Category Archives: DAV

01Mai/10

O-Ton: Hunde, die bellen, haben Nachbarn

Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Aufgrund der Beschwerden von zahlreichen Anwohnern untersagte die Behörde die Haltung der Hunde an diesem Grundstück. Aber in den folgenden zwei Jahren waren die Hunde trotzdem dort und bellten munter weiter. Schließlich nahm die Behörde dem Besitzer die Hunde weg und dagegen hat er sich erfolglos zur Wehr gesetzt. – Länge 15 sec.

Denn nach dem Bremer Ortsgesetz seien Tiere ausdrücklich so zu halten, dass andere Personen durch die Geräusche nicht unzumutbar beeinträchtigt würden. Die Sicherstellung der Hunde sei damit rechtmäßig. Mehr Infos unter www.anwaltauskunft.de.

 

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23Apr./10

O-Ton: Hartz IV-Empfänger muss Kita-Reise selbst bezahlen

Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein.

O-Ton:

Weitere Informationen unter Anwaltauskunft.de

 

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23März/10

O-Ton: Tiere verringern Erbschaftssteuer nicht

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltsauskunft:

O-Ton: Damit man die Aufwendungen für die Pflege des Tieres absetzen kann, ist es notwendig, dass dies auch so im Testament festgelegt wird. Wer generell erbt – und zur Erbmasse gehört auch ein Hund – der kann diese Kosten nicht absetzen, wenn nichts dazu im Testament steht. – Länge 13 sec.

Mehr Infos dazu unter www.anwaltauskunft.de.

 

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23März/10

O-Ton + Magazin: Überschreiten der Richtgeschwindigkeit

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Dieser Grundsatz gilt dann nicht, wenn der Unfallgegner sich besonders gefährlich verhalten hat. Ich muss dann, obwohl ich die Richtgeschwindigkeit überschritten habe, mich an den Unfallkosten beteiligen. Dies ist beispielsweise auch dann der Fall – und so war das auch hier – in dem die Klägerin von der Einfädelspur auf der Autobahn direkt auf die Überholspur gewechselt ist. – Länge 20 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen und zum passenden Experten im Falle eines Falles gibt es unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Trotz Überschreitens der Richtgeschwindigkeit keine Haftung

Wer auf der Autobahn die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschreitet, muss grundsätzlich bei einem Unfall auch einen Teil des Schadens bezahlen. Das gilt aber nicht, wenn der Unfallgegner ganz überwiegend die Schuld trägt – beispielsweise, wenn er von der Auffahrt direkt nach links auf die Überholspur zieht. Hören Sie mal den ganzen Fall.

Beitrag:

Das wissen die wenigsten: Die Richtgeschwindigkeit ist zwar kein Tempolimit. Aber wenn es kracht, ist derjenige auch mit dran, der mehr als 130 Stundenkilometer gefahren ist – auch wenn er unschuldig ist. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Dieser Grundsatz gilt dann nicht, wenn der Unfallgegner sich besonders gefährlich verhalten hat. Ich muss dann, obwohl ich die Richtgeschwindigkeit überschritten habe, mich an den Unfallkosten beteiligen. Dies ist beispielsweise auch dann der Fall – und so war das auch hier – in dem die Klägerin von der Einfädelspur auf der Autobahn direkt auf die Überholspur gewechselt ist. – Länge 20 sec.

So hat es das Oberlandesgericht Jena entschieden – nachdem der Fall noch einmal haargenau rekonstruiert worden war:

O-Ton: Von hinten kam der BMW mit 170 Sachen an – und es kam zur Kollision.

O-Ton: SFX

O-Ton: Die Klägerin wollte zunächst Schadensersatz in Höhe von rund 5.000 Euro und Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 1.500 Euro haben. – Länge 10 sec.

Das Oberlandesgericht aber schmetterte diese Wünsche gnadenlos ab, sagt Swen Walentowski.

O-Ton: Die Richter haben entschieden, dass die Klägerin von dem BMW-Fahrer keinerlei Zahlung verlangen kann. Trotz Überschreitens der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h haftet dieser nicht mit. Weil sie nämlich besonders gefährlich verhalten hat. Man sollte also nicht von der Einfädelspur direkt auf die Überholspur wechseln. – Länge 15 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen und zum passenden Experten im Falle eines Falles gibt es unter www.anwaltauskunft.de.

Absage

 

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23März/10

O-Ton + Magazin: Kündigung des Fitnessstudios möglich

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über das Urteil.

O-Ton: Schließlich habe der Betreiber die monatliche Barzahlung der Kundin abgelehnt, dazu war sie ja bereit. Im Vertrag hat sich nichts dazu gefunden, dass Barzahlung ausgeschlossen ist. Und im Vertrag gab es auch keine Regelung, dass bei Barzahlung immer drei Monate im Voraus bezahlt werden müssen. Deshalb habe sie den Vertrag kündigen können. – Länge 17 sec.

Unter www.anwaltauskunft.de gibt es den ganzen Fall zum Nachlesen.

Magazin: Barzahlung unerwünscht – Kündigung des Fitnessstudios möglich

Wenn sich ein Fitnessstudio weigert, die Mitgliedsbeiträge in bar anzunehmen, kann der Kunde fristlos kündigen. Voraussetzung ist, dass im Vertrag die Barzahlung nicht ausdrücklich ausgeschlossen worden ist. So entschied das Amtsgericht München.

Beitrag:

O-Ton: In dem Fall war es so, dass eine Kundin den Betreiber des Fitnessstudios ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass sie gerade umgezogen ist, noch kein Konto hat und deshalb zunächst erst einmal bar zahlen möchte. – Länge 10 sec.

… sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Der Studiobetreiber sagte daraufhin „kein Problem“ – und sie hat die ersten beiden Monatsbeiträge in bar bezahlt.

O-Ton: SFX

Dann aber wollte der Besitzer des Studios doch eine Bankverbindung zur Abbuchung. Oder: Unsere Sportlerin müsste drei Monatsbeiträge im Voraus bezahlen.

O-Ton: Nachdem die Kundin nochmals von einer Mitarbeiterin angesprochen worden ist, hat sie ihre Sachen gepackt und ist gegangen – und sah damit den Vertrag als gekündigt an. – Länge 10 sec.

Die Tür fiel ins Schloss.

O-Ton: SFX

Für die Kundin war damit die Sache erledigt. Nicht aber für den Betreiber des Fitnessstudios. Er wollte alle Beiträge bis zum Ende der Laufzeit von 24 Monaten haben, insgesamt fast 1.600 Euro. Die Kundin zahlte nicht, er klagte daraufhin und verlor. Rechtsanwalt Swen Walentowski über die Begründung der Richter:

O-Ton: Schließlich habe der Betreiber die monatliche Barzahlung der Kundin abgelehnt, dazu war sie ja bereit. Im Vertrag hat sich nichts dazu gefunden, dass Barzahlung ausgeschlossen ist. Und im Vertrag gab es auch keine Regelung, dass bei Barzahlung immer drei Monate im Voraus bezahlt werden müssen. Deshalb habe sie den Vertrag kündigen können. – Länge 17 sec.

Und das Gericht betonte auch: Da die Frau das Fitnessstudio verlassen hat und nicht mehr hingegangen sei, habe sie das Kündigungsrecht stillschweigend ausgeübt. Dass die fristlose Kündigung schriftlich erfolgen sollte, sei ebenfalls nicht vereinbart gewesen.
Unter www.anwaltauskunft.de gibt es den ganzen Fall zum Nachlesen – und Ansprechpartner für den Fall, dass man sich erfolgreich gegen falsche Ansprüche wehren will.

Absage

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Magazin und O-Ton (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.