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10Dez./10

Magazin: Gefährliche Grußkarten

Beitrag:

Süßer die Glocken nicht klingen – manchmal klingelt aber auch ganz schnell der Rechner:

O-Ton: SFX

Dann nämlich, wenn sich ein Schädling in die Post geschlichen hat. Doch: Christian Funk, Virenanalyst bei Kaspersky Lab, hat gute Nachrichten:

O-Ton: Die Anzahl der gefährlichen Grußkarten, der gefährlichen Mailanhänge, geht zurück. Das ist ja doch eine Art Urgestein, ein Dinosaurier der Angriffe, dass hier bunte und lustige Grußkarten über das Internet als Mailanhänge versendet werden. Und dementsprechend funktioniert diese Masche auch nicht mehr so gut, wie das früher einmal der Fall war. Nichtsdestotrotz sollte man natürlich genau aufpassen und schauen, was befindet sich hier in meinem Posteingang. – Länge 20 sec.

Eine Frage aber ist geblieben: Wie unterscheide ich eine gute Grußkarte von einer bösen Karte?

O-Ton: Auch hier haben wir wieder das Problem, dass sich das von vornherein gar nicht sagen lässt. Allerdings, wenn man ein Sicherheitslösung auf dem Rechner installiert hat und benutzt, und einen E-Mail-Client wie z.B. Outlook, der die komplette E-Mail aus dem Netz herunterlädt, dann sollte hier schon während des Herunterladens der Virenscanner Alarm schlagen. – Länge 20 sec.

Und natürlich gilt nach wie vor – der gesunde Menschenverstand ist nicht hinderlich. Wenn gute Freunde mir plötzlich Grußkarten auf Englisch schicken, dann könnte etwas faul sein!

Absage

 

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10Dez./10

Kollegengespräch: Tipps für sichere Einkäufe im Internet

Christian Funk, Virenanalyst bei Kaspersky Lab, antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Wie erkenne ich einen sicheren Shop?
2. Wie erkenne ich als Laie, dass das Bezahlverfahren wirklich sicher ist?
3. Das heißt: Da kann der Shop so sicher sein, wie er will – mein Rechner muss es auch sein?
4. Gibt es sonst noch Tipps, die man beim Onlineshopping beherzigen sollte?

Abmod:
Und noch einige zusätzliche Tipps von den Sicherheits-Experten von Kaspersky Lab:

Wenn online shoppen, dann lieber mit dem Desktop-PC als mit einem mobilen Gerät. Auch auf Handys und Smartphones gehört eine Sicherheitssoftware und wenn etwas zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es das vermutlich auch nicht.

 

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06Dez./10

O-Ton: Rodeln im Park auf eigene Gefahr!

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über das Urteil der Richter:

O-Ton: Die Klage gegen die Stadt war erfolglos. Die Stadt ist zwar grundlos dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sich niemand verletzt. Aber sie sei gar nicht verpflichtet, hier einzuschreiten, weil das Gelände eben ein Park ist und nicht als Rodelfläche ausgewiesen ist. Außerdem müsse man in städtischen Parks mit Mauerabgrenzungen rechnen. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter www.anwaltauskunft.de.

 

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02Dez./10

O-Ton: Keine Behinderung fürs Taxis

Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ein Hausverbot für den Taxistand kann das Hotel nur dann erteilen, wenn der Ablauf des Hotelbetriebes gestört wird. Das ist allerdings nicht der Fall, wenn er sich nur darüber beschwert und aufregt, dass Hotelgäste auf diesem Taxi-Stand parken. Weil: Das ist nämlich eine Beeinträchtigung seiner Berufsausübung. Wenn er einen Taxistand anfährt, muss der auch frei sein und darf nicht belegt sein durch andere Hotelgäste. Ein Halteverbot ist ein Halteverbot, an das sich alle zu halten haben. – Länge 22 sec.

Mehr dazu unter www.anwaltauskunft.de

 

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02Dez./10

O-Ton + Magazin: Auf das Kleingedruckte kommt es an

Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Der Sohn sollte Bezugsberechtigter sein und er war also namentlich im Vertrag und im Versicherungsschein angegeben. Kurz vor dem Tod hat die Mutter offensichtlich ihre Meinung geändert und hat das Bezugsrecht auf ihre Tochter abgeändert. – Länge 15 sec.

Die Versicherung zahlte an die Tochter, die nur den Originalversicherungsschein vorlegte – zu Recht, so das Gericht. Der Sohn ging leer aus.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Magazin: Auf das Kleingedruckte kommt es an

Die Auszahlung einer Versicherungssumme kann für die Erben mit einem warmen Geldregen verbunden sein. Auf das Wörtchen „kann“ kommt es dabei an. Denn die Allgemeinen Versicherungsbedingungen enthalten bestimmte Klauseln dazu, was bei der Auszahlung vorgelegt werden muss.

Beitrag:

Generell ist die Situation so, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Viele Menschen gehen ganz schön schludrig mit den Versicherungsscheinen um. Sie wissen gar nicht, wo sie die aufbewahren. Das ist aber ein Inhaberpapier. D.h. derjenige, der mit dem Versicherungsschein aufläuft – egal, was da drauf steht – der wird auch begünstigt und ausbezahlt. – Länge 10 sec.

Und das war genau die Situation in dem Fall, den das Landgericht Dortmund zu entscheiden hatte: Da stritten sich zwei Geschwister, deren Mutter zwei Lebensversicherungen abgeschlossen hatte:

O-Ton: Der Sohn sollte Bezugsberechtigter sein und er war also namentlich im Vertrag und im Versicherungsschein angegeben. Kurz vor dem Tod hat die Mutter offensichtlich ihre Meinung geändert und hat das Bezugsrecht auf ihre Tochter abgeändert. – Länge 15 sec.

Das hat die Versicherung auch so bestätigt. Und nach dem Tod der Mutter bekam die Tochter dann das Geld.

O-Ton: Der Sohn sagt: Moment! Im Vertrag stehe ich aber drin und eigentlich hätte ich Begünstigter sein müssen. Versicherung, Du hättest an mich zahlen müssen – ich will jetzt von Dir ebenfalls Geld haben. Aber in den Versicherungsbedingungen stand auch drin: Auf Vorlage des Versicherungsscheines kann die Versicherung bezahlen. Das hat sie getan, hat rechtmäßig ausbezahlt und der Sohn bekommt das Geld nicht. – Länge 20 sec.
 
Und das Gericht hat dies so bestätigt. In solchen Fällen kann ein Anwalt helfen, das Kleingedruckte „zu übersetzen“, rät Swen Walentowski:

O-Ton: Die Änderung des Bezugsrechts von einem Nachkommen auf den anderen musste der Versicherung auch nicht ungewöhnlich erscheinen. So etwas passiert, auch Testamente werden geändert. Es gab also überhaupt keinen Anhaltspunkt für die Versicherung, hier das kritisch zu hinterfragen. – Länge 13 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen und den passenden Experten in der Nähe findet man  unter anwaltauskunft.de.

Absage.

 

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