Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, dass auch ärztliche Behandlung per Ferndiagnose möglich sein kann. Entweder per Videosprechstunde oder aber auch per telefonischer Beratung. Rein technische Plattformen reichen allerdings nicht aus, entschied das Oberlandesgericht Hamburg. Es ging um die Frage: Wann sind Fernbehandlungen und die Werbung dafür möglich?
Rechtsanwalt Swen Walentowski im Podcast der Deutschen Anwaltauskunft dazu
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