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17März/09

Bei Motordefekt andere Verkehrsteilnehmer warnen

Auf der Autobahn bemerkt der Fahrer einen Motordefekt, woraufhin er deutlich langsamer wurde. Deshalb wechselte er von der linken Spur auf die rechte. Kurz bevor er stehen blieb, fuhr ihm ein anderer Fahrer auf. Den Warnblinker oder ähnliches hatte er nicht gesetzt. Den Schaden wollte er dennoch vom Auffahrenden ersetzt bekommen.

Damit scheiterte er sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanz größtenteils. Bei einem Auffahrunfall spreche zwar viel für die Schuld des Auffahrenden. In diesem Fall müsse der Kläger aber zwei Drittel des Schadens tragen. Da er den Schaden bemerkte und deshalb auch von der linken auf die rechte Fahrbahn fuhr, hätte er die nach ihm fahrenden Fahrer durch Hupen, Bremszeichen oder Warnblinker warnen müssen. Dabei sei es unerheblich, ob er beim Unfall bereits stand oder noch mit 30 bis 40 km/h fuhr. Auf einer Autobahn müsse niemand damit rechnen, dass ein vorausfahrendes Fahrzeug ohne erkennbaren Grund und vor allem ohne Warnzeichen so langsam werde. Daher sei der Verschuldensanteil dieses Fahrers doppelt so hoch wie der des Auffahrenden.

17März/09

Hindernisse überfahren auf eigene Verantwortung

Eine Radfahrerin fuhr auf einem Radweg in Richtung Innenstadt. An einer Stelle lag ein Schlauch, der einen Hydranten mit einem abgestellten Spülwagen verband, quer über dem Radweg. Der Schlauch gehörte einem Kanal- und Sanierungsunternehmen, das dort Kanalarbeiten ausführte. Als die Frau über das Hindernis fuhr, stürzte sie und verletzte sich. Auch das Rad wurde beschädigt. Die Frau wollte ihren Schaden ersetzt bekommen. Sie argumentierte, die Firma habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt, da sie kein Warnsignal aufgestellt habe. Das Unternehmen weigerte sich: Schlauch und Baustelle seien gut sichtbar gewesen.

Dem stimmte der Richter zu. Der Schlauch sei deutlich zu sehen gewesen, darüber hinaus wären am Spülwagen Arbeiter in Warnwesten tätig gewesen. Alles zusammen sei deutlich als Baustelle zu erkennen gewesen. Die Radfahrerin hätte ihre Fahrweise anpassen, entsprechend vorsichtig fahren und vor dem Schlauch  absteigen müssen.

17März/09

USB wird künftig deutlich schneller

Trotz mechanischer Unterschiede werden die neuen USB-3.0-Stecker kompatibel zum bisherigen 2.0-Standard sein, deshalb sollten sich USB-3.0-Geräte auch mit USB-2.0-Kabeln betreiben lassen. Sie arbeiten dann aber mit deutlich reduzierter Geschwindigkeit. An USB-Hubs, die noch die älteren Schnittstellen-Versionen USB 1.0 und USB 1.1 einsetzen, lassen sich die neuen USB-3.0-Geräte nicht mehr betreiben.
Bislang gibt es auch noch keine Treiber für den neuen USB-Standard. Selbst Microsoft will den Vista-Nachfolger Windows 7 ohne USB-3.0-Treiber ausliefern, der passende Support soll aber 2010 per Update nachgereicht werden.

17März/09

Kritik am neuen Windows 7

Aus seiner Erfahrung heraus warnt Dvorak, dass man von der Betaversion eines Betriebssystems nicht zu viel ablesen dürfe. Was derzeit als „kompatibel, schnell und solide“ tituliert werde, könne sich später im praktischen Einsatz ganz anders darstellen: „Höchstwahrscheinlich sind jetzt noch keinerlei Security-Funktionen in die Win-7-Beta implementiert. Was jetzt noch schnell und stabil wirkt, kann beim Endprodukt völlig anders aussehen.“ Nachbesserungen und Patches dürften die Performance in der Folge noch weiter belasten. Das ganze Betriebssystem könnte sich als inakzeptabel herausstellen: „Wir können das Endergebnis einfach noch nicht abschätzen“, ruft Dvorak die Kunden zur Geduld auf. Und erinnert sie daran, dass Microsoft diesbezüglich nicht gerade eine günstige Vorgeschichte besitze. „Es gibt keinen fundamentalen Grund, warum sich das gebessert haben sollte.“

17März/09

Hotmail lernt POP3

Lange Zeit gab es den POP3-Abruf nur bei den kostenpflichtigen Hotmail-Accounts. Erst vor einigen Wochen wurde begonnen, das Feature auch für die kostenlosen Accounts freizuschalten. Die Adresse des POP3-Servers ist pop3.live.com, die des SMTP-Servers für den Mail-Versand smtp.live.com.