Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (718): Unfallversicherung und Fristen: Attest muss nicht jedes einzelne Symptom aufzählen

Ein schwerer Unfall zieht häufig langwierige gesundheitliche Einschränkungen nach sich. Neben offensichtlichen Bewegungseinschränkungen leiden Betroffene nicht selten unter chronischen Schmerzen oder Empfindungsstörungen. In der privaten Unfallversicherung gelten für das Geltendmachen von Dauerschäden jedoch strenge Ausschlussfristen.

Viele Versicherungsnehmer stehen vor dem Problem, dass sich komplexe Schmerzsymptome erst im Laufe der Zeit voll entwickeln und nicht punktgenau innerhalb der vertraglichen Frist detailliert bescheinigt werden.

Das Oberlandesgericht Nürnberg entschied, dass die ärztliche Feststellung einer dauerhaften Beeinträchtigung nicht zu eng ausgelegt werden darf. Später genauer beschriebene Beschwerden können von einer rechtzeitig erfolgten ärztlichen Feststellung erfasst sein, wenn sie denselben Körperbereich betreffen. Einzelheiten dazu mit Swen Walentowski im Podcast des Rechtsportals anwaltauskunft.de.