Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (597): Diebstahl bleibt Diebstahl – auch bei geringfügigen Dingen kann es eine fristlose Kündigung geben

Auch wer einen geringwertigen Gegenstand am Arbeitsplatz entwendet, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Das gilt erst recht, wenn ein Mitarbeiter Desinfektionsmittel in einer Phase entwendet, in der dieses dringend benötigt wird und Mangelware ist, so das Landesarbeitsgericht Düsseldorf. Dieses und weitere Urteile zum Thema Corona fasst 

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft in diesem Podcast zusammen. 

Podcast der Deutschen Anwaltauskunft
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Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (597): Diebstahl bleibt Diebstahl - auch bei geringfügigen Dingen kann es eine fristlose Kündigung geben
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