Auch wer einen geringwertigen Gegenstand am Arbeitsplatz entwendet, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Das gilt erst recht, wenn ein Mitarbeiter Desinfektionsmittel in einer Phase entwendet, in der dieses dringend benötigt wird und Mangelware ist, so das Landesarbeitsgericht Düsseldorf. Dieses und weitere Urteile zum Thema Corona fasst
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft in diesem Podcast zusammen.
/
RSS Feed