Für eine Halloween-Party in einer Universität besteht kein Versicherungsschutz in der studentischen Unfallversicherung. Das gilt dann, wenn es sich um eine reine Studentenparty handelt und nicht um eine Veranstaltung der Universität. Das Rechtsportal anwaltauskunft.de informiert über eine Entscheidung des Sozialgerichts Mainz.
Mehr dazu im Podcast mit Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
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