Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (624):  Fake-Account bei Instagram – Auskunftsanspruch bei Rechtsverletzung 

Manche Personen versuchen anderen auf social-media-Plattformen zu schaden. Fake-Accounts werden angelegt und dem Betreffenden zugeordnet. Relativ einfach ist es für die Betroffenen, diese Profile sperren zu lassen. Allerdings möchte man auch seine anderen Ansprüche gegen die Urheber durchsetzen. Dafür braucht man die entsprechenden Auskünfte vom Betreiber der Plattform. 

Ärgerlich, wenn man die Auskünfte einklagen muss. Die Betreiberin einer Social-Media- Plattform ist bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts verpflichtet, über den Namen, die E- Mail-Adresse und die Telefonnummer eines Nutzers Auskunft zu erteilen. Voraussetzung ist, dass durch den Inhalt des Nutzer-Accounts eine strafrechtlich relevante Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts erfolgt. So entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in einem Fall, der Instagram betraf. 

Rechtsanwalt Swen Walentowski dazu im Podcast der Deutschen Anwaltauskunft mit allen Einzelheiten zu diesem Fall.

Podcast der Deutschen Anwaltauskunft
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Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (624):  Fake-Account bei Instagram – Auskunftsanspruch bei Rechtsverletzung 
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