Es sei aber auch verboten, diesen Jugendlichen Alkohol auszuschenken. „Das Gesetz ist nur so stark, wie es dann vor Ort auch umgesetzt wird“, verteidigte von der Leyen die stark umstrittenen Testkäufe. Wenn ein 17jähriger Polizeischüler sich als sogenannter Testkäufer zur Verfügung stelle, sei dies in Ordnung: „Himmel, man muss doch auch mal klarstellen vor Ort, dass wir es ernst meinen, dass der Jugendschutz nicht nur auf irgendeinem Papier steht.“
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Sat.1-O-Ton-Paket: Ursula von der Leyen
Weitere Themen:Wahlausgang bei den Landtagswahlen, Bilanz/Kinderbetreuung und Hartz IV-Regelästze für Kinder
Die genauen Aussagen sind in den Pressemitteilungen enthalten, die ebenfalls hier unter www.vorabs.de abrufbar sind.
O-Ton-Paket Hartz IV-Regelsätze für Kinder
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Krankenkasse muss Methadon-Behandlung nicht zahlen
Der Kläger, der früher als Krankenpfleger im Bereich der Anästhesie tätig war, wollte die Kosten seiner Methadon-Behandlung von der Krankenversicherung ersetzt bekommen.
Darauf habe er keinen Anspruch, so die Richter. Wer seine Abhängigkeit von Heroin bewusst in Kauf nehme, führe den Versicherungsfall der möglichen späteren Methadon-Behandlung vorsätzlich herbei. In solchen Fällen müsse die Krankenkasse nicht zahlen. Es könne bei Suchtkrankheiten zwar generell zweifelhaft sein, ob der Betroffene sich darüber im Klaren sei, dass er mit der Sucht eine Krankheit verursache, bei Heroin sei dies aber anders zu beurteilen. Die große Suchtgefahr bei Heroin sei allgemein bekannt, so dass der Kläger die Möglichkeit der Abhängigkeit in Kauf genommen habe. Insbesondere als ehemaliger Krankenpfleger habe er wissen müssen, dass eine Heroinabhängigkeit bereits nach dreimaliger Einnahme entstehen kann.
Bei medizinrechtlichen Fragen und Fragen hinsichtlich der Kostenübernahme bei Behandlungen helfen im Medizinrecht versierte Anwältinnen und Anwälte. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht und weitere Informationen findet man unter www.arge-medizinrecht.de.
Schwierigkeiten für deutsche Mittelständler in Kuba
Um ein Unternehmen auf der Karibikinsel zu gründen, bieten sich Joint Ventures mit einem Staatsunternehmen an, dafür gilt das nach Expertenmeinung recht realistische Auslandsinvestitionsgesetz Nr. 77 von 1995 mit den entsprechenden Ergänzungen. Ferner besteht die Möglichkeit einer Arbeitsgemeinschaft (Asociación economica contractual). Das ist eine Vereinigung mehrerer Parteien, die gemeinsam ein vertraglich festgelegtes Ziel erreichen wollen. Ausländische Unternehmen, die es ohne einen kubanischen Partner schaffen möchten, müssen eine Aktiengesellschaft gründen. Die Genehmigung dazu wird aber nur in Sonderfällen erteilt.
Für eine reine Handelsniederlassung gelten ebenfalls hohe Hürden, so müssen unter anderem Jahresumsätze im sechsstelligen Bereich vorgewiesen werden. Reine Händler haben es trotzdem generell sehr schwer, da die kubanische Regierung bestrebt ist, Zwischenhändler auszuschalten.
Wer Mitarbeiter einstellen will, muss die Leute nehmen, die von der staatlichen Arbeitsvermittlung geschickt werden. Die Arbeitsvermittlung bleibt nominell auch der Arbeitgeber, an den die Lohnkosten in Devisen bezahlt werden müssen. Sie gibt den Angestellten den größten Teil in Landeswährung aus. Offiziell verdienen die kubanischen Angestellten etwa 15 Euro pro Monat. Als ausländischer Investor müssen aber pro Mitarbeiter etwa 1.000 Euro gezahlt werden. Dafür aber gilt das Personal als hochqualifiziert, der gute Ausbildungsstand der Kubaner ist weltweit bekannt. Sollte man trotzdem mit der Leistung oder dem Verhalten der Leute unzufrieden sein, kann ein kubanischer Arbeitnehmer meist relativ problemlos durch einen anderen ersetzt werden.
Kreditnachfrage wächst trotz Krise
Auch bei einer Erholung der Konjunktur werde spürbar, dass die Kreditvergabe ebenfalls nachlaufend sei.
Nach Angaben des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands wurden knapp 30 Milliarden Euro Kredite an Unternehmen und Selbständige neu zugesagt, eine Steigerung von rund einer Milliarde Euro im Vergleich zum ersten Halbjahr 2008. Bei den deutschen Volks- und Raiffeisenbanken ist der Bestand an Krediten an Unternehmen und Selbstständige im ersten Halbjahr sogar um 5,7 Prozent auf insgesamt 168 Milliarden Euro gestiegen.
Für die nächsten Jahre erwartet der Bankenverband nur ein moderates Wachstum. Angesichts der Diskussion um das so genannte Buchstaben-Modell der konjunkturellen Erholung sagte Becker-Melching: „Wir gehen nicht von einem V aus – einem rapiden Abschwung und einer anschließenden rapiden Erholung.“ Vielmehr erwarte der Bankenverband eine Bewegung, die dem Buchstaben L mit leichter Steigung ähnlich sei: „Wachstum, aber sehr, sehr gering und moderat, so dass es lange dauern wird, bis wir wieder den alten Zustand von Ende 2008 erreicht haben werden“. Bei einem durchschnittlichen Wachstum von 1,5 Prozent werde dies bis 2012 oder 2013 dauern.