Category Archives: DAV

04März/09

O-Ton + Magazin: Haftung für Kredit nach Scheidung

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Man kann natürlich bei einer Scheidung solche Dinge, solche Risiken ausschließen. Da sollte man sich anwaltlich beraten lassen. Man kann nämlich mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung, in dem man die Bank mit ins Boot holt, regeln – und zwar so verbindlich, dass die Bank dann nicht mehr an einen herantritt für den Teil, den eigentlich der andere zu bezahlen hat. – Länge 20 sec.  

Den ganzen Fall zum Nachlesen – und den Familienrechtsexperten in der Nähe findet man unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Haftung für Bankdarlehen nach der Scheidung

Durch die Scheidung wird zwar die Ehe beendet, nicht aber die Haftung für gemeinsame Bankdarlehen. Daran ändert auch die Erklärung des Ex-Partners nicht, er werde die Schulden bezahlen. So hat das Landgericht Coburg entschieden.

Beitrag:

Wenn zwei sich lieben, hängt der Himmel voller Sterne. Wenn sie sich nicht mehr lieben, hängen da oben nur noch Probleme. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Ein Ehepaar hat bei seiner Bank einen Kredit in Höhe von 21.000 Euro aufgenommen. Zwei Jahre später trennten sie sich und haben bei der Trennung vereinbart, dass die Frau diesen Kredit weiter abbezahlt, während der Mann zwei andere Kredite weiter abbezahlt. Das tat die Frau allerdings nicht und dann hat die Bank gesagt: Na gut, ich habe noch jemand anders – nämlich den Ex-Ehemann – an dem halte ich mich schadlos, der soll jetzt den Kredit abbezahlen. – Länge 22 sec.

Der Mann fiel nach der Mitteilung der Bank aus allen Wolken und landete dementsprechend ziemlich unsanft in der Realität. Aber wieso? Die Summe muss meine Exfrau zahlen! Wir haben das doch vereinbart! (SFX (Hall))

O-Ton: Das Gericht hat gesagt: Du kannst mit Deiner Frau vereinbaren, was Du willst – das bindet Euch nur untereinander. – Länge 5 sec.

Kreditnehmer seien nach wie vor beide Partner! Daher kann sich die Bank auch aussuchen, bei wem sie die ausstehenden Gelder eintreibt. Der Mann kann zwar dann auf zivilrechtlichem Wege versuchen, bei seiner Ex-Frau die ihm zustehenden Gelder einzutreiben. Das steht aber auf einem anderen Blatt – als der gemeinsame Kreditvertrag mit der Bank. Swen Walentowski empfiehlt daher allen Ex-Partnern in spe:

O-Ton: Man kann natürlich bei einer Scheidung solche Dinge, solche Risiken ausschließen. Da sollte man sich anwaltlich beraten lassen. Man kann nämlich mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung, in dem man die Bank mit ins Boot holt, regeln – und zwar so verbindlich, dass die Bank dann nicht mehr an einen herantritt für den Teil, den eigentlich der andere zu bezahlen hat. – Länge 20 sec. 

Den ganzen Fall zum Nachlesen – und den Familienrechtsexperten in der Nähe findet man unter www.anwaltauskunft.de.

Absage
 

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O-Ton und Magazinbeitrag  (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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04März/09

O-Ton + Magazin: Freizeitkicker auf dem Bolzplatz

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Der Betroffene hat mit seinem Sohn und weiteren Vätern und Kindern auf dem Bolzplatz gekickt. Dabei ist er dann über eine Bodenunebenheit gestolpert und hat sich den Fuß umgeknickt und hat sich sogar einen Fußwurzelausriss eingehandelt. Und er wollte nun Schadensersatz und die entsprechende Entschädigung von seiner Unfallversicherung haben. – Länge 20 sec

In der zweiten Instanz bekam er dann endlich Recht, denn dieses Umknicken sei natürlich ein Unfall, befand das Oberlandesgericht. Alles zum Nachlesen findet man unter www.anwaltauskunft.de.

Magazinbeitrag: Freizeitkicker auf dem Bolzplatz in der Regel versichert

Freizeitkicker auf Bolzplätzen sind in der Regel über ihre Unfallversicherung versichert. Das Oberlandesgericht Hamm verurteilte die Versicherung eines Fußballspielers, der auf einem Bolzplatz umgeknickt war, einen Entschädigungsbetrag in Höhe von ca. 8.500 Euro zu zahlen. Hören Sie mal den ganzen Fall.

Text:

Es wird wärmer und proportional zu den Temperaturen steigt die Zahl der Nachwuchs- und Freizeit-Ballacks sprunghaft an. Und auch unser späterer Kläger tauschte die Haus- gegen die Fußballschuhe und ging mit seinem fünfjährigen Sohn auf den Bolzplatz, erzählt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Dabei ist er dann über eine Bodenunebenheit gestolpert und hat sich den Fuß umgeknickt und hat sich sogar einen Fußwurzelausriss eingehandelt. Und er wollte nun Schadensersatz und die entsprechende Entschädigung von seiner Unfallversicherung haben. – Länge 14 sec

Die Versicherung war jedoch vom Ansinnen ihres Beitragszahlers gar nicht begeistert.

O-Ton: SFX

O-Ton: Die Unfallversicherung wollte nicht zahlen und hat gesagt, es handelt sich hier gar nicht um einen Unfall. Ein Unfall sei ein von außen einwirkendes Ereignis, hier hat er sich selber in die Gefahr begeben, weil er auf einem Bolzplatz gekickt hat. Bolzplätze seien bekanntermaßen immer in einem schlechten Zustand. – Länge 15 sec.

