All posts by Reporter

18Aug./10

O-Ton: Gamescom in Köln öffnet für Besucher

Immer häufiger werden – ähnlich wie beim Diebstahl von Bankdaten – die persönlichen Zugänge zu den Spielen gekapert:

O-Ton:

Rund 16.000 solcher Angriffe werden täglich in Deutschland gezählt, weltweit sind es über drei Millionen. Die Gamescom in Köln ist insgesamt bis zum Sonntag geöffnet.

 

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17Aug./10

O-Ton: Fehlerhafte MPU

Swen Walentowski, Pressesprecher des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Es gibt eine große Macht der Führerscheinstellen. Wir kennen Beispiele, dass Führerscheinstellen allein aufgrund der Äußerung einer Ehefrau gegen den Ehemann eine MPU angeordnet haben. Da reichen manchmal allgemeine Behauptungen aus, der treibe sich nur in Kneipen rum oder bewege sich in der Drogenszene. Der Wahrheitsgehalt dieser Aussagen wird gar nicht überprüft, sondern die Führerscheinstelle – ohne groß nachzudenken, wird eine MPU angeordnet. – Länge 25 sec.

Allerdings können sich Autofahrer gegen eine fehlerhafte MPU-Anordnung kaum wehren, da dies nicht als Verwaltungsakt gilt. Daher sind auch rechtlichen Schritte schwierig.
Weitere Informationen unter anwaltauskunft.de.

 

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17Aug./10

O-Ton-Paket: Karlsruhe kippt bisherige Erbschaftssteuer

Swen Walentowski, Sprecher des Deutschen Anwaltvereins, zu dem Urteil:

O-Ton kurz (17 sec) + O-Ton-Paket (1´30)

 

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12Aug./10

O-Ton-Paket: Debatte um Sicherheitsverwahrung

Darüber hinaus erscheint es als wahrscheinlich, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung ebenfalls vor dem EGMR keinen Bestand haben wird. Der Reformbedarf betrifft zum einen die Sicherungsverwahrung generell. Zum anderen muss die Frage geklärt werden, was mit den bisher teilweise menschenrechtswidrig Verwahrten geschieht.

 

Auf einer Veranstaltung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Berlin diskutierten Experten zu dem Thema. Nachfolgend bieten wir O-Ton-Pakete von:

Dr. Stefan König, Vorsitzender des DAV-Strafrechtsausschusses

Prof. Dr. Jörg Kinzig, Strafrechtler und Kriminologe an der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen,

Sebastian Scharmer, Strafverteidiger

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12Aug./10

Keine Kündigung trotz Messerattacke

Laut Angaben des Arbeitgebers fiel einer seiner Lageristen durch ständiges rüpelhaftes Verhalten unangenehm auf. Der Arbeitnehmer bedrohte und beleidigte seine Arbeitskollegen in regelmäßigen Abständen, was der Arbeitgeber teilweise auch nachweisen konnte. Ende Juni 2008 soll der Lagerist urplötzlich und ohne Vorwarnung einem Mitarbeiter im Aufenthaltsraum ein Tafelmesser an den Hals gehalten haben.
Nach Meinung der Richter wäre nur die Messerattacke Grund genug für eine fristlose Kündigung. Ein Verhalten, das eine Kündigung begründen soll, muss allerdings räumlich und zeitlich genau angegeben werden. Hier konnte der Arbeitgeber aber nur die Angabe „Ende Juni 2008“ machen, was die Richter auch nicht ansatzweise als ausreichend ansahen.
Das übrige Verhalten des Lageristen würde zwar auch für eine Kündigung ausreichen, aber nicht für eine fristlose. Der Arbeitgeber hätte ihn zuvor abmahnen müssen. Dabei hätte das Fehlverhalten genau bezeichnet und für den Fall der Wiederholung mit Kündigung gedroht werden müssen. Dies sei insbesondere notwendig, wenn sowieso ein rauer Umgangston herrsche – was in diesem Arbeitsbereich nicht ungewöhnlich sei. Andernfalls käme eine Kündigung für den Arbeitnehmer zu überraschend.
Bei Fragen rund ums Arbeitsrecht kann Ihnen ein Anwalt helfen. DAV-Arbeitsrechtsanwältinnen und -anwälte in der Nähe sowie weitere Informationen rund ums Arbeitsrecht findet man unter www.ag-arbeitsrecht.de.