Oder: Wenn 87 Prozent der Befragten sagen, dass Konsumgüter durch besonderes Design zu einem großen Erfolg werden können – dann fühlen wir uns vielleicht an bestimmte Geräte aus unserem eigenen Umfeld erinnert. Der eine denkt an ein Telefon einer bestimmten Marke, der nächste an einen Stuhl und der dritte an einen Kopfhörer. Aber: Eine ansprechende Formgebung und Qualität reichen heute jedoch längst nicht mehr aus, um Kunden vom Kauf zu überzeugen, Güter müssen auch nachhaltig produziert sein.

3. Wie sind die Zahlen der Umfrage da?

3. Antwort: Also 60 Prozent der Deutschen achten heute mehr darauf, ob die gekauften Produkte ökologisch und sozialverträglich produziert worden sind. 70 Prozent der Befragten würden für ein Produkt sogar mehr bezahlen, wenn es besonders ressourcenschonend hergestellt wurde. Das zeigt das gestiegene Bewusstsein der Menschen für nachhaltig produzierte Güter. Wer sich nicht daran hält, wird in Zukunft Schwierigkeiten haben, selbst qualitativ hochwertige Produkte zu verkaufen, schätzen die Experten. Übrigens: Wenn am 11. Februar die Ambiente startet dann wird es spannend zu erleben sein, mit welchen Konzepten die Firmen auf die Kundenwünsche reagieren. Immerhin sind weit über 4.300 Aussteller aus 86 Ländern bei der bedeutendsten Konsumgütermesse der Welt dabei.

 

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Kollegengespräch  (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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07Feb./11

O-Ton-Pakete + Magazin: Sterne des Sports

Beitrag:

Es lag ein buchstäbliches Kribbeln in der Luft – wer würde am Ende die begehrten Sterne, verbunden mit einem Scheck für den Verein, bekommen? Denn schon allein die Qualifikation bis zur Endrunde der Sterne des Sports ist ein Sieg. Dr. Thomas Bach, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes:

O-Ton:

Der gesellschaftliche Einsatz innerhalb des Breitensports wird belohnt, nicht die sportliche Höchstleistung, sagte auch Uwe Fröhlich, Präsident des Bundesverbands der Volksbanken und Raiffeisenbanken, langjähriger Unterstützern des Wettbewerbs.

O-Ton:

Für den Bundespräsidenten steht der Sport für viele Aspekte. Christian Wulff.

O-Ton:

Und gerade die ehrenamtliche Arbeit vieler Menschen trägt zum Zusammenhalt unseres Gemeinwesens bei, unterstrich Wulff. Dann war es endlich soweit: Der Große Stern des Sports in Gold ging an das Karate-Team Reutlingen e.V.. Trainerin Erika Seitz:

O-Ton:

Und natürlich gehen die Sterne des Sports schon bald in die nächste Runde – dann können sich wieder Vereine bewerben – mit kreativen, innovativen Projekten in Bereichen wie Gesundheit, Jugendarbeit, Integration oder Gleichstellung. Schirmherr ist übrigens Weltklasse-Turner Fabian Hambüchen:

O-Ton:

Weitere Einzelheiten unter sterne-des-sports.de.

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Magazin mit Tönen von Thomas Bach, Christian Wulff, Uwe Fröhlich, Erika Seitz und Fabian Hambüchen)

O-Ton-Paket Reutlingen Erika Seitz

O-Ton-Paket Saarbrücken Lothar Bock

O-Ton-Paket Berlin Lyés Bouziane

O-Ton-Paket Hannover

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06Feb./11

O-Ton + Magazin: Kein Wohngeld bei großem Vermögen

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: In den Verwaltungsvorschriften des Bundes ist eine Vermögensgrenze von 60.000 Euro vorgesehen. Wird diese Grenze überschritten, muss man von seinem Vermögen leben und hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Allerdings: Die Festlegung dieses Betrages liegt ja schon einige Zeit zurück, so dass man heute von einer Vermögensgrenze von rund 80.000 Euro vor Gericht ausgehen kann. – Länge 22 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter anwaltauskunft.de.

Magazin: Kein Wohngeld bei großem Vermögen

Mit einem erheblichen Vermögen kann man kein Wohngeld beantragen. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied: 84.000 Euro sind als ein solches Vermögen anzusehen, damit ist der Anspruch auf staatliche Unterstützung fürs Wohnen nicht gegeben.

Beitrag:

Wie viel darf man auf der hohen Kante haben? Ab wann ist man bedürftig? Dafür gibt es klare Regeln, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: In den Verwaltungsvorschriften des Bundes ist eine Vermögensgrenze von 60.000 Euro vorgesehen. Wird diese Grenze überschritten, muss man von seinem Vermögen leben und hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Allerdings: Die Festlegung dieses Betrages liegt ja schon einige Zeit zurück, so dass man heute von einer Vermögensgrenze von rund 80.000 Euro vor Gericht ausgehen kann. – Länge 22 sec.

Unser Kläger hatte sich das schön ausgerechnet: Er wohnte zusammen mit einer weiteren Person in einer rund 100 Quadratmeter großen Mietwohnung. Die kostete ihn anteilig warm rund 460 Euro.

O-Ton: SFX

Und er sagte: Er habe nahezu kein Einkommen, lebe von seinem Kapitalvermögen – das seien noch rund 55.000 Euro.

O-Ton: Das Wohngeldamt lehnte den Antrag ab, weil es von einem Kapitalvermögen von rund 70.000 Euro ausging und damit die nach den Verwaltungsvorschriften des Bundes vorgesehene Vermögensgrenze von 60.000 Euro überschritten war. – Länge 8 sec.

Begründung: Nach dem Wohngeldgesetz des Bundes besteht kein Anspruch, denn bei erheblichen Vermögen wäre die Inanspruchnahme von Wohngeld missbräuchlich. Gegen die Entscheidung des Wohngeldamtes klagte der Mann – und verlor. Swen Walentowski:

O-Ton: Das Gericht hat die Klage abgewiesen, er verfügt nämlich über erhebliches Vermögen. Er verfüge nämlich nicht nur über ein Kapitalvermögen von rund 66.000 Euro, sondern die haben festgestellt, dass er auch noch Gesellschaftsanteile an einer GmbH im Wert von mindestens 18.000 Euro besitzt. Außerdem hat er auch noch eine Lebensversicherung mit einem Rückkaufwert von rund 187.000 Euro und ein 10.000 m² großes Gewerbegrundstück, für das er einmal rund 330.000 Euro bezahlt hat. Und er hat lediglich gesagt, dass es inzwischen wohl keinerlei Wert mehr aufweise. Aber das hat dem Gericht nicht gereicht. – Länge 29 sec.

Mehr dazu unter www.anwaltauskunft.de.

Absage

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06Feb./11

O-Ton + Magazin: Lottogewinn ist auf Hartz IV anzurechnen

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Grundsätzlich werden Lottogewinne auch als Einkommen bei Hartz IV-Beziehern angesehen und müssen dementsprechend angerechnet werden. Weil: Ein Gewinn verringert ja die Hilfsbedürftigkeit des Klägers. Und darum geht es ja bei den Sozialleistungen – nämlich um die Hilfsbedürftigkeit. – Länge 17 sec.

Nachzulesen ist der Fall auf anwaltauskunft.de.

Magazin: Lottogewinn ist auf Hartz IV anzurechnen

Wenn Hartz IV-Empfänger beim Lotto gewinnen, schmälert das ihre staatliche Unterstützung. Der Gewinn wird als Einkommen angerechnet. Das hat das Landesozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

Beitrag:

Aus einem Glückspilz kann so ganz schnell ein Pechvogel werden, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Grundsätzlich werden Lottogewinne auch als Einkommen bei Hartz IV-Beziehern angesehen und müssen dementsprechend angerechnet werden. Weil: Ein Gewinn verringert ja die Hilfsbedürftigkeit des Klägers. Und darum geht es ja bei den Sozialleistungen – nämlich um die Hilfsbedürftigkeit. – Länge 17 sec.

Der Fall lässt aufhorchen: Der Kläger hatte in der Lotterie „Aktion Mensch“ 500 Euro gewonnen. Also keine Millionen, sondern ein kleinen „warmen Regen“.

O-Ton: SFX

Dieser Gewinn wurde auf seine Hartz IV-Bezüge angerechnet. Und weil dies nicht ganz so einfach ist, wurde die Summe auf zwei Monate aufgeteilt:

O-Ton: Es wurde eine Anrechnung in zwei Monatsbeträgen und zwar jeweils à 250 Euro festgelegt. Daraufhin klagte er. – Länge 10 sec.

Es kam also zum Verfahren – zunächst erfolglos. Das wollte der Mann nicht hinnehmen, aber auch mit seiner Berufung drang er nicht durch. Die Richter betonten, der Lotteriegewinn sei wie andere Glücksspielgewinne als Einkommen anzusehen. Swen Walentowski:

O-Ton: Der vermeintliche Glückspilz hat noch gesagt, dass er bereits seit dem Jahr 2001 an der Aktion Mensch teilnimmt und immerhin in diesem Zeitraum 945 Euro für die Lottoscheine bezahlt hat. 500 hat er nur eingenommen – also hat er sogar einen Verlust gemacht. – Länge 15 sec.

Aber auch das überzeugte die Richter nur wenig. Allerdings: Den Preis für das Gewinnlos – es kostete ihn monatlich 15 Euro – durfte der Kläger vom 500 Euro-Gewinn abziehen. Mehr nicht. Nachzulesen ist das Rechenexempel auf anwaltauskunft.de.

Absage.

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05Feb./11

O-Ton: Holzofen beeinträchtigt Nachbarn nicht

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Der Nachbar beschwerte sich, dessen Grundstück war fünf Meter entfernt von dem Abgasrohr und er forderte die Behörde zur Stilllegung des Ofens auf. Schließlich würde er durch eindringende Abgase und Rauchbelästigungen gesundheitlich beeinträchtigt. Das Gericht hat gesagt: Entspricht ein installierter Holzofen den gesetzlichen Anforderungen und erfolgt auch die Nutzung rechtmäßig, dann hat der Nachbar keine Chance, dagegen vorzugehen. – Länge 22 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

 

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