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24Juli/10

Daimler will mehr Synergien

Die frei werdende Stelle des aus Altersgründen ausscheidenden Baureihenleiters Hans-Dieter Multhaupt, der die S-, SL-, CL-Klasse sowie den SLK verantwortet, wird folglich nicht mehr neu besetzt. Ernstberger übernimmt diesen Job zusätzlich zu den den Geländewagenmodellen ML, GL, R-Klasse sowie GLK. „Mit dieser Neuordnung entwickeln wir unsere heutige Produktmanagement-Organisation weiter und tragen zu einer weiteren Fokussierung und Bündelung unserer großen Baureihen und SUV bei“, heißt es in dem vertraulichen Schreiben Webers an die Führungskräfte des Konzerns.

Weber will damit die Mercedes-Entwicklungsorganisation an die neuen Zielsetzungen anpassen und verkrustete Strukturen aufbrechen. Um die für 2013 angepeilte Umsatzrendite von zehn Prozent dauerhaft halten zu können, müssen in der Pkw-Sparte deutlich größere Synergien zwischen den Baureihen gehoben werden. Dies betrifft einerseits die Verwendung von genormten Modulen in möglichst hoher Zahl und andererseits die gemeinsame Nutzung von Fahrzeugarchitekturen für verschiedene Modelle. In der Vergangenheit regierten die Baureihenchefs ihre Verantwortungsbereiche oft wie Fürstentümer, kritisieren Daimler-Insider seit Langem. Sie hätten unnötige Eigenentwicklungen veranlasst und so die Kosten in die Höhe getrieben. Auf mittlere Sicht will Mercedes alle mittleren und großen Fahrzeuge auf der Heckantriebs-Architektur (MRA) und alle kleinen und kompakten auf der Frontantriebs-Architektur (MFA) aufbauen. Dies ist dann vergleichbar mit dem modularen Längs- und Querbaukasten des VW-Konzerns.

23Juli/10

Kollegengespräch: Datendiebe greifen Handys an

Magnus Kalkuhl ist Virenanalyst bei Kaspersky Lab. Er antwortet auf folgende Fragen:

1. Wo lauern die mobilen Gefahren?
2. Wer ist besonders betroffen?
3. Manch einer denkt sich: Die paar persönlichen Daten von mir – was will ein Betrüger damit schon machen. Ein Trugschluss?
4. Wie erfolgt ein Angriff?
5. Wie kann ich mich schützen?

Abmoderation:  Mehr Infos zu dem Thema gibt es unter www.kaspersky.de.

 

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Kollegengespräch (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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22Juli/10

O-Ton: Schadensteilung bei ungeklärter Kollision

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Es war keinem der beiden Beteiligten möglich aufgrund von Zeugen oder Unfallgutachten den genauen Unfallverlauf dem Gericht gegenüber nachzuweisen und deswegen wurde dann so entschieden, dass 50 Prozent des Schadens jeder der beiden Beteiligten tragen muss. – Länge 15 sec.

Bei Unfällen kann man unter www.schadenfix.de sich schnell und unbürokratisch Hilfe holen – von der Werkstatt bis zum Anwalt.

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O-Ton  (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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22Juli/10

O-Ton + Magazin: Schäden durch Kanaldeckel

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins.:

O-Ton: Es sei denn, Sie können aufgrund des Zustandes des Kanaldeckels nach dem Unfall irgendwie mit Hilfe von Sachverständigen nachweisen: Nein, der Kanaldeckel war schon länger als drei Tage defekt, so dass die Aussage des Straßenwärters, der den Kanaldeckel überprüft hat, nicht stimmt! – Länge 14 sec.

Weitere Informationen kann ein Anwalt geben – oder man sucht selbst unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Schäden durch Kanaldeckel – Haftung schwierig

Wird ein Kanaldeckel auf die Fahrbahn geschleudert, haftet die Straßenbehörde nur unter bestimmten Bedingungen. Beispielsweise, wenn der Deckel vor dem Unfall bereits schadhaft war und dies die Behörde hätte erkennen können. Das Landgericht Coburg wies eine entsprechende Klage gegen eine Straßenbehörde ab.

