Ein Arbeitszeugnis muss mit dem Briefkopf versehen und auf dem im Geschäftsverkehr üblichen Firmenpapier ausgestellt sein. Fehlt dies, erfüllt ein Arbeitgeber seine Pflicht zur Erteilung eines Arbeitszeugnisses nicht. Das entschied das Landesarbeitsgericht Hamm. Nach der Entscheidung gehören ein ordnungsgemäßer Briefkopf sowie die Verwendung des üblichen Geschäftspapiers zu den formalen Mindestanforderungen eines Arbeitszeugnisses.
Rechtsanwalt Swen Walentowski dazu im Podcast des Rechtsportals anwaltauskunft.de.
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Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (715): Arbeitszeugnis muss auf offiziellem Firmenpapier erteilt werden
Wer eine Fußballreise inklusive Eintrittskarten, Flügen und Hotel bucht, darf erwarten, die notwendigen Reiseunterlagen rechtzeitig zu erhalten. Bleiben Tickets und Flugdaten aus, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten und die Rückzahlung des Reisepreises verlangen. Das hat das Amtsgericht München entschieden.
Der beklagte Reiseveranstalter musste seinem Kunden über die Anzahlung hinaus noch 1.670 Euro erstatten. Rechtsanwalt Swen Walentowski dazu im Podcast des Rechtsportals anwaltauskunft.de.
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Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (714): Reise geplatzt - Veranstalter muss Reisepreis zurückzahlen
Arbeitgeber können die Erlaubnis zum Homeoffice grundsätzlich durch eine Weisung beenden. Das hat das Arbeitsgericht Düsseldorf entschieden. Das Gericht stellte aber klar, dass eine Anweisung zur Rückkehr in den Betrieb unwirksam ist, wenn sie die Interessen des Arbeitnehmers nicht ausreichend berücksichtigt und sachlich nicht hinreichend begründet werden kann.
Der Kläger hatte sich gegen eine Anweisung seines Arbeitgebers gewandt, wonach das bisher praktizierte externe Arbeiten vorübergehend beendet wurde. In der Weisung hieß es, das externe Arbeiten werde bis zum Abschluss eines anstehenden Releasewechsels einer Software gestrichen. Bis dahin hatte der Arbeitnehmer regelmäßig an mindestens zwei Tagen pro Woche im Homeoffice gearbeitet, insbesondere montags und freitags.
Rechtsanwalt Swen Walentowski erläutert im Podcast des Rechtsportals anwaltauskunft.de, welche Regelungen beim Homeoffice zu berücksichtigen sind.
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Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (712): Arbeitgeber darf Homeoffice beenden - muss aber "billigem Ermessen“ entsprechen
Wer bei einer Hausarbeit generative Künstliche Intelligenz zur inhaltlichen Erstellung oder fachlichen Überarbeitung nutzt und dies nicht offenlegt, riskiert das Nichtbestehen der Prüfung. Das Verwaltungsgericht Kassel hat entschieden, dass bereits ein einmaliger ungekennzeichneter Einsatz generativer KI die Eigenständigkeit einer Prüfungsleistung infrage stellen kann.
In dem Fall studierte der spätere Kläger im Masterstudiengang Öffentliches Management. Im Modul Verwaltungsrecht hatte er eine Hausarbeit eingereicht und dabei erklärt, die Arbeit
selbstständig und ohne fremde Hilfe angefertigt zu haben. Bei der Korrektur fielen jedoch Unstimmigkeiten auf. Neben logischen Brüchen und auffälligen Strukturproblemen enthielt die Arbeit auch Fußnoten mit nicht existierenden Gerichtsentscheidungen. Im weiteren Verlauf räumte der Student ein, eine KI-Anwendung zur Prüfung und Überarbeitung seiner Texte genutzt und Vorschläge weitgehend übernommen zu haben.
Rechtsanwalt Swen Walentowski erläutert das Urteil im Podcast von anwaltauskunft.de und fordert eine Debatte über Regeln, wie KI an Schulen und Hochschulen eingesetzt werden kann.
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Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (713): Unerlaubter KI-Einsatz kann im Studium die Prüfungsarbeit kosten
Online-Plattformen wie Vinted oder Kleinanzeigen gehören für viele Menschen zum Alltag. Schnell ist ein gebrauchter Kinderwagen, ein Handy oder ein Möbel eingestellt – und meist findet sich rasch ein interessierter Käufer. Doch parallel zu diesem Trend haben sich auch Betrugsmaschen etabliert: Täter geben sich als Käufer oder Plattformmitarbeiter aus, lotsen Nutzer aus der vertrauten Umgebung der App in Chats oder auf externe Seiten und bringen sie dazu, Konto- oder Kartendaten preiszugeben oder Zahlungsfreigaben zu erteilen.
Viele Betroffene hoffen anschließend auf ihre Versicherung – doch die greift nicht immer. Wer auf einer Verkaufsplattform auf Betrüger hereinfällt und selbst eine Kreditkartenzahlung in der Banking-App freigibt, kann sich nicht ohne Weiteres auf eine Cyberklausel in der Hausratversicherung berufen. Das Amtsgericht Bernau entschied, dass die Weitergabe von IBAN und Kreditkartendaten in einem Chatraum kein „Phishing“ im Sinne der Versicherungsbedingungen sein muss.
Swen Walentowski dazu im Podcast von anwaltauskunft.de.
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Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (711): Online-Verkauf, Chat und falsche Mitarbeiter - wann die Versicherung beim Phishing wirklich zahlt