Soziale Netzwerke sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Unzählige Beiträge werden täglich geteilt, geliked und kommentiert. Doch wann wird das Teilen fremder Inhalte zur eigenen Meinungsäußerung? Mit dieser Frage hat sich das Kammergericht Berlin am 02. Oktober 2024 (AZ: 10 U 64/24) beschäftigt.
Das Gericht hat entschieden, dass das bloße Teilen eines Beitrags in sozialen Netzwerken wie Instagram oder Facebook nicht automatisch bedeutet, dass sich der Nutzer den Inhalt des Beitrags zu eigen macht. Eine eigene Behauptung liege daher nicht vor. Eine andere Bewertung kann sich
jedoch ergeben, wenn der Nutzer den geteilten Post mit einem zustimmenden Kommentar versieht, erklärt Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de im Podcast.
Podcast der Deutschen Anwaltauskunft
Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (676): Teilen oder nicht teilen: Wann werden fremde Inhalte zur eigenen Meinung?
Die Debatte um gleichen Lohn für gleiche Arbeit ist ein Dauerbrenner. Vor allem Frauen in Führungspositionen kämpfen häufig mit dem „Gender Pay Gap“. Doch was passiert, wenn Unternehmen ihre Gehaltstabellen intransparent gestalten? Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg gibt Einblicke in den rechtlichen Umgang mit Entgeltdiskriminierung und stellt klare Anforderungen an die Beweislast.
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 1. Oktober 2024 entschieden: Eine Arbeitnehmerin der dritten Führungsebene eines Unternehmens im Großraum Stuttgart bekommt mehr Geld. Sie hatte unter Berufung auf das Entgelttransparenzgesetz auf eine höhere Vergütung geklagt. Das Gericht sprach ihr für die Jahre 2018 bis 2022 eine Differenzzahlung von rund 130.000 Euro brutto zu – ein Teilbetrag der ursprünglich geforderten rund 420.000 Euro brutto.
Rechtsanwalt Swen Walentowski dazu im Podcast der Deutschen Anwaltauskunft.
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Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (675): „Gender Pay Gap“ – wie wehre ich mich gegen ungleiche Bezahlung?
Seit Sommer 2024 gibt es eine wichtige Änderung für Autofahrer, die mit Cannabis-Einfluss erwischt werden: Der THC-Grenzwert wurde auf 3,5 ng/ml erhöht. Das hat nicht nur Auswirkungen auf zukünftige Verkehrskontrollen, sondern auch auf laufende Verfahren.
Ein Fahrer wurde vom Vorwurf des Führens eines Kraftfahrzeugs unter Cannabis-Einfluss freigesprochen. Dem Betroffenen kam die Reform zu Gute, die den Grenzwert für THC im Blut auf 3,5 ng/ml erhöht hat. Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied so, nach bisherigem Recht wäre er verurteilt worden.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de mit den Einzelheiten.
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Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (674): Neue THC-Grenzwerte im Straßenverkehr - was Autofahrer wissen müssen!
Wildunfälle sind in Deutschland keine Seltenheit. Besonders in ländlichen Gebieten kommt es immer wieder zu Kollisionen mit Wildtieren, die oft schwere Folgen haben. Doch wer haftet bei einem Wildunfall? Wann kann sich ein Autofahrer auf ein unabwendbares Ereignis berufen?
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat nun in einem Urteil vom 18. Dezember 2023 wichtige Klarstellungen getroffen: Ein Unfall durch Wildwechsel kann auch dann als unabwendbares Ereignis gelten, wenn der Fahrer zu schnell fuhr. Dies bedeutet, dass der Fahrer nicht für den Unfall haftbar gemacht werden kann, wenn er jede nach den Umständen gebotene Sorgfalt beobachtet hat.
Im Podcast der Deutschen Anwaltauskunft erläutert Swen Walentowski die Hintergründe.
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Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (675): Wildunfall - wann haftet der Autofahrer?
„Stets zur Zufriedenheit“ im Arbeitszeugnis ist nur durchschnittlich! Die Formulierung „stets zur Zufriedenheit“ im Arbeitszeugnis entspricht einer durchschnittlichen Leistung. Arbeitnehmer, die ein besseres Zeugnis wollen, müssen überdurchschnittliche Leistungen nachweisen, entschied das Landesarbeitsgericht Rostock.
In dem Fall hatte ein ehemaliger Schulbegleiter gegen seinen Arbeitgeber geklagt. Dieser hatte ihm im Arbeitszeugnis lediglich bescheinigt, er habe seine Aufgaben „stets zur Zufriedenheit“ erfüllt. Der Kläger verlangte die Ergänzung des Zeugnisses um das Wort „voll“, um eine bessere Beurteilung zu erhalten. Das Gericht folgte der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und wies darauf hin, dass Formulierungen wie „zur Zufriedenheit“ oder „stets zur Zufriedenheit“ mit Schulnoten vergleichbar seien. So werde „stets zur Zufriedenheit“ als befriedigende Note gewertet. Der Kläger habe keine Tatsachen vortragen können, die eine bessere Bewertung gerechtfertigt hätten. Für Arbeitnehmer ist es entscheidend, bei einer Klage auf Verbesserung des Arbeitszeugnisses schlüssige Beweise für überdurchschnittliche Leistungen vorzulegen.
Wie erkenne ich die Geheimcodes im Arbeitszeugnis? Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft weiß es und erläutert im Podcast, wie man eine gute Bewertung vom Chef erhalten kann.
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Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (673): Geheime Codes im Arbeitszeugnis!