Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (674): Neue THC-Grenzwerte im Straßenverkehr – was Autofahrer wissen müssen!

Seit Sommer 2024 gibt es eine wichtige Änderung für Autofahrer, die mit Cannabis-Einfluss erwischt werden: Der THC-Grenzwert wurde auf 3,5 ng/ml erhöht. Das hat nicht nur Auswirkungen auf zukünftige Verkehrskontrollen, sondern auch auf laufende Verfahren.

Ein Fahrer wurde vom Vorwurf des Führens eines Kraftfahrzeugs unter Cannabis-Einfluss freigesprochen. Dem Betroffenen kam die Reform zu Gute, die den Grenzwert für THC im Blut auf 3,5 ng/ml erhöht hat. Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied so, nach bisherigem Recht wäre er verurteilt worden.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de mit den Einzelheiten.

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Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (675): Wildunfall – wann haftet der Autofahrer?

Wildunfälle sind in Deutschland keine Seltenheit. Besonders in ländlichen Gebieten kommt es immer wieder zu Kollisionen mit Wildtieren, die oft schwere Folgen haben. Doch wer haftet bei einem Wildunfall? Wann kann sich ein Autofahrer auf ein unabwendbares Ereignis berufen?

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat nun in einem Urteil vom 18. Dezember 2023 wichtige Klarstellungen getroffen: Ein Unfall durch Wildwechsel kann auch dann als unabwendbares Ereignis gelten, wenn der Fahrer zu schnell fuhr. Dies bedeutet, dass der Fahrer nicht für den Unfall haftbar gemacht werden kann, wenn er jede nach den Umständen gebotene Sorgfalt beobachtet hat. 

Im Podcast der Deutschen Anwaltauskunft erläutert Swen Walentowski die Hintergründe.

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Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (673): Geheime Codes im Arbeitszeugnis!

„Stets zur Zufriedenheit“ im Arbeitszeugnis ist nur durchschnittlich! Die Formulierung „stets zur Zufriedenheit“ im Arbeitszeugnis entspricht einer durchschnittlichen Leistung. Arbeitnehmer, die ein besseres Zeugnis wollen, müssen überdurchschnittliche Leistungen nachweisen, entschied das Landesarbeitsgericht Rostock.

In dem Fall hatte ein ehemaliger Schulbegleiter gegen seinen Arbeitgeber geklagt. Dieser hatte ihm im Arbeitszeugnis lediglich bescheinigt, er habe seine Aufgaben „stets zur Zufriedenheit“ erfüllt. Der Kläger verlangte die Ergänzung des Zeugnisses um das Wort „voll“, um eine bessere Beurteilung zu erhalten. Das Gericht folgte der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und wies darauf hin, dass Formulierungen wie „zur Zufriedenheit“ oder „stets zur Zufriedenheit“ mit Schulnoten vergleichbar seien. So werde „stets zur Zufriedenheit“ als befriedigende Note gewertet. Der Kläger habe keine Tatsachen vortragen können, die eine bessere Bewertung gerechtfertigt hätten. Für Arbeitnehmer ist es entscheidend, bei einer Klage auf Verbesserung des Arbeitszeugnisses schlüssige Beweise für überdurchschnittliche Leistungen vorzulegen.

Wie erkenne ich die Geheimcodes im Arbeitszeugnis? Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft weiß es und erläutert im Podcast, wie man eine gute Bewertung vom Chef erhalten kann. 

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Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (672): Gehacktes Konto bei Facebook: Wann zahlt die Rechtsschutzversicherung?

Der Schutz persönlicher Daten auf Social-Media-Plattformen ist ein wachsendes Anliegen, insbesondere wenn es zu Sicherheitsverletzungen kommt. Es liegt auf der Hand, dass sich Betroffene dagegen wehren wollen. Dazu benötigen sie anwaltliche Hilfe. Wann muss die Rechtsschutzversicherung dafür aufkommen?

Die Rechtsschutzversicherung muss die Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen, wenn der Fall in den Versicherungszeitraum fällt. Bei einem Datenschutzverstoß auf Facebook kommt es auf das Datum des Verstoßes an, nicht auf das Jahr der Eröffnung des Facebook-Kontos. Dies entschied das Amtsgericht Hamburg-St. Georg.

Rechtsanwalt Swen Walentowski dazu im Podcast der Deutschen Anwaltauskunft.

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Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (671): Keine Mieterhöhung wegen hoher Inflation 

In Zeiten hoher Inflation sehen sich viele Vermieter gezwungen, die Mieten an die gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen. Doch was passiert, wenn diese Anpassung über die Grenzen des Mietspiegels hinausgeht? Sie sind in der Regel unzulässig. Auch die seit Erstellung des Mietspiegels gestiegene Inflation rechtfertigt keinen sogenannten „Stichtagszuschlag“. 

Das Landgericht München I entschied so und machte deutlich, dass Vermieter keine zusätzlichen Erhöhungen aufgrund eines gestiegenen Verbraucherpreisindexes durchsetzen können.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft dazu im Podcast.

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