Dies garantiere dann aber auch die Sicherheit der übermittelten Steuerdaten. Bei den Elster-Varianten ohne entsprechende Hardware werde lediglich eine Datei mit einem Softwarezertifikat übermittelt. Dieses Zertifikat aber könne von Unbefugten oder auch von simpler Hacker-Software relativ problemlos zur Manipulation der Daten benutzt werden.
Für Elster-Spezial werde ein Sicherheitsstick für rund 40 Euro mit dem elektronischen Zertifikat benötigt. „Er sieht aus wie ein Memory-Stick und wird auch über den USB-Anschluss am Rechner angebracht“, erläuterte Carsten Sommer. Nach drei falschen PIN-Eingaben werde der Stick gesperrt und kann dann auch mit den bisherigen Schlüsseln nicht mehr benutzt werden. Die höchsten Sicherheitsstandards biete gegenwärtig Elster-Plus, allerdings entstehen neben dem Anschaffungspreis von bis zu 150 Euro noch laufende Kosten, die je nach Anbieter stark variieren. Dafür könne das Zertifikat auch bei anderen Verfahren, wie Online-Mahnungen oder elektronischen Einkommensnachweisen genutzt werden.
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Drahtlos im Großraum jetzt ohne Probleme
Danach können mit moderner 2,4-GHz-Technik in Großraumbüros jetzt problemlos bis zu 78 Arbeitsplätze im Umkreis von zehn Metern drahtlos verbunden werden. Zudem: Während bei der alten Technik nur Übertragungsgeschwindigkeiten von maximal 6 Kbit/s möglich waren, bieten 2,4-GHz-Geräte bis zu 2 MBit/s. Damit sind sie bis zu 300mal schneller.
Im Gegensatz zum Frequenzhopping, wie es bei Bluetooth zum Einsatz kommt, bleibt die 2,4-GHz-Technik so lange bei einer festen Frequenz, bis sie nicht mehr nutzbar ist. Erst dann einigen sich Funkadapter und Peripheriegerät auf einen anderen der insgesamt 24 Kanäle. Damit ist der Datenaustausch problemlos möglich, dies wurde auch in mehreren Feldversuchen bestätigt.
In sensiblen Bereichen wie beispielsweise in der Finanzbranche sollten die Daten zusätzlich verschlüsselt werden. Bei Anbietern wie Logitech können Tastatureingaben mit einer 128-Bit-AES-Verschlüsselung gesichert werden, dies ist der gegenwärtig höchste Standard für diese Geräte.
Disc-Publisher rippt bis zu 100 Audio-CDs am Stück
Produzenten und Anwender haben so mehr Zeit für ihre eigentliche Arbeit.
Die Box wird einfach mit einem Stapel an Audio-CDs beladen und dann in der Qqripper-Software eine Konvertierungssoftware ausgewählt (Windows Media Player oder iTunes). Der Disc-Publisher von Datatronics lädt automatisch eine Audio CD ein, danach erkennt Windows Media Player oder iTunes die geladene Audio CD, rippt die Audio-Dateien in das entsprechende Format (WMA oder MP3) und speichert sie auf die Festplatte.
Ohne jegliche Aufsicht können so bis zu 100 Audio CDs automatisch in einem Durchlauf gerippt werden.
O-Ton-Paket: 60 Jahre Grundgesetz
O-Ton-Paket Prof. Uwe Wesel, Berlin
O-Ton-Paket Prof. Franz C. Mayer, Bielefeld
Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.
Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.
DAV-Anwaltausbildung jetzt mit Masterabschluss
Eine Präsenzphase über mehrere Wochen oder gar Monate wie bei anderen Studiengängen ist nicht erforderlich. Dank zeitlicher und örtlicher größtmöglicher Flexibilität ist der Studiengang begleitend zum Referendariat möglich. Nach dem Ende des Referendariats können junge Anwältinnen und Anwälte als Master of Laws auf den Markt treten, ohne eine weitere Zeitverzögerung in Kauf nehmen zu müssen.
Der neue LL.M.-Studiengang „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“ ist Teil der DAV-Anwaltausbildung, die eine echte anwaltsorientierte Ausbildung während des Referendariats ermöglicht. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nutzen dabei die ihnen während des Vorbereitungsdienstes eingeräumten Gestaltungsspielräume. Sie absolvieren einen 12monatigen praktischen Teil in einer der DAV-Ausbildungskanzleien sowie begleitend den Fernstudiengang „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“ an der Fernuniversität Hagen. „Die DAV-Anwaltausbildung schließt die Lücke zwischen staatlicher Juristenausbildung und echter Vorbereitung auf den Anwaltsberuf, die auch nach der Reform von 2003 weiterhin besteht.“, so der DAV-Präsident Rechtsanwalt Hartmut Kilger bei der Vorstellung des neuen LL.M. „5 Jahre nach der letzten Reform strömen noch immer zu viele junge Kolleginnen und Kollegen auf dem Markt, die nicht ausreichend auf den Anwaltsberuf vorbereitet sind.“
Der neue Masterstudiengang (LL.M.) kann dank seiner berufsbegleitenden Struktur auch ohne Teilnahme an der DAV-Anwaltausbildung von Anwältinnen und Anwälten belegt werden, die ihre Kenntnisse im anwaltlichen Recht vertiefen und ihre bereits im Beruf erworbene Kompetenz durch einen LL.M. nach außen dokumentieren wollen.
Ein Beginn ist jederzeit möglich. Eine örtliche Präsenz ist lediglich bei 4 Klausuren und einem 4tägigen Seminar erforderlich. Die dazugehörigen Studienmaterialien können ebenso wie die abschließende Masterarbeit zu Hause bearbeitet werden. Über das Online-Informationssystem der FernUniversität in Hagen werden die Studierenden intensiv betreut. „Es ist erstaunlich, welche Möglichkeiten sich mit der Informationstechnologie im universitären Bereich eröffnen. Es scheint mir, dass an der Fernuniversität manchmal eine größere Nähe zu den Studierenden herrscht als an manch einer Präsenzuniversität“, so Kilger im Rahmen eines Besuchs der Fernuniversität.
Interessierte Referendare und Anwälte wenden sich bitte an den DAV, Frau Rechtsanwältin Dr. Ulrike Guckes, Littenstraße 11, 10179 Berlin, Tel.: 030-726152-148, Fax 030-726152-163; E-Mail anwaltausbildung@anwaltverein.de
Weitere Informationen unter www.dav-anwaltausbildung.de