Laut Emnid wählen Lehrer zu 26 Prozent SPD (gegenüber 27 Prozent im Bundesschnitt), zu 23 Prozent Bündnis 90 / Die Grünen (bundesweit 11 Prozent) und zu 16 Prozent die Linkspartei (bundesweit 11 Prozent). Eine bürgerliche Koalition aus CDU und FDP erhielte an deutschen Schulen lediglich 32 Prozent, die zu 24 Prozent auf die Union (gegenüber 34 Prozent bundesweit) entfielen und zu lediglich 8 Prozent auf die FDP (bundesweit 13 Prozent).
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Legitimation der EU auch bei geringer Wahlbeteiligung
Wie aus Umfragen hervorgehe, seien „das Vertrauen in und die Unterstützung für die EU oft nicht geringer und manchmal sogar höher als für die nationale Politik“, sagte Barroso. Man könne ja der Meinung sein, die EU-Bürokratie sei nicht bürgerfreundlich genug: „Aber wenn es eines gibt, was mit Sicherheit noch weniger bürgerfreundlich wäre als die EU-Bürokratie, dann das Durcheinander von 27 nationalen Bürokratien.“
O-Ton: Pferderennen sind nicht gemeinnützig
Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Pferderennen sind sportliche Veranstaltungen wie auch etwa Formel-1-Rennen. Selbst wenn ein Verein, der die Förderung der Tierzucht im Programm hat und auch gemeinnützig ist, ein solches Trabrennen oder Pferderennen veranstaltet, ist es nicht steuerbefreit, also nicht gemeinnützig und es sind hierfür Steuer zu bezahlen, wie bei anderen Sportveranstaltungen auch. – Länge 20 sec.
Die ganze Geschichte ist unter www.anwaltauskunft.de nachzulesen.
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O-Ton (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )
Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.
Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.
O-Ton: Türsteher kein Grund für Mietminderung
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Der Vermieter klagte gegen die Mietminderung und gewann. Grundsätzlich könne die Beeinträchtigung des Zugangs einen „erheblichen Umfeldmangel“ darstellen. Ein massiver Mangel konnte aber hier nicht entdeckt werden. Schließlich gab es ja noch einen anderen Eingang von der Straße aus zu dem Internetcafe, und dort liefen sie nicht Gefahr, von einschüchternden Türstehern aufgehalten zu werden. – Länge 23 sec.
Nachzulesen ist dieser Fall unter www.anwaltauskunft.de.
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O-Ton + Magazin: Versandhandel kann nicht liefern
Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Voraussetzung ist nämlich, dass diese Aufwendungen wegen der Nichtlieferung vergeblich waren. Vergeblich sind sie dann, wenn sie völlig nutzlos sind. Hier haben die Richter gesagt: Mensch, liebe Frau, Du hast den Putz und die Farbe immer noch. Die Farbgestaltung hellgelb und creme ist auch so gewählt, dass es in anderen Möbelhäusern passende Möbel dazu gibt. Deshalb war die Renovierung nicht vergeblich, und deshalb kannst Du in diesem Fall kein Geld bekommen. – Länge 22 sec.
In dem Fall hatte eine Frau ihr Wohnzimmer in den Farben einer bestellten Couch gemalert, die dann nicht geliefert werden konnte. Alle Infos dazu unter www.anwaltauskunft.de.
Magazin: Versandhandel kann nicht liefern – für welche Kosten haftet er?
Wer beim Versandhandel bestellt, darf darauf vertrauen, dass auch so wie bestellt geliefert wird. Ist das Versandhaus dazu nicht in der Lage, haftet es dem Kunden auf Schadensersatz. Dafür gelten jedoch ganz bestimmte Bedingungen. Hören Sie mal den ganzen Fall, den das Landgericht Coburg entschieden hat.
Beitrag:
Schöne bunte Katalogwelt! Eine Frau wollte ihr Wohnzimmer im wahrsten Sinne des Wortes „aufmöbeln“ und bestellte! Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: In dem Fall hatte eine Frau bei einem Versandhaus eine Couchgarnitur mit Hocker für etwa 1.700 Euro bestellt. In Erwartung des neuen Schmuckstücks verpasste sie ihrem Wohnzimmer ein neues Facelifting. – Länge 10 sec.
Vorfreude – schönste Freude. Allerdings währte die nur so lange, bis die Mitteilung vom Versandhaus eintraf. „Wir können nicht wie bestellt liefern“! Man konnte sich nicht einigen – und so landete der Fall vor Gericht.
O-Ton: Nun wollte die Klägerin rund 500 Euro für Textilfaserputz und rund 700 Euro für ihre Arbeitsleistung ersetzt bekommen. Sie begründete dies damit, dass die Renovierung farblich exakt auf das Sofa abgestimmt gewesen und deshalb jetzt für sie nutzlos sei. – Länge 12 sec.
Grundsätzlich sind Leistungen zu ersetzen, die im Vertrauen auf die Lieferung des Sofas gemacht wurden. Allerdings, so erklärt Rechtsanwalt Swen Walentowski weiter:
O-Ton: Grundsätzlich könnte die Frau also Recht bekommen, aber wenn ich sage „grundsätzlich“ heißt dies hier „im Besonderen“ nicht. Voraussetzung ist nämlich, dass diese Aufwendungen wegen der Nichtlieferung vergeblich waren. Vergeblich sind sie dann, wenn sie völlig nutzlos sind. Hier haben die Richter gesagt: Mensch, liebe Frau, Du hast den Putz und die Farbe immer noch. Die Farbgestaltung hellgelb und creme ist auch so gewählt, dass es in anderen Möbelhäusern passende Möbel dazu gibt. Deshalb war die Renovierung nicht vergeblich, und deshalb kannst Du in diesem Fall kein Geld bekommen. – Länge 32 sec.
Den ganzen Fall zum Nachlesen sowie den passenden Rechtsbeistand für juristische Auseinandersetzungen findet man unter www.anwaltauskunft.de.
Absage.
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O-Ton + Magazinbeitrag (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )
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