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15Mai/09

KKH-Allianz: Bessere Planung bei Ärztezulassung

Daher müsse die bislang starre Bedarfsplanung an die tatsächlichen Verhältnisse angepasst werden. „In der Praxis kann das so aussehen, dass die Krankenkassen aufgrund ihres Bedarfes, weil wir wissen, wie viele Patienten wir haben, gemeinsam für die Region ermitteln, wie viele Rheuma-Kranke, wie viele Diabetiker und dann festlegen, in welcher Quote wir in Berlin beispielsweise Rheumatologen oder Diabetologen benötigen“, betonte Kailuweit. Spezialisten könnten auch deutlich zur Senkung der Kosten beitragen. Nach seinen Worten koste eine Dosis Betablocker kostet gerade mal 14 Cent am Tag, die Behandlungskosten für einen Patienten mit Schlaganfall lägen aber bei 40.000 Euro.

Kailuweit verlangte nachdrücklich eine angepasste Fort- und Weiterbildungspflicht bei Ärzten, die entsprechend des Versorgungsbedarfs gestaltet werden müsse. „Es gibt erhebliche regionale Unterschiede, da kann man nicht mehr mit der Gießkanne bundesweit gleich verteilen“, kritisierte der KKH-Allianz-Chef. Es gebe in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern deutlich mehr Mediziner, die allerdings effizienter eingesetzt werden müssten.

15Mai/09

O-Ton + Magazin: Versorgungslücken im Gesundheitswesen

Dennoch fehlten die Spezialisten, betonte KKH-Allianz-Chef Ingo Kailuweit:

O-Ton: An einem Beispiel kann man das sehr deutlich machen – wir haben ungefähr 500 Rheumatologen in der Bundesrepublik, wir bräuchten ungefähr 1.500. Also fast 1.000 Rheumatologen zu wenig. Das Ergebnis sind Wartezeiten von bis zu vier Monaten. Von daher müssen wir umdenken, es fehlen in vielen Fällen wirklich Spezialisten für Krankheitsbilder. – Länge 20 sec.

Die Bedarfsplanung für Ärzte müssen den jeweiligen Regionen angepasst werden. So lasse sich anhand der Patientenzahlen genau festlegen, wie viele Rheumatologen oder Diabetologen beispielsweise in einer Region benötigt würden.

 

Magazinbeitrag: Versorgungslücken im Gesundheitswesen

Die Schlagzeilen sind bekannt und täglich nachzulesen: „Immer mehr Ärzte und doch zu wenig“ oder „Schlampereien auf der Intensivstation“. Die Qualität der Gesundheitsversorgung muss endlich verbessert werden – nicht mehr und nicht weniger hat sich die KKH-Allianz auf die Fahnen geschrieben. Denn gerade bei Volkskrankheiten wie Diabetes, Herzbeschwerden oder Rheuma mangelt es in Deutschland an Spezialisten.

Text:

Eigentlich ist es paradox – ein Arzt versorgt in Deutschland im Schnitt 261 Einwohner. In anderen Ländern haben die Mediziner deutlich mehr Patienten. Allerdings: Es fehlen die Spezialisten, sagt KKH-Allianz-Chef Ingo Kailuweit:

O-Ton: An einem Beispiel kann man das sehr deutlich machen – wir haben ungefähr 500 Rheumatologen in der Bundesrepublik, wir bräuchten ungefähr 1.500. Also fast 1.000 Rheumatologen zu wenig. Das Ergebnis sind Wartezeiten von bis zu vier Monaten. Von daher müssen wir umdenken, es fehlen in vielen Fällen wirklich Spezialisten für Krankheitsbilder. – Länge 20 sec.

Und Hausärzte können bestimmte Behandlungen oft nicht leisten. Wenn dann mangels Spezialwissen die falsche Therapie erfolgt, leidet der Patient weiter unter seinen Beschwerden, auch die Kosten explodieren. Zum Beispiel: eine Dosis Betablocker kostet gerade mal 14 Cent am Tag, die Behandlungskosten beim Schlaganfall aber 40.000 Euro.
Daher will die KKH-Allianz die Bedarfsplanung für Ärzte verändern – und den jeweiligen Regionen anpassen:

O-Ton: In der Praxis kann das so aussehen, dass die Krankenkassen aufgrund ihres Bedarfes – weil wir wissen, wie viele Patienten wir haben – gemeinsam für die Region ermitteln, wie viele Rheuma-Kranke wir haben, wie viele Diabetiker wir haben und dann festlegen, in welcher Quote wir in Berlin beispielsweise Rheumatologen oder Diabetologen benötigen. – Länge 16 sec.

Ärzte müssten sich der rasant ändernden Gesellschaft mit immer mehr älteren Menschen und den entsprechenden Beschwerden anpassen, dazu gehöre auch eine entsprechend ausgebaute Fortbildung.

Absage.