Und das Landgericht hatte ein Einsehen für die Versicherung. Unser Hobbyfußballer ließ sich das aber nicht gefallen. Im Brustton der ehrlichen Überzeugung sagte er: Wozu habe ich schließlich eine Unfallversicherung? – und zog vor das Oberlandesgericht. Dort bekam er Recht. Natürlich sei dies ein Unfall, argumentierte das Gericht. Aber im Sinne des Opfers, er habe sich auf dem Bolzplatz unfreiwillig verletzt. Swen Walentowski:

O-Ton: Der Gang zum Anwalt hat sich hier in mehrfacher Hinsicht gelohnt: Erstens hat er sein Geld bekommen. Außerdem muss man immer beachten, dass man gegen die Unfallversicherung noch weiter gehende Ansprüche haben kann, an die man vielleicht gar nicht denkt bei einem Unfall – wie beispielsweise eine prozentuale Invalidität, Krankenhaustagegeld o. ä. Es gibt eine Fülle von Ansprüchen, die aus der Versicherung heraus rühren. Die wollen naturgemäß nicht gern so viel zahlen, bei der Durchsetzung der berechtigten Ansprüche hilft dann ein Anwalt oder eine Anwältin in der Nähe. – Länge 26 sec.

Die findet man unter www.anwaltauskunft.de – dort gibt es auch den ganzen Fall zum Nachlesen, und nicht nur für Väter, die gern auf den Bolzplatz gehen.

Absage.

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10Feb./09

O-Ton + Magazinbeitrag: Wildunfall

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, rät generell in Waldgebieten:

O-Ton: Vorsichtig fahren, langsam fahren! An die Seiten schauen, ob ein Wildschwein, Reh, Hirsch da ist – alle Großtiere, mit denen ja doch erheblich Unfälle auch mit Personenschaden passieren können. Langsam fahren, gerade wenn Wildwechsel zu befürchten ist. – Länge 15 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen findet man unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Wildunfall vermieden – Versicherung muss zahlen

Wildunfälle ereignen sich gerade in der dunklen Jahreszeit sehr häufig. Weicht in so einem Fall ein Autofahrer einem Reh aus, muss bei einem Unfall die Teilkaskoversicherung den Schaden übernehmen. Das entschied das Amtsgericht München.

Beitrag:

Der Fall war eigentlich klar: Eine junge Frau fuhr am späten Abend auf einer Landstraße durch ein Waldgebiet. In einer Rechtskurve sah sie plötzlich ein Reh am rechten Fahrbahnrand, erzählt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Sie zog daraufhin, weil sie Angst hatte, dass das Reh auf die Straße laufen würde, auf die linke Seite und verursachte mit dem Wagen einen Unfall, bei dem Sachschaden in erheblicher Höhe entstand. – Länge 10 sec.

Insgesamt 4.500 Euro, so urteilte der Sachverständige.

O-Ton: SFX

Der Wagen gehörte dem Vater der jungen Frau, er erwartete nun, dass seine Teilkaskoversicherung den Schaden ersetzen würde. Die Versicherung hielt sich jedoch vornehm zurück. Ihre Begründung: Das Ausweichmanöver war unnötig, da sich das Tier nicht auf der Fahrbahn befunden habe.

O-Ton: Die Richter haben das anders gesehen. Sie haben gesagt, es war für die Frau das gebotene Verhalten – auch in dieser Situation. Sie wusste ja nicht, läuft das Reh nun auf die Straße oder nicht und damit dem Tier vorsorglich auszuweichen. – Länge 12 sec.

Weder habe die Frau grob fahrlässig gehandelt, noch könne man ihr vorwerfen, die beim Fahren erforderliche Sorgfalt in besonderem Maße vernachlässigt zu haben – die Versicherung musste also zahlen.
Generell rät die Verkehrsrechtsexpertin auf Straßen, die durch Wälder führen:

O-Ton: Vorsichtig fahren, langsam fahren! An die Seiten schauen, ob ein Wildschwein, Reh, Hirsch da ist – alle Großtiere, mit denen ja doch erheblich Unfälle auch mit Personenschaden passieren können. Langsam fahren, gerade wenn Wildwechsel zu befürchten ist. – Länge 15 sec.

Auch bei Auseinandersetzungen mit der Versicherung kann ein Verkehrsrechtsanwalt helfen. Diese – und den ganzen Fall zum Nachlesen – findet man unter www.verkehrsrecht.de.

Absage

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O-Ton + Magazinbeitrag (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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10Feb./09

O-Ton: Von der Anti-Rutsch-Matte zur Rutschfalle

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Wenn man eine Matte über eine Brücke legt, die auch über ein Gewässer führt, dann muss die wirklich rutschfest sein. Derjenige, der die benutzt, der kann davon ausgehen, dass es keine Rutschfalle ist. Denn deswegen liegt ja die rutschfeste Matte da, damit man nicht hinfällt. – Länge 13 sec.

Zwar müsste sich ein Fußgänger auch am Geländer festhalten, urteilten die Richter – und sprachen ihm 13.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz zu.
Weitere Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de

 

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10Feb./09

O-Ton: Vor der Durchfahrt Tor prüfen

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Das Gericht hat gesagt, sie trifft eine erhebliche Mitschuld, weil sie die Fernbedienung erst dann hätte betätigen dürfen, als sie das Tor eingesehen hat. Dann hätte sie gesehen, das Tor ist geschlossen, sie drückt drauf, das Tor geht auf. In dem Fall war es aber so: Das Tor war offen, sie hat das Signal gegeben, das Tor hat sich geschlossen. – Länge 16 sec.

Denn unmittelbar davor hatte ein anderer Garagenbenutzer das Rolltor manuell geöffnet. Nachzulesen ist der ganze Fall unter www.verkehrsrecht.de

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