Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (660): Wer Bilder aus dem Job postet, kann gekündigt werden

Das unerlaubte Posten von Bildern aus dem betrieblichen Bereich ist ein wichtiger Kündigungsgrund „an sich“. Das entschied das Sächsische Landesarbeitsgericht. Ein Frachtpilot hatte gegen seine Kündigung geklagt. Trotz Geheimhaltungsverpflichtung und vorheriger Zustimmungserfordernisse für Veröffentlichungen hatte er Fotos und Videos von seiner Tätigkeit in sozialen Netzwerken geteilt. Eine Nebentätigkeit hatte er zwar beantragt und auch genehmigt erhalten. Als Tätigkeiten hatte der Kläger als Beschreibung angegeben: „Promotion, Modeln (Blogger)“. Sein Arbeitgeber hatte ihm nach seinen Postings gekündigt – und bekam vom Landesarbeitsgericht Recht.

Im Podcast der Deutschen Anwaltauskunft erläutert Rechtsanwalt Swen Walentowski die Einzelheiten.

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Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (660): Wer Bilder aus dem Job postet, kann gekündigt werden
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