Beitrag:

Es ist manchmal schwierig. In dem Fall wurde von einem LKW der umstrittene Kanaldeckel hochgeschleudert – und beschädigte ein Auto direkt dahinter, erklärt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins.:

O-Ton: Der Autofahrer wendet sich nun an die Stadt und sagt: Ihr habt nicht richtig die Kanaldeckel überprüft. Aufgrund eines Versagens bei Eurer Prüfungspflicht habe ich einen Schaden erlitten und ich hätte gern das Geld von Euch zurückerstattet. – Länge 14 sec.

Eigentlich ein ganz normaler juristischer Vorgang:

O-Ton: Die Straßenbaubehörden haben Kontrollpflichten für ihre Straßen und auch die Kanaldeckel. Und wenn es dann zu einem Schaden kommt, der dadurch verursacht ist, dass die Kontrollpflicht nicht erfüllt wurde, dann kann man den Schaden gegenüber den Städten, den Gemeinden dann geltend machen. – Länge 15 sec.

Doch in der Praxis ist dies nicht immer leicht!

O-Ton: SFX

Denn vor Gericht erklärten die Stadtväter in diesem Fall: Natürlich werden die Kanaldeckel regelmäßig überprüft! Unser Autofahrer konnte nicht das Gegenteil beweisen – und blieb auf dem Schaden sitzen.

O-Ton: SFX

Einen Verstoß gegen die Kontrollpflicht der Behörde lässt sich in solchen Fällen schwer nachweisen, sagt Bettina Bachmann:

O-Ton: Es sei denn, Sie können aufgrund des Zustandes des Kanaldeckels nach dem Unfall irgendwie mit Hilfe von Sachverständigen nachweisen: Nein, der Kanaldeckel war schon länger als drei Tage defekt, so dass die Aussage des Straßenwärters, der den Kanaldeckel überprüft hat, nicht stimmt! – Länge 14 sec.

Weitere Informationen kann ein Anwalt geben – oder man sucht selbst unter www.verkehrsrecht.de.

Absage

 

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O-Ton und Magazin (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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22Juli/10

Versorgungsverträge: keine freie Arztwahl

Eine gesetzlich versicherte Patientin hatte beantragt, die Krankenkasse zur Kostenübernahme einer Behandlung bei ihrem Augenarzt zu verpflichten. Sie habe ein Recht auf freie Arztwahl. Die Frau erhielt das Arzneimittel Lucentis®. Dieses wird bei Netzhauterkrankungen in den Glaskörper des Auges injiziert. Zur Zeit können Ärzte diese Behandlung nicht bei den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. In Sachsen-Anhalt haben daher die Krankenkassen Versorgungsverträge unter anderem mit der Universitätsklinik Halle geschlossen. Dort wird eine Ampulle des Arzneimittels in der Universitätsapotheke in zwei Einzeldosen aufgeteilt, um so die sehr hohen Kosten zu senken. Die Patientin argumentierte, wegen der Aufteilung des Arzneimittels in zwei Einzeldosen sei diese Behandlung von geringerer Qualität und damit unzumutbar.
Die Richter wiesen den Antrag zurück. Die Behandlung beim Augenarzt sei fast doppelt so teuer wie die in der Universitätsklinik. Die fachgerechte Aufteilung des Arzneimittels in zwei Einzeldosen führte auch nicht zu einer schlechteren Behandlungsqualität, zumal die Universitätsklinik durch Ausstattung und gebündelte ärztliche Erfahrung einem niedergelassenen Arzt überlegen sei. Die Beschränkung der freien Arztwahl sei wegen des Wirtschaftlichkeitsgebots der Krankenkassen hinzunehmen.
Informationen: www.arge-medizinrecht.de