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O-Ton + Magazinbeitrag (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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14Mai/09

O-Ton: Überwiegende Haftung für Pannen-Brummi

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Normalerweise trifft den Motorradfahrer die volle Schuld, weil er gegen das sogenannte Sichtfahrgebot verstoßen hat. In dem Fall war es aber so, dass der LKW nicht richtig ausgewichen ist und auch keinen Warnblinker gesetzt hat. Deshalb musste der LKW-Fahrer selbst 60 Prozent des Schadens tragen und den Motorradfahrer traf nur eine Mitschuld von 40 Prozent. – Länge 21 sec.

Übrigens: Bei Unfällen kann man unter www.schadenfix.de den Unfallbogen gleich online ausfüllen und direkt an einen Verkehrsrechtsanwalt senden.

 

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14Mai/09

O-Ton: Pannen beim Be- und Entladen kein Verkehrsunfall

Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Das ist keine Unfallflucht, weil eine Panne beim Be- und Entladen eines LKWs gar kein Verkehrsunfall ist. Wo kein Verkehrsunfall, da auch keine Unfallflucht. Das Auto war ja aus, es war nicht in Betrieb, es ging nur um Be- und Entladen, das ist nicht Teilnahme am Straßenverkehr, somit kann auch keine Unfallflucht vorliegen. – Länge 20 sec.

Weitere Infos zu diesem Fall findet man unter www.verkehrsrecht.de.

 

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14Mai/09

O-Ton + Magazin: Abfindungsvereinbarung nach Unfall

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Man muss wissen, wenn man so eine Abfindungsvereinbarung trifft, dass dann wirklich alle Spätschäden und alle Folgen aus einem Unfall damit abgegolten sind. Das hat hier das Landgericht Coburg auch ausdrücklich noch mal klar gestellt. Hier hat der Kläger keinen Schadensersatz für den Verdienstausfall bekommen, weil er ja die Abfindungserklärung unterschrieben hat. – Länge 20 sec.

Ausführliche Informationen zu diesem Fall finden sich unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Abfindungsvereinbarung nach Unfall will wohl überlegt sein

Nicht immer ist schnelles Geld auch gutes Geld. Gerade bei Verkehrsunfällen mit schweren Körperverletzungen ist die weitere Entwicklung oft unabsehbar. Daher ist beim Abschluss einer Abfindungsvereinbarung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung Vorsicht geboten.

Text:

Der Mann war richtig von Pech verfolgt – im Jahre 1977 war er bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt worden. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners musste für die Unfallschäden aufkommen, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Im Jahr 2004 hat er wieder einen Verkehrsunfall gehabt und wurde wieder verletzt und musste Anfang 2005 in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit versetzt werden. – Länge 10 sec.

Der Mann war damit daheim – und die Versicherung vom ersten Unfall, der mittlerweile fast 30 Jahre zurück lag, machte ihm ein Angebot: Gegen Zahlung einer Abfindung in Höhe von 44.000 Euro erklärte sich der Mann bereit ….

O-Ton: … auf alle weiteren Ansprüche aus dem ersten Unfall zu verzichten. Somit war er da vollständig abgefunden für den ersten Unfall von 1977. – Länge 8 sec.

Dann stellte sich aber heraus, dass die Dienstunfähigkeit nicht – wie er geglaubt hatte – auf den zweiten, sondern auf Spätschäden aus dem ersten Unfall zurückzuführen war. Deshalb wollte er weitere rund 37.000 Euro Verdienstausfall wegen des ersten Unfalls von der Versicherung erstreiten – und zog vor Gericht und scheiterte! Swen Walentowski:

O-Ton: Man muss wissen, wenn man so eine Abfindungsvereinbarung trifft, dass dann wirklich alle Spätschäden und alle Folgen aus einem Unfall damit abgegolten sind. Das hat hier das Landgericht Coburg auch ausdrücklich noch mal klar gestellt. Hier hat der Kläger keinen Schadensersatz für den Verdienstausfall bekommen, weil er ja die Abfindungserklärung unterschrieben hat. – Länge 20 sec.

Bei solchen Entscheidungen sollte man sich des Risikos einer ungünstigen Entwicklung bewusst sein und einen Experten konsultieren – und nicht nur bei Abfindungen.

O-Ton: Vor der Unterschrift auf jeden Fall zum Anwalt. Also beim Verkehrsunfall nicht nur wenn Personenschaden vorliegt, immer zum Anwalt gehen. Einmal, weil es eine Verteilung nach Quoten gibt, und dann auch noch, weil das Unfallopfer die Anwaltskosten ersetzt bekommt, von der gegnerischen Versicherung. – Länge 15 sec.

Informationen zu diesem Fall und auch die Möglichkeit, schon online einen Unfallbogen auszufüllen und direkt an einen Verkehrsanwalt zu schicken findet sich unter www.verkehrsrecht.de.

Absage

 

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