Mit dem Jahreswechsel steigt ab 1. Januar 2026 der Mindestlohn in Deutschland auf 13,90 Euro pro
Stunde. Damit ändern sich auch die Verdienste für Minijobber – deren Einkommensgrenze ist direkt an den Mindestlohn gekoppelt. Ergo: Auch wenn das Einkommen steigt, muss die Stundenzahl nicht reduziert werden, um die Verdienstgrenze nicht zu überschreiben.
Mehr dazu im Podcast der Deutschen Anwaltauskunft mit Rechtsanwalt Swen Walentowski.
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