Ursprünglich sollte der Wagen ab dem vierten Quartal 2009 gebaut werden. Entsprechend wird das Fahrzeug auch nicht auf der IAA im September, sondern erst auf dem Genfer Autosalon im nächsten März gezeigt. Eine der wichtigsten Innovationen in der offenen E-Klasse ist ein System, das die Luftverwirbelungen für alle vier Fahrzeuginsassen deutlich reduziert. Von Anfang an stehen alle neuen, direkteinspritzenden Vier-Zylinder-Benzin- und Dieselmotoren für die Cabrioversion zur Verfügung.
Der US-Start der E-Klasse-Limousine wird dagegen um zwei Monate auf Anfang Juni vorgezogen. In Deutschland ist der Wagen bereits seit Ende März zu haben.
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O-Ton: Kunststofffenster und Denkmalschutz
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Voraussetzung für die vom Eigentümer gewünschte Genehmigung sei nämlich, dass das denkmalgeschützte Objekt nur geringfügig beeinträchtigt werde. D.h. hier waren es Holzfenster, die nachträglich eingebaut wurden, die erkennbar einen Fremdkörper darstellten. Deswegen darf er sie auch auswechseln. Anders wäre wahrscheinlich der Fall zu beurteilen gewesen, wenn es sich um die originalen Fenster gehandelt hätte. – Länge 20 sec.
Alle Infos zu diesem Urteil gibt es unter www.anwaltauskunft.de
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O-Ton: Anforderungen an Betreiber von Fitness-Studios
Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Das Gericht hat gesagt: Schmerzensgeld 4.000 Euro zuzüglich des Schadenersatzes für künftige Schäden. Auch das muss der Fitnessstudiobetreiber ersetzen, weil er seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Er hätte in dem Fall vor allem erkennen können, dass das Seil schadhaft ist, einzelne Fasern waren schon zerrissen, außerdem war es rostig – also hier musste er blechen. – Länge 18 sec.
Weitere Informationen zu diesem Fall unter www.anwaltauskunft.de.
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Kollegengespräch + O-Ton: Kreuzfahrt ohne „Highlights“
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Da hatte die erste Instanz die Reise einfach durchgeteilt, wie lange ging die Reise und dann gesagt: Ach, diese Tage waren beeinträchtigt und so den Minderungspreis errechnet. Das Oberlandesgericht Köln hat aber gesagt: Nein, wenn die Highlights wegfallen, dann ist die Minderung höher zu bewerten als sei das nur eine Schiffsreise, bei der man auf dem Deck liegt und nichts zu tun hat. – Länge 18 sec.
In Zahlen: Während die erste Instanz nur reichlich 750 Euro Erstattung zusprach, brachte diese Betrachtung der Highlights dem Kläger immerhin fast 2.400 Euro Schadensersatz ein. Alle Infos dazu unter www.anwaltauskunft.de.
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Magazin + O-Ton: Abholen von Kindergarten und Schule
Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Wenn die Eltern geschieden oder getrennt sind und ein gemeinsames Sorgerecht vorliegt, dann gehört die Frage, wer das Kind vom Kindergarten oder der Schule abholt, zu der Frage des alltäglichen Lebens. Und Dinge des alltäglichen Lebens darf der betreuende Elternteil – zumeist die Mutter, seltener der Vater – allein entscheiden und es muss nicht der andere Elternteil mit einbezogen werden. – Länge 20 sec.
Alle Infos zu diesem Urteil gibt es unter www.anwaltauskunft.de.
Magazin: Abholen von Kindergarten und Schule
Bei alleinerziehenden Müttern oder Vätern darf der betreuende Elternteil allein entscheiden, wer das Kind von der Kita oder der Schule abholen darf. So hat das Oberlandesgericht Bremen auf entschieden.
Text:
Solche Fälle gibt es immer mehr: Nach der Liebe kommt der Alltag, nach dem Alltag kommt die Trennung. Doch: Wie geht dann der Alltag weiter?
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Hier war zwischen den Eltern streitig, wer darüber entscheiden darf, wer das Kind vom Kindergarten und demnächst von der Schule abholen darf und zur Mutter bringen darf, bei der das Kind auch lebte. – Länge 10 sec.
Der Vater wollte sein Kind häufiger sehen und betonte immer wieder, wie wichtig ihm diese Zeit mit dem Sprössling sei. Die Mutter dagegen war von dem Ansinnen ihres einstigen Mannes gar nicht begeistert – sie wollte diese Entscheidungen allein treffen. Zu Recht – wie die Richter urteilten:
O-Ton: Wenn die Eltern geschieden oder getrennt sind und ein gemeinsames Sorgerecht vorliegt, dann gehört die Frage, wer das Kind vom Kindergarten oder der Schule abholt, zu der Frage des alltäglichen Lebens. Und Dinge des alltäglichen Lebens darf der betreuende Elternteil – zumeist die Mutter, seltener der Vater – allein entscheiden und es muss nicht der andere Elternteil mit einbezogen werden. – Länge 20 sec.
Die Bremer Richter haben die Lebensumstände der Familie genau analysiert und begründeten dann auch die Entscheidung ganz detailliert. Swen Walentowski:
O-Ton: Mit der Frage, wer das Kind von der Kita oder Schule abholt, werden ja auch keine Weichen für die Zukunft des Kindes gestellt. Zur Einordnung beispielsweise wäre eine Frage von erheblicher Bedeutung, die der gemeinsamen Entscheidung bedarf, sind manche Krankheitsbehandlungen oder auch Impfungen des Kindes. – Länge 18 sec.
Alle Infos zu diesem Urteil gibt es unter www.anwaltauskunft.de. Dort findet man auch den passenden Familienrechtler, falls es zu Sorgerechtsstreitigkeiten kommt.
Absage
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O-Ton + Magazinbeitrag (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )
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