Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (599): Hartz IV auch für Betrugsopfers eines Heiratsschwindlers?

Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II herbeiführt, ist zum Ersatz der erbrachten Geld- oder Sachleistungen verpflichtet. So steht es im Gesetz. Dabei gilt als Herbeiführung auch, wenn die Hilfebedürftigkeit erhöht, aufrechterhalten oder nicht verringert wurde. Aber gilt dies auch für Personen, die Opfer eines Heiratsschwindlers wurden? Nein, ergibt sich aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Baden- Württemberg. Da ging es um eine Hartz-IV-Empfängerin, die einem Heiratsschwindler mehr als 24.000 € zahlte und hierdurch mittellos wurde.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft dazu im Podcast.

Podcast der Deutschen Anwaltauskunft
Podcast der Deutschen Anwaltauskunft
Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (599): Hartz IV auch für Betrugsopfers eines Heiratsschwindlers?
Loading
/