Category Archives: DAV

15Apr./09

O-Ton + Magazin: Schleudertrauma

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Die Frau hat ein Schleudertrauma erlitten und die gegnerische Versicherung hat die Regulierung versagt, da die Kollisionsgeschwindigkeit nur neun Kilometer betragen hatte und bei dieser sogenannten Harmlosigkeitsgrenze aller Wahrscheinlichkeit nach kein Schleudertrauma vorliegen könne. – Länge 17 sec.

Doch der Hausarzt konnte zweifelsfrei nachweisen, dass die Schmerzen von dem Unfall stammen – damit musste der Unfallverursacher zahlen. 1.000 Euro Schmerzensgeld. Weitere Informationen unter www.verkehrsrecht.de.  

Magazin: Schleudertrauma auch bei geringen Geschwindigkeiten möglich

Auch bei Unfällen mit geringen Geschwindigkeiten und einer Geschwindigkeitsänderung unter „Harmlosigkeitsgrenze“ kann es zu Verletzungen der Halswirbelsäule kommen. Das Amtsgericht Rüdesheim hat in einem solchen Fall ein Schmerzensgeld von 1.000 Euro zugesprochen.

Beitrag:

Der Auffahrunfall ereignete sich fast im Zeitlupentempo – mit wenigen Stundenkilometern fuhr ein Wagen auf den anderen auf. In dem vorderen Auto saß eine Frau auf dem Beifahrersitz – und klagte nach der Kollision über heftige Nackenschmerzen. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Die Frau hat ein Schleudertrauma erlitten und die gegnerische Versicherung hat die Regulierung versagt, da die Kollisionsgeschwindigkeit nur neun Kilometer betragen hatte und bei dieser sogenannten Harmlosigkeitsgrenze aller Wahrscheinlichkeit nach kein Schleudertrauma vorliegen könne. – Länge 17 sec.

Das war ein Fall nicht nur für die Juristen, sondern auch für die Gutachter. Denn: Ein Schleudertrauma bei hohen Geschwindigkeiten ist bekannt, aber wenn der Wagen ganz langsam auffährt? Bettina Bachmann:

O-Ton: Unterhalb dieser Harmlosigkeitsgrenze von zehn Kilometer ist es sehr schwierig nachzuweisen, dass ein Schleudertrauma aufgrund des Unfalls eingetreten ist, aber in dem Fall hat der Hausarzt der Geschädigten ganz eindeutig nachweisen können und ganz nachvollziehbar dargelegt, dass es vor dem Unfall keine Verletzungen gegeben hat, so dass die jetzt eingetretenen Verletzungen im Halswirbelsäulenbereich aufgrund des Unfalls eingetreten sind. – Länge 24 sec.

Das Gericht ist dem gefolgt – damit musste der Unfallverursacher zahlen. 1.000 Euro Schmerzensgeld.

O-Ton: In dem Fall hat sich der Gang zum Anwalt gelohnt, zumal es jetzt auch durch ein neues Internetportal, dass die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht unter www.schadenfix.de betreibt, wesentlich einfacher ist, Kontakt zum Anwalt aufzunehmen. Länge 12 sec.

Hier kann man beispielsweise sofort den Unfallbogen online ausfüllen sowie einen Verkehrsrechtsexperten kontaktieren, damit den Unfallopfern schnell und unkompliziert geholfen wird.

Absage.

 

++++++++++++

O-Ton + Magazinbeitrag (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben. 

15Apr./09

O-Ton + Magazin: Unfall beim Abbiegen

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Ein Autofahrer wollte nach links abbiegen, und wurde in dem Moment als er zum Abbiegen ansetzte, überholt von einem Motorradfahrer, wobei es zu einer Kollision kam.
Da der Sachverhalt nicht aufzuklären war, hat das Gericht entschieden – ganz salomonisch – jeder trägt 50 Prozent des Schadens.
– Länge 20 sec.

Weitere Informationen unter www.verkehrsrecht.de.  

Magazin: Unfall beim Abbiegen

Bei der Kollision zweier Fahrzeuge, bei der der eine Fahrer links abbiegen will, der andere jedoch gerade zum Überholmanöver ansetzt, trifft beide Fahrer die gleiche Schuld. So hat das Oberlandesgericht Celle entschieden. Hören Sie mal den ganzen Fall.

Beitrag:

Es war eine Situation, wie sie jedem von uns passieren kann, sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Ein Autofahrer wollte nach links abbiegen, und wurde in dem Moment als er zum Abbiegen ansetzte, überholt von einem Motorradfahrer, wobei es zu einer Kollision kam. – Länge 10 sec.

O-Ton: SFX

Das Dilemma der beiden: Sie hatten nur Beulen und Kratzer an ihren Fahrzeugen, allerdings gab es niemanden, der den Unfall beobachtet hatte. Und der Richter bekam zwei völlig verschiedene Versionen der Kollision zu hören:

O-Ton: In dem Fall war es so, dass es keine Zeugen für den Unfall gab und jeder der beiden Beteiligten den Hergang so schilderte, als ob er sich ganz vorschriftsmäßig verhalten hätte. D.h. derjenige, der abbiegen wollte, hat geblinkt, hat die Geschwindigkeit reduziert, hat nach hinten geschaut, ob keiner kommt. Der Motorradfahrer hat behauptet, dass der Autofahrer nicht geblinkt habe, dass er nicht die Geschwindigkeit reduziert habe und deswegen für ihn überhaupt nicht ersichtlich gewesen sein, dass dieser hätte abbiegen wollen, worauf er unbesorgt zum Überholen habe ansetzen können. – Länge 30 sec.

Also, Justizia – ein dicker Brocken? Zu wem neigt sich die Waage? Bettina Bachmann:

O-Ton: Da der Sachverhalt nicht aufzuklären war, hat das Gericht entschieden – ganz salomonisch – jeder trägt 50 Prozent des Schadens. – Länge 10 sec.

Gerade in solch komplizierten Fällen kann einem anwaltliche Beratung manchen Ärger ersparen. Unter www.schadenfix.de gibt es jetzt ein neues und komfortables Angebot der Verkehrsrechtsanwälte, damit Unfallopfern schnell und unkompliziert geholfen wird.

Absage.

++++++++++++

O-Ton + Magazinbeitrag (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

15März/09

O-Ton: Radler über Hindernisse auf eigene Verantwortung

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Das Amtsgericht München hat gesagt: Nein, es war kein zusätzliches Warnschild auf dem Bürgersteig notwendig, um darauf aufmerksam zu machen, dass hier ein Schlauch liegt. Weil allein dadurch, dass der Schlauchwagen da stand, es schon so auffällig war, dass die Radfahrerin ihre Geschwindigkeit, ihr Verhalten an die Situation hätte anpassen müssen. – Länge 19 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de

 

++++++++++++++++++++++++

O-Ton  (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

 

14März/09

O-Ton + Magazin: Bei Motordefekt andere Fahrer warnen

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Ein Autofahrer merkt auf der Autobahn, er wird immer langsamer und verliert immer mehr an Geschwindigkeit. Er wechselt deswegen die Fahrspur, also von der linken auf die rechte Fahrspur. Dadurch, dass er immer langsamer wird, kommt es zu einem Auffahrunfall. Grundsätzlich gilt ja, wenn es hinten kracht, gibt es vorne Geld. Und so dachte auch der Autofahrer, dann soll der mir mal, der auf mich aufgefahren ist, meinen Schaden ersetzen. – Länge 22 sec.

Doch damit scheiterte er vor Gericht größtenteils, denn er hatte weder gehupt hatte noch die Warnblinkanlage eingeschaltet – darum musste der Kläger zwei Drittel des Schadens tragen.
Den ganzen Fall zum Nachlesen findet man unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Bei Motordefekt andere Verkehrsteilnehmer warnen

Wenn der Wagen durch einen Motordefekt immer langsamer wird, muss der betroffene Autofahrer die anderen Verkehrsteilnehmer warnen. Kommt es ohne eine Warnung zu einem Auffahrunfall, muss er den größten Teil des Schadens tragen. So hat das Kammergericht Berlin entschieden.

Text:

Der Fall ereignete sich mitten auf einer viel befahrenen Autobahn, sagte Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: SFX

O-Ton: Ein Autofahrer merkt auf der Autobahn, er wird immer langsamer und verliert immer mehr an Geschwindigkeit. Er wechselt deswegen die Fahrspur, also von der linken auf die rechte Fahrspur. Dadurch, dass er immer langsamer wird, kommt es zu einem Auffahrunfall. – Länge 12 sec.

O-Ton: SFX

Der Pannenfahrer war offenbar so mit sich und seinem defekten Wagen beschäftigt, dass er weder durch Hupen oder Warnblinker die anderen Autofahrer auf sein Dilemma aufmerksam gemacht hat.

O-Ton: Dann hat es geknallt und grundsätzlich gilt ja, wenn es hinten kracht, gibt es vorne Geld. Und so dachte auch der Autofahrer, dann soll der mir mal, der auf mich aufgefahren ist, meinen Schaden ersetzen. – Länge 10 sec.

Doch damit scheiterte er sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanz größtenteils. Bei einem Auffahrunfall spreche zwar viel für die Schuld des Auffahrenden. In diesem Fall müsse der Kläger aber zwei Drittel des Schadens tragen, entschied das Gericht. Bettina Bachmann:

O-Ton: Weil es sagt, es war für den hinten Fahrenden ja nicht erklärbar, dass er so langsam wird – der vor ihm Fahrende – aufgrund eines Motorschadens. Also hätte derjenige, der den Motorschaden hatte, durch Warnblinker oder Hupen darauf aufmerksam machen müssen, dass er immer mehr an Geschwindigkeit verliert. – Länge 15 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen – und den passenden Verkehrsanwalt für alle Fälle – findet man unter www.verkehrsrecht.de. Denn solch ein Motorschaden passiert schneller als man denkt.

Absage.

++++++++++++++++++++++++

O-Ton + Magazinbeitrag  (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

14März/09

O-Ton: Garantie gegen Durchrosten

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Dann ist es so, dass auch nicht jeder Rostbefall, der sichtbar ist, davon erfasst wird, denn es heißt ja schon „Durchrostung“. Und unter Durchrostung sind erheblich Schäden zu verstehen, korrosionsbedingte Schäden. Aber nicht jeder Rost, der außen auf dem Lack nach ein paar Jahren sichtbar wird, wird davon umfasst. – Länge 18 sec.

In dem Fall wollte ein Kläger vier Jahre nach dem Autokauf die Garantie von 30 Jahren gegen „Durchrostung von innen nach außen“ in Anspruch nehmen. Nachzulesen ist der ganze Fall unter www.verkehrsrecht.de.

 

++++++++++++++++++++++++

O-Ton (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.