Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (719): Anwaltsgespräch im Gefängnis – Telefonat darf nicht an fehlender Dringlichkeit scheitern

Justizvollzugsanstalten dürfen Strafgefangenen ein Telefonat mit ihrem Verteidiger oder Rechtsanwalt nicht allein mit dem Verweis auf fehlende Dringlichkeit oder ein bereits ausgeschöpftes Telefonkontingent verweigern. Dies entschied das Bayerische Oberste Landesgericht. Wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de mitteilt, stellt eine solche pauschale Ablehnung eine ermessensfehlerhafte Entscheidung der Anstaltsleitung dar. 

Im zugrunde liegenden Fall beantragte ein Strafgefangener die Genehmigung für ein Telefongespräch mit seinem Verteidiger zur Besprechung einer rechtlichen Angelegenheit. Dabei gab der Betroffene einen plausiblen und nicht beliebig aufschiebbaren Grund für die Kontaktaufnahme an. Dennoch lehnte die Gefängnisleitung das Ersuchen ab. Sie begründete dies im Wesentlichen damit, dass keine besondere Dringlichkeit dargelegt worden sei, und verwies den Gefangenen auf sein reguläres monatliches Kontingent für Telefonate. Die Anstalt zog schließlich vor das Bayerische Oberste Landesgericht, um Rechtsfragen zur Versagung von Anwaltstelefonaten klären zu lassen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski dazu mit den Einzelheiten.

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Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (720): Instagram-Kritik nach Vorfall mit Mäuseköder im Restaurant war zulässig

Viele Gäste teilen ihre Erfahrungen mit Restaurants heute unmittelbar über soziale Netzwerke oder Bewertungsplattformen. Fällt ein Besuch besonders positiv oder negativ aus, werden Eindrücke häufig spontan veröffentlicht. Doch nicht jede scharfe Kritik ist automatisch rechtswidrig.
Wer nach einem belastenden Erlebnis in einem Restaurant seine persönliche Bewertung in sozialen Medien veröffentlicht, darf dabei auch deutliche Worte wählen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Instagram-Beiträge einer Restaurantbesucherin nach einem Vorfall, bei dem ihr Dackel im Gastraum Mäuseköder fraß, überwiegend zulässige Meinungsäußerungen darstellen. Ein Anspruch des Restaurantbetreibers auf Unterlassung bestand deshalb nicht, wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de erläutert.

Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Restaurantbesuch im Frühjahr 2026. Die Stammkundin hielt sich mit ihrem Dackel im Gastraum auf. Während der Hund unter einer Sitzbank lag, fraß er Material aus einer dort aufgestellten Köderstation zur Schädlingsbekämpfung. Warum der Köder für das Tier erreichbar war, ließ sich später nicht aufklären. Der Hund musste nach dem Vorfall tierärztlich behandelt werden.

Noch am selben Tag veröffentlichte die Hundehalterin auf mehreren Plattformen ihre Schilderung des Geschehens. Sie bezeichnete den Vorfall unter anderem als „schockierend“, sprach von einem „massiven Sicherheits- und Hygieneversagen“, verwendete den Begriff „Rattengift“ und schrieb, ihr Hund hätte den Abend möglicherweise nicht überlebt, wenn sie den Vorfall nicht sofort bemerkt hätte. Der Restaurantbetreiber verlangte daraufhin im Eilverfahren die Unterlassung zahlreicher Aussagen. Das Gericht sah überwiegend zulässige Meinungsäußerungen, schildert Rechtsanwalt Swen Walentowski im Podcast. 

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Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (718): Unfallversicherung und Fristen: Attest muss nicht jedes einzelne Symptom aufzählen

Ein schwerer Unfall zieht häufig langwierige gesundheitliche Einschränkungen nach sich. Neben offensichtlichen Bewegungseinschränkungen leiden Betroffene nicht selten unter chronischen Schmerzen oder Empfindungsstörungen. In der privaten Unfallversicherung gelten für das Geltendmachen von Dauerschäden jedoch strenge Ausschlussfristen.

Viele Versicherungsnehmer stehen vor dem Problem, dass sich komplexe Schmerzsymptome erst im Laufe der Zeit voll entwickeln und nicht punktgenau innerhalb der vertraglichen Frist detailliert bescheinigt werden.

Das Oberlandesgericht Nürnberg entschied, dass die ärztliche Feststellung einer dauerhaften Beeinträchtigung nicht zu eng ausgelegt werden darf. Später genauer beschriebene Beschwerden können von einer rechtzeitig erfolgten ärztlichen Feststellung erfasst sein, wenn sie denselben Körperbereich betreffen. Einzelheiten dazu mit Swen Walentowski im Podcast des Rechtsportals anwaltauskunft.de.

Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (717): Kirmes, Jahrmarkt, Oktoberfest – wann haftet der Betreiber bei Verletzungen im Fahrgeschäft?

Auf Volksfesten gehört das gemeinsame Hochreißen der Arme während rasanter Fahrten für viele Besucher zum Nervenkitzel dazu. Was auf den ersten Blick wie ein harmloser Übermut wirkt, birgt jedoch erhebliche Gefahren für die Gesundheit. Verletzt sich ein Mitfahrer durch das Heben der Arme an Aufbauten der Anlage, haftet der Schausteller nicht automatisch.

Das Amtsgericht München entschied, dass ein Betreiber nicht haftet, wenn ein Fahrgast eindeutige Sicherheitsanweisungen missachtet. Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de mit dem ganzen Fall im Podcast, bei dem ein Oktoberfestbesucher deshalb trotz eines Handgelenksbruchs ohne Schmerzensgeld blieb.

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Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (716): Balance Board auf der Messe ausprobiert – Veranstalter haftet nicht für Sturz

Wer auf einer Freizeit- oder Sportmesse ein Balance Board ausprobiert, trägt grundsätzlich selbst Verantwortung dafür, wenn er damit stürzt. Das Landgericht München I entschied, dass ein Messeaussteller nach einem Sturz eines Besuchers weder Schmerzensgeld noch Schadensersatz zahlen muss. Eine Pflicht, jeden Interessenten individuell einzuweisen oder dauerhaft zu beaufsichtigen, bestand nach Auffassung des Gerichts nicht.

Ein Besucher hatte auf einer Freizeitmesse in München den Messestand eines Herstellers von Balance Boards besucht. Ein Balance Board ist ein Sportgerät zur Schulung von Gleichgewicht und Kraft durch Balancieren auf einem Brett über einer Korkhalbkugel oder losen Rollen. Vor dem Stand befanden sich mehrere Matten mit Geräten zum Ausprobieren sowie Informationsmaterialien und Standpersonal.

Der Kläger begab sich ohne vorheriges Gespräch mit den Mitarbeitern zu einer der hinteren Matten und probierte ein dort liegendes Gerät aus. Dabei stürzte er schwer und erlitt Verletzungen, die zwei Notoperationen, eine sechswöchige Arbeitsunfähigkeit sowie eine ambulante Rehabilitation nach sich zogen. Bis heute verbleibt eine Bewegungseinschränkung des rechten Ellenbogens. Der Mann klagte daraufhin auf Schmerzensgeld.

Rechtsanwalt Swen Walentowski im Podcast des Rechtsportals anwaltauskunft.de mit den Einzelheiten.

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