Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – aktuell: Trend Sexting – was dürfen Jugendliche verschicken?

Beim „Sexting“ verschicken Teenager über ihr Smartphone Nacktbilder von sich an andere. Mitunter ziehen derlei Fotos weitere Kreise als den Absendern lieb ist: Wie im Fall der Schülerinnen, deren Bilder ein 21-Jähriger erst erpresst und dann bei Facebook veröffentlicht hatte. Am Amtsgericht München hat man ihn dafür verurteilt.Dazu Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de im Podcast.

Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (552): Sonderleistungen zur soziale Teilhabe

Bedürftige haben unter Umständen Anspruch auf Unterstützung. Das geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Mannheim hervor. In dem Fall hatte Lungenkranker, der auf eine ständige Sauerstoffversorgung angewiesen ist, einen Zuschuss für den Kauf eines Gebrauchtwagens zugesprochen bekommen. Begründung: Er müsse am sozialen Leben teilhaben können und beispielsweise Verwandte besuchen. Einzelheiten dazu von Rechtsanwalt Swen Walentowski